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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0763-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Anlass

Im Aktionsprogramm „Plätze für Bamberg“ wird die Maßnahme Grüner Markt bereits seit einigen Jahren zu den Maßnahmen mit erhöhtem Handlungsbedarf gezählt. Es besteht insbesondere dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der völlig veralteten Beleuchtungseinrichtung und des sanierungsbedürftigen Pflasterbelages in weiten Teilen der Fußgängerzone. Beides stammt in den betroffenen Bereichen unverändert aus Mitte der 1970er Jahre. Da eine Erneuerung der Beleuchtung Aufgrabungen in der Oberfläche zur Folge hat, sind die Erneuerung der Stromentnahmestellen und die Sanierung der Pflasterdecke aus Wirtschaftlichkeitsgründen mit zu betrachten.

Die Gesamtproblematik ist daher ämterübergreifend einer ersten fachlichen Untersuchung und Einschätzung unterworfen worden.

Der Bericht bezieht sich im Folgenden auf den Sanierungsbedarf der Pflasteroberfläche, der Beleuchtungseinrichtung sowie der infrastrukturellen Einrichtungen. Betroffen ist der in Anlage 1 dargestellte Abschnitt zwischen Lange Straße / Obstmarkt bis Hauptwachstraße / Ecke Vorderer Graben (hier erfolgte bereits 2009 die Erneuerung des Pflasterbelags und der Beleuchtung).

Sachstand Pflasterfläche

Der Oberflächenaufbau ist in weiten Teilen sanierungsbedürftig. Im Laufe der Jahre entstanden durch Verdrückungen insbesondere im Bereich der mittig angeordneten Entwässerungsführung Belagssenkungen, die nach Regenfällen Pfützenbildungen begünstigen. Zudem sind die ohnehin sehr breiten Fugen in weiten Teilen bis zu 5 cm ausgespült. Hierdurch wird das Pflaster nicht nur von älteren oder gehandikapten Personen, sondern allgemein als sehr holprig und schwer begehbar empfunden.

Nach Einschätzung des Entsorgungs- und Baubetriebes sind Teilsanierungen im Sinne von Pflastererneuerungen in Teilbereichen – z.B. nur im Bereich der Entwässerungsrinne – technisch nicht möglich, da eine sehr großflächige höhenmäßige Angleichung an die seitlich angrenzenden Flächen erforderlich wäre.

Kosten:

Die Kosten für eine komplette Sanierung von Hauswand zu Hauswand betragen nach Angabe des EBB ca. 2.520.000 Euro, bzw. zzgl. des 30 % Sicherheits-Zuschlags 3.276.000 Euro.

Sofortmaßnahme Barrierefreiheit:

Aufgrund der unkomfortablen Begehbarkeit der Pflasterfläche in der Fußgängerzone wurde bereits vor Jahren ein „barrierefreier“ Pflasterstreifen entlang der östlichen Gebäudefront am Grünen Markt, in der Hauptwachstraße und in Teilen von dort abzweigenden Straßen eingebaut. Aber auch dieser Pflasterstreifen wies zuletzt in Teilen 3-4 cm tiefe Fugen auf und ist nicht mehr als uneingeschränkt barrierefrei einzustufen.

Aus diesem Grund wird der barrierefreie Streifen im Abschnitt zwischen Vorderer Graben und Keßlerstraße derzeit durch den EBB saniert. Im Herbst 2013 wurde bereits der Abschnitt bis zur Buchhandlung Hübscher erneuert, ab April 2014 wird der restliche Abschnitt bis zur Keßlerstraße saniert werden. Dabei werden die Fugen zunächst gereinigt und anschließend mit einem Fugenvergussmaterial verfüllt.

Sachstand Leitungsbestand

Nach Aussage der Stadtwerke wird auch die umfangreiche Erneuerung der meisten vorhandenen Leitungen in spätestens ca. 10-15 Jahren erforderlich werden. Sollten vorher umfangreiche Oberflächenmaßnahmen durchgeführt werden, würden die Stadtwerke dies zum Anlass für einen vorzeitigen Austausch der Leitungen nehmen.

Sachstand Beleuchtungseinrichtung

Die bestehende Beleuchtungseinrichtung ist bekanntermaßen schon heute dringend erneuerungsbedürftig. Die alten „Winkler-Leuchten“ aus den 1970er-Jahren sind gestalterisch veraltet, aufgrund fehlender Ersatzteile nicht mehr reparierbar und insbesondere  aus energetischer Betrachtung auszutauschen (eine Winkler-Leuchte weist ca. den sechsfachen Energieverbrauch einer Lichtstele auf).

Die Stadtwerke Bamberg haben bereits mehrfach die Notwendigkeit des Austauschs der alten Winkler-Leuchten angemerkt und darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Verkehrssicherungs- und Beleuchtungspflicht nicht bei den Stadtwerken, sondern bei der Stadt selbst liegt.

Gemäß Lichtmasterplan sind - ebenso wie im Bereich Kettenbrückstraße bis Maximiliansplatz bereits umgesetzt - auch am Grünen Markt und am Obstmarkt Lichtstelen der Fa. Vexo vorgesehen.

Die neuen Standorte sollen annähernd im Bereich der alten Standorte liegen, da Einschränkungen wie Rettungswegeflächen, Marktstände, Bäume usw. keinen großen Spielraum ermöglichen. Für eine gleichmäßigere Lichtverteilung sind jedoch geringfügige Verschiebungen der neuen Stelen-Standorte vorzunehmen (s. Anlage 2).

Drei Standorte können ersatzlos entfallen, da eine bereits eingeholte Lichtberechnung eine ausreichend hohe Beleuchtungsstärke bescheinigt. Die Winkler-Leuchte hinter dem Gabelmann-Brunnen soll abgebaut werden. Stattdessen sollen in diesem Bereich zwei Altstadt-Auslegerleuchten – angepasst an die bereits bestehende Beleuchtung in der Kesslerstraße – angebracht werden.

Ebenso soll die einzige Winkler-Auslegerleuchte in der Mauthgasse durch eine Altstadtleuchte ersetzt werden.

Im Zuge der Beleuchtungserneuerung bietet es sich an, die dann endgültig letzten vier Winkler-Leuchten am Obstmarkt ebenfalls durch Stelen auszutauschen.

Die Fassadenbeleuchtung der Giebelfassade von St. Martin soll beibehalten, jedoch auf den neuesten Stand der Technik umgerüstet werden. Somit wird der Kirchenbau - im Gegensatz zu den aktuell bestehenden, farblich unterschiedlichen Anstrahlungen - künftig mit einheitlicher Lichtfarbe betont werden. Zugleich kann der Energieverbrauch durch den Einsatz von LED-Leuchten deutlich gesenkt werden.

So wie der Maximiliansbrunnen durch Lichtspots in Szene gesetzt worden ist, soll auch der Gabelmann-Brunnen mit einem Strahler innerhalb des Brunnens zur Anstrahlung der Neptun-Skulptur ausgestatten werden. Der Gabelmann-Brunnen war bereits früher beleuchtet gewesen. Die vorhandenen Bohrungen können wiederverwendet werden, so dass kein baulicher Eingriff erforderlich werden wird.

 

 

 

Kosten:

Die Kosten für die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung inklusive der geplanten Anstrahlungen betragen nach Angabe der Stadtwerke ca. 114.500 Euro.

 

Sachstand Infrastruktur

Die vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen wurden zu einer Zeit geplant und errichtet, als in diesem Bereich weder Tagesmarkt noch Weihnachtsmarkt stattfanden. Allein vor dem Hintergrund der Zunahme an Veranstaltungen ergibt sich Handlungsbedarf bei Strom- und Wasserentnahmestellen.

Strom:

Im Bereich von sieben Leuchtenstandorten befinden sich Stromentnahmestellen für die Marktbeschicker bzw. Nutzer bei Veranstaltungen. Diese Stromentnahmestellen sind veraltet, teilweise nicht leistungsstark genug und äußerst wartungsanfällig, weil sie nicht - wie modernere Unterflurstromanschlusssysteme - im Boden versenkt werden können. Die Stromentnahmestellen werden nach Angaben des Ordnungsamtes dringend benötigt und müssen im Zuge der Auswechslung der Leuchten ebenfalls durch neue Modelle ausgetauscht werden. Im Bereich vor St. Martin ist eine zusätzliche Stromentnahmestelle erforderlich, um künftig Stolperfallen durch lange Kabelverlegungen in diesem Bereich zu minimieren. Die Stromentnahmestellen sollten auch weiterhin im Schutzbereich der Leuchten angeordnet werden, um das Risiko durch Anfahren der nur ca. 50 cm hohen Elemente zu vermindern. Vor diesem Hintergrund ist das Versetzen / die Erneuerung der Stromentnahmestellen zwingend gemeinsam mit der Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung durchzuführen. 

Kosten:

Die Kosten1) für die Erneuerung der Stromentnahmestellen inklusive Setzen eines notwendigen Zähleranschlussschrankes betragen nach Angabe der Stadtwerke ca. 102.000 Euro.

1) Es besteht die Möglichkeit, die in den Kosten enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer beim „Betrieb gewerblicher Art Messen und Märkte“ abzuziehen. Die Höhe der Kosten würde sich dadurch um ca. 16.300 Euro auf ca. 85.700 Euro verringern. Voraussetzung hierfür wäre jedoch, gegenüber den Marktleuten künftig eine bisher nicht erhobene Umsatzsteuer zu berechnen. Nach Aussage des Ordnungsamtes erscheint die Einführung einer Umsatzsteuerpflicht grundsätzlich durchsetzbar, es wird jedoch empfohlen, einen Umsatzsteuerausweis erst in dem Jahr zu berechnen, in welchem die Erneuerung der Stromentnahmestellen tatsächlich umgesetzt wird.

Wasser:

Aus Sicht der Marktbeschicker und Veranstalter wären weitere Wasserentnahmestellen und insbesondere weitere Standorte zur Abwasser-Entsorgung wünschenswert. Aktuell ist nur ein Standort zur Abwasser-Entsorgung in der Jesuitenstraße vorhanden, aufgrund der Vielzahl an Märkten und Veranstaltungen mit Verkaufswagen wäre allerdings eine weitere Entsorgungsstelle ggfls. mit Fettabscheider erforderlich. Grundsätzlich sind die Veranstalter für die Entsorgung selbst verantwortlich.

Aus Sicht der Beteiligten Fachämter wird zusammenfassend festgehalten, dass zusätzliche Wasser-Entnahme- bzw. Entsorgungsstellen nur dann eingeplant werden, wenn eine Komplett-Sanierung der Oberfläche erfolgen sollte. Ansonsten besteht noch kein dringender Handlungsbedarf.

Straßenausbaubeiträge

Nach Aussage des Fachbereiches 6A-Erschließung ist die Erneuerung der Infrastruktureinrichtungen (Strom/Wasser) nicht beitragsfähig, da diese Einrichtungen nur für bestimmte Nutzergruppen zur Verfügung stehen. Ebenso ist die Sanierung des nur auf einer Platzseite angelegten gehfreundlichen Pflasterstreifens nicht beitragsfähig. Beiträge werden dagegen sowohl bei einer Neupflasterung des gesamten Bereiches als auch bei einer Erneuerung der allgemeinen Beleuchtungseinrichtung anfallen. Gestalterische Beleuchtungseinrichtungen wie die Anstrahlungen von St. Martin oder des Gabelmann-Brunnens sind dagegen nicht beitragsfähig.

In Fußgängerzonen beträgt der Kostenanteil für die Anlieger 60%, die Stadt trägt 40% der beitragsfähigen Kosten.

 

Städtebauförderung

Die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung inklusive der gestalterischen Beleuchtung (Fassaden-Anstrahlungen, Brunnenbeleuchtung) ist grundsätzlich städtebauförderfähig, da das Beleuchtungskonzept auf der Grundlage des Lichtmasterplanes erstellt wurde. Von den förderfähigen Kosten (= verbleibende Kosten nach Abzug aller übrigen Förder- bzw. Beitragsfähigen Kosten, z.B. Straßenausbaubeiträge) werden 60% von Bund und Freistaat übernommen, der Anteil der Stadt liegt bei 40%. Die Förderfähigkeit einer Oberflächenerneuerung und einer Erneuerung der Infrastruktur ist mit der Regierung von Oberfranken noch zu klären, erscheint aber unwahrscheinlich.

 

Kosten-Finanzierung-Übersicht Beleuchtung

 

Kosten

 

1.

Beleuchtungseinrichtung

ca. 92.300 €

2.

Gestalterische Beleuchtung

ca. 22.200 €

 

 

Summe:        ca. 114.500 €

3.

davon sind folgende Kosten gemäß StABS beitragsfähig:

 

ca. 82.000 €

 

Finanzierung

 

1.

StABS (60% aus Kosten 3.)

ca. 49.200 €

2.

StBauF (60% aus Summe Kosten abzgl. Finanzierung 1.)

ca. 39.200 €

3.

Städtischer Eigenanteil (=Rest)

ca.   26.100 €

 

 

Summe:        ca. 114.500 €

 

Kosten-Finanzierung-Übersicht Stromentnahmestellen

 

Kosten

 

1.

Stromentnahmestellen

ca. 102.000 €

 

 

Summe:        ca. 102.000 €

 

Finanzierung

 

1.

Vorsteuerabzug (19%)

ca. 16.300 €

2.

Städtischer Eigenanteil

ca.   85.700 €

 

 

Summe:        ca. 102.000 €

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung

Aus Sicht des Baureferates sollte aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt Bamberg eine komplette Erneuerung der Oberfläche noch aufgeschoben werden. Die Finanzierung sollte aufgrund der von den Stadtwerken erforderlich erachteten umfassenden Leitungserneuerungen jedoch spätestens für eine zweijährige Bauphase in den Jahren 2023/2024 eingeplant werden. Die Planung dieser umfassenden Maßnahme muss entsprechend für spätestens 2022 vorgesehen werden.

Kein Aufschub sollte der Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung und damit zusammenhängend der Erneuerung der Stromentnahmestellen beigemessen werden. Es wird die entsprechende Bereitstellung der finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2015 empfohlen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Finanzsenat und dem Stadtrat, die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der Beleuchtung und der Stromentnahmestellen im Haushalt 2015 bereit zu stellen.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Stadtverwaltung die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung und die Erneuerung der Stromabnahmestellen in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken im Jahr 2015 umzusetzen, wenn die Finanzierung gesichert ist.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Sachkosten: 217.000,00 €. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge in Höhe von 49.200,00 € und Städtebauförderung in Höhe von 39.200,00 € gegenüber.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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