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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0781-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

  1.      Anlass der Flächennutzungsplan-Änderung

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes ist Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Bereich Augustenstraße 6 Ecke Küchelstraße. Die Planung soll die Errichtung eines innerstädtischen Wohnquartiers ermöglichen. Durch diese Planungsabsichten wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich notwendig

 

Das Plangebiet besteht aus dem Grundstück Augustenstraße 6 Ecke Küchelstraße mit der Flurnummer 1884/3. Es befindet sich in zentraler Lage in direkter Nähe des Main-Donau-Kanals. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca.0,5 ha.

 

Art des Verfahrens

Der Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 B   gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Bebauungsplan Nr. 123 B wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt.

Bei dem  Plangebiet handelt es sich derzeit um einen als Gemeinbedarfsfläche (Telekom) überplanten Bereich, der bisher als Parkplatz genutzt wurde. Im rückwärtigen Grundstücksbereich befindet sich ein Technikgebäude der Telekom, das mindestens für weitere zehn Jahre genutzt werden wird. Ein weiteres Bestandgebäude (Augustenstraße 6) ist an die Universität vermietet.

Da durch die neue Planung keine zusätzlichen Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erwarten sind, die über das bisherige Maß der Nutzung hinausgehen, ist kein Ausgleich erforderlich (§ 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB).

 

 

Bisherige und beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan

Im wirksamen Flächennutzungsplan vom 06.12.1996 wird das Gebiet im Bereich der Augustenstraße Ecke Küchelstraße als Fläche für Gemeinbedarf (Telekom) dargestellt.

Das nördliche Umfeld der Augustenstraße ist zurzeit ebenfalls als Fläche für Gemeinbedarf (Telekom) ausgewiesen. Der Bereich westlich, östlich und südlich des Plangebietes ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Entlang der Augustenstraße sind Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen dargestellt.

 

Das vorliegende Konzept zur Flächennutzungsplanänderung stellt sowohl die Bereiche an der Augusten- und Küchelstraße als auch den rückwärtigen Grundstücksbereich nun insgesamt als allgemeines Wohngebiet dar. Die Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen werden beibehalten.

 

Der Flächennutzungsplan wird gemäß den planerischen Zielsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 123 B im Parallelverfahren geändert.

 

Im Landschaftsplan sind die betroffenen Grundstücke als Wohnsiedlungsbereich (Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, wohnorientierte Sonderbau- und Gemeinschaftsfläche) dargestellt. Eine Änderung des Landschaftsplanes ist nicht erforderlich.

 

 

2.              Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 08.05.2013 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Flächennutzungsplanänderung für das Grundstück Augustenstraße Ecke Küchelstraße (Flur - Nr. 1884/3) in der Fassung vom 08.05.2013 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 17.06.2013 bis einschließlich 08.07.2013  gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

 

3.              Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein. Die Stellungnahmen beziehen sich sowohl auf die vorbereitende als auch auf die verbindliche Bauleitplanung, allerdings ohne die Belange der Flächennutzungsplanung  inhaltlich zu berühren.

 

3.1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

              1. Zweckverband Müllheizkraftwerk               mit Schreiben vom 21.06.2013

              2. E.ON Bayern AG - Netzcenter Bamberg              mit Schreiben vom 25.06.2013

              3. Immobilienmanagement              mit Schreiben vom 25.06.2013

              4. Stadtwerke Bamberg              mit Schreiben vom 01.07.2013

              5. Bauordnungsamt/Denkmalpflege              mit Schreiben vom 01.07.2013

              6. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Stadtarchäologie

                            mit Schreiben vom 01.07.2013

              7. Deutsche Telekom - Technische Infrastruktur              mit Schreiben vom 02.07.2013

              8. Bundesnetzagentur              mit Schreiben vom 02.07.2013

              9. STRABAG Property and Facility Services GmbH                            mit Schreiben vom 04.07.2013

              10. Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, Abt. Naturschutz

                                          mit Schreiben vom 05.07.2013

              11. FB 6A, Abt. Erschließung              mit Schreiben vom 05.07.2013

              12. Freiwillige Feuerwehr Bamberg              mit Schreiben vom 05.07.2013

              13. Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 05.07.2013

              14. Bürgerverein Bamberg Mitte              mit Schreiben vom 06.07.2013

              15. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Bamberg

                            mit Schreiben vom 08.07.2013

              16. Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz              mit Schreiben vom 08.07.2013

              17. Regierung von Oberfranken              mit Schreiben vom 08.07.2013

              18. Wirtschaftsförderung              mit Schreiben vom 08.07.2013

              19. Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.              mit Schreiben vom 09.07.2013

              20. E.ON Bayern AG - Leitungen              mit Schreiben vom 11.07.2013

              21.Zentrum Welterbe Bamberg              mit Schreiben vom 17.07.2013

3.2. Öffentlichkeit

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen insgesamt 18 Schreiben ein. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch  und anonym (Bürger A - R) behandelt.

 

 

4.              Änderungen und Ergänzungen zum Konzept der Flächennutzungsplan-Änderung vom 08.05.2013

Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ergeben sich keine Änderungen oder Ergänzungen.

 

 

5.              Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für die Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück Augustenstraße Ecke Küchelstraße, Flur - Nr. 1884/3 (Entwurf vom 02.04.2014) den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  3. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für das Grundstück Augustenstraße Ecke Küchelstraße vom 02.04.2014 sowie den Entwurf der Begründung vom 02.04.2014 gemäß § 3 Abs. 2  BauGB öffentlich auszulegen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für das Grundstück Augustenstraße Ecke Küchelstraße vom 02.04.2014 sowie den Entwurf der Begründung vom 02.04.2014, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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