Beschlussvorlage - VO/2014/0781-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren für das Grundstück Augustenstraße Ecke Küchelstraße (Flur-Nr. 1884/3)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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02.04.2014
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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
I. Sitzungsvortrag:
- Anlass der Flächennutzungsplan-Änderung
Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes ist Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Bereich Augustenstraße 6 Ecke Küchelstraße. Die Planung soll die Errichtung eines innerstädtischen Wohnquartiers ermöglichen. Durch diese Planungsabsichten wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich notwendig
Das Plangebiet besteht aus dem Grundstück Augustenstraße 6 Ecke Küchelstraße mit der Flurnummer 1884/3. Es befindet sich in zentraler Lage in direkter Nähe des Main-Donau-Kanals. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca.0,5 ha.
Art des Verfahrens
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 B gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Bebauungsplan Nr. 123 B wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt.
Bei dem Plangebiet handelt es sich derzeit um einen als Gemeinbedarfsfläche (Telekom) überplanten Bereich, der bisher als Parkplatz genutzt wurde. Im rückwärtigen Grundstücksbereich befindet sich ein Technikgebäude der Telekom, das mindestens für weitere zehn Jahre genutzt werden wird. Ein weiteres Bestandgebäude (Augustenstraße 6) ist an die Universität vermietet.
Da durch die neue Planung keine zusätzlichen Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erwarten sind, die über das bisherige Maß der Nutzung hinausgehen, ist kein Ausgleich erforderlich (§ 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB).
Bisherige und beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan vom 06.12.1996 wird das Gebiet im Bereich der Augustenstraße Ecke Küchelstraße als Fläche für Gemeinbedarf (Telekom) dargestellt.
Das nördliche Umfeld der Augustenstraße ist zurzeit ebenfalls als Fläche für Gemeinbedarf (Telekom) ausgewiesen. Der Bereich westlich, östlich und südlich des Plangebietes ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Entlang der Augustenstraße sind Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen dargestellt.
Das vorliegende Konzept zur Flächennutzungsplanänderung stellt sowohl die Bereiche an der Augusten- und Küchelstraße als auch den rückwärtigen Grundstücksbereich nun insgesamt als allgemeines Wohngebiet dar. Die Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen werden beibehalten.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß den planerischen Zielsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 123 B im Parallelverfahren geändert.
Im Landschaftsplan sind die betroffenen Grundstücke als Wohnsiedlungsbereich (Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, wohnorientierte Sonderbau- und Gemeinschaftsfläche) dargestellt. Eine Änderung des Landschaftsplanes ist nicht erforderlich.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 08.05.2013 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Flächennutzungsplanänderung für das Grundstück Augustenstraße Ecke Küchelstraße (Flur - Nr. 1884/3) in der Fassung vom 08.05.2013 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 17.06.2013 bis einschließlich 08.07.2013 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
3. Behandlung der Anregungen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein. Die Stellungnahmen beziehen sich sowohl auf die vorbereitende als auch auf die verbindliche Bauleitplanung, allerdings ohne die Belange der Flächennutzungsplanung inhaltlich zu berühren.
3.1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
1. Zweckverband Müllheizkraftwerk mit Schreiben vom 21.06.2013
2. E.ON Bayern AG - Netzcenter Bamberg mit Schreiben vom 25.06.2013
3. Immobilienmanagement mit Schreiben vom 25.06.2013
4. Stadtwerke Bamberg mit Schreiben vom 01.07.2013
5. Bauordnungsamt/Denkmalpflege mit Schreiben vom 01.07.2013
6. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Stadtarchäologie
mit Schreiben vom 01.07.2013
7. Deutsche Telekom - Technische Infrastruktur mit Schreiben vom 02.07.2013
8. Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 02.07.2013
9. STRABAG Property and Facility Services GmbH mit Schreiben vom 04.07.2013
10. Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, Abt. Naturschutz
mit Schreiben vom 05.07.2013
11. FB 6A, Abt. Erschließung mit Schreiben vom 05.07.2013
12. Freiwillige Feuerwehr Bamberg mit Schreiben vom 05.07.2013
13. Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg mit Schreiben vom 05.07.2013
14. Bürgerverein Bamberg Mitte mit Schreiben vom 06.07.2013
15. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Bamberg
mit Schreiben vom 08.07.2013
16. Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz mit Schreiben vom 08.07.2013
17. Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 08.07.2013
18. Wirtschaftsförderung mit Schreiben vom 08.07.2013
19. Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V. mit Schreiben vom 09.07.2013
20. E.ON Bayern AG - Leitungen mit Schreiben vom 11.07.2013
21.Zentrum Welterbe Bamberg mit Schreiben vom 17.07.2013
3.2. Öffentlichkeit
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen insgesamt 18 Schreiben ein. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch und anonym (Bürger A - R) behandelt.
4. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept der Flächennutzungsplan-Änderung vom 08.05.2013
Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ergeben sich keine Änderungen oder Ergänzungen.
5. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für die Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück Augustenstraße Ecke Küchelstraße, Flur - Nr. 1884/3 (Entwurf vom 02.04.2014) den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
- Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
- Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
- Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
- Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für das Grundstück Augustenstraße Ecke Küchelstraße vom 02.04.2014 sowie den Entwurf der Begründung vom 02.04.2014 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für das Grundstück Augustenstraße Ecke Küchelstraße vom 02.04.2014 sowie den Entwurf der Begründung vom 02.04.2014, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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