"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0783-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 15.05.2013 hat der Stadtrat u. a. folgendes beschlossen:

 

„2.              Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende des Jahres 2013 zusammen mit der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, dem Umweltamt, der Feuerwehr und den Verantwortlichen das Fuchspark-Stadion mit Umfeld, die Stechert-Arena mit Umfeld und die Jahnwiese auf ihre Eignung für die Durchführung von Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen zu untersuchen. Danach ist der Stadtrat über das Ergebnis zeitnah zu unterrichten.“ (Anlage 1).

 

Die Verwaltung hat auftragsgemäß eine Expertenrunde (Teilnehmer Herr Polizeioberrat Linsner, Herr Stadtbrandrat Moyano sowie Vertreter des Immobilienmanagements, des Umweltamts, des Gartenamts sowie Herr Geschäftsführer Feulner von der BCE) einberufen. Diese Expertenrunde hat insgesamt dreimal getagt. Im Verlauf der Gespräche wurde sehr schnell das Fuchspark-Stadion ausgeschieden. Zwar bietet es grundsätzlich eine geeignete Umgebung und ist auch gut an die Infrastruktur angebunden. Jedoch ist das Sicherheitskonzept für das Fuchspark-Stadion auf lediglich 5.062 Besucher ausgelegt. Diese Anzahl ist für die Veranstalter der Live-Übertragungen völlig unattraktiv. Wollte man aber bis zu 7.000 Zuschauer im Fuchspark-Stadion unterbringen, so müsste nicht nur ein neues Sicherheitskonzept erstellt, sondern auch in die vorhandene Infrastruktur des Fuchspark-Stadions erneut in erheblichem Maße investiert werden. Die Expertenrunde hat sich daher entschieden, diese Alternative nicht weiter zu untersuchen, da sowohl der zeitliche als auch der finanzielle Aufwand auch ohne vorhergehende planerische Untersuchung als beträchtlich eingeschätzt werden kann.

 

Auch die Brose-Arena mit Umfeld hat sich als problematisch erwiesen. Zum einen wird es für die Verantwortlichen schwierig, für einen nicht vorhersehbaren Zeitraum (attraktiv ist nur die Übertragung von Spielen mit deutscher Beteiligung, Achtel- und Viertelfinals stehen terminlich nicht fest) die Brose-Arena und ihr Umfeld zu blockieren. Zum zweiten ist bekanntlich bereits jetzt bei Spielen der Brose-Baskets die Verkehrs- und Parksituation an den Kapazitätsgrenzen angelangt.

 

Die Jahnwiese als verbleibender alternativer Standort käme noch am ehesten für eine Verlagerung der Live-Übertragungen in Frage. Attraktiv im Grünen gelegen und mit ausreichend Strom-, Wasser- und Abwasserkapazitäten ausgestattet, hält die Verwaltung die Jahnwiese grundsätzlich für geeignet. Auf die Veranstalter käme hier jedoch noch zusätzlicher Aufwand in der Form zu, dass das Parkdeck am Heinrichsdamm, das zwar fußläufig erreichbar ist, nur über einen unbeleuchteten Weg entlang des Kanals zu erreichen ist. In den späten Abendstunden (einige Spiele beginnen erst um 21.00 Uhr oder 22.00 Uhr) müsste hier zumindest für eine Notbeleuchtung auf dem ca. 550 Meter langen Weg gesorgt werden.

Als ein weiteres Problem muss bei der Jahnwiese zwangsläufig ein gewisses Defizit in der Erreichbarkeit gesehen werden. Auch wenn viele Besucher den Park&Ride-Platz Heinrichsdamm benutzen, so wird dies nicht annähernd in der Anzahl geschehen können, wie sie für eine Sport-Live-Übertragung mit Tausenden von Gästen notwendig wäre. Es steht daher zu erwarten, dass auch das nähere Umfeld der Jahnwiese (Galgenfuhr, Sendelbach und angrenzende Wohngebiete an der neuen Bughofer Straße) zugeparkt würden.

 

Zu einem Zeitpunkt, da die Untersuchungen bis hierher gediehen waren, gab es Ende des Jahres 2013 die ersten Gerüchte darüber, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) den Erlass einer Ausnahmeverordnung, vergleichbar wie im Jahr 2010, für die Live-Übertragungen der FIFA-WM beabsichtigt. Ende Januar 2014 gab es hierzu erste Presseberichtserstattung. In der Folge traf am 24.01.2014 ein formloser Antrag vom Funkhaus Bamberg, Bamberger Rundfunk GmbH & Co. Studio-Betriebs-KG per Email im Ordnungsamt ein, in dem der Maxplatz als Veranstaltungsort beantragt wurde.

 

Zwischenzeitlich liegt uns ein E-Mail des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vor, wonach die Arbeit an einer Ausnahmeverordnung für die Live-Übertragungen tatsächlich bereits begonnen und der Erlass in nächster Zeit beabsichtigt sei (Anlage 2).

 

  1. Rechtliche Würdigung:

 

Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass die Verordnung sich in dem Rahmen bewegen wird, wie die vergleichbare Verordnung der Bundesregierung vom 26.03.2010. Damit würden Vorschriften geschaffen, die die einschlägigen Regelungen der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung (18. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes – 18. BlmSchV) auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien entsprechend zur Anwendung bringen. Dies bedeutet zum einem eine großzügigere Auslegung der Regelung zu den „seltenen Störereignissen“.

 

Gleichzeitig handelt es sich hier jedoch auch um eine Verordnung, die Anforderungen zum Schutz gegen Lärm aufstellt und sich auch insoweit auf die 18. BlmSchV bezieht. Die 18. BlmSchV enthält jedoch im Vergleich höhere Grenzwerte, von denen die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2010 den Gemeinden Ausnahmen ermöglicht hat.

 

Zusammenfassend kann also festgestellt werden, dass eine solche Verordnung den Spielraum für eine Zulassung der Live-Übertragungen der Fußball-WM auf dem Maxplatz deutlich erhöht.

 

  1. Kompromissvorschlag:

 

Im Hinblick auf die Kürze der Zeit, die noch verbleibt, um für die potentiellen Veranstalter Planungssicherheit zu erhalten und vor allem im Hinblick darauf, dass bei der Suche eines dauerhaften Alternativstandortes die durch den Abzug des US-Militärs frei werdenden Konversionsflächen mit in die Betrachtung einbezogen werden sollten, wird folgender Kompromissvorschlag unterbreitet:

 

Die Live-Übertragung der FIFA-WM 2014 (voraussichtlich in der Zeit vom 16.06. bis 13.07.2014) findet auf dem Maxplatz statt. Zusätzlich würden ggf. die meisterschaftsentscheidenden Finalspiele der Brose Baskets, die im gleichen Zeitraum stattfinden dürften, auf dem Maxplatz übertragen, wenn es die Brose Baskets bis in die finalen Play-Offs schaffen.

Im Gegenzug sichern die Veranstalter zu, sich bei der Suche nach einem geeigneten Standort für ihre Veranstaltungen sowie Plärrer, Zirkusveranstaltungen und Open-Air-Konzerte im Bereich der Konversionsflächen einzubringen und zu beteiligen.

 

Die Verwaltung würde antragsgemäß und unter Berücksichtigung der bereits gefassten Beschlüsse des Stadtrates eine Genehmigung unter anderem mit folgenden Auflagen erlassen:

 

  • Der Veranstalter hat während der Dauer der Veranstaltungen eine ausreichende Anzahl von Ordnern einzusetzen. Hierbei ist ein gewerblicher Sicherheitsdienst zu verwenden.

 

  • Die zum Einsatz kommenden Kräfte müssen volljährig und entsprechend gekennzeichnet sein. Als ausreichend ist eine Anzahl von 1 Ordner pro 150 Besucher anzusehen.

 

  • Bei unerwartet hohem Besucherandrang oder nach Aufforderung durch die Polizei oder das Ordnungsamt hat der Veranstalter kurzfristig zusätzliche Ordnerkräfte einzusetzen.

 

  • Der Ordnungsdienst hat die Zufahrtswege, Rettungswege und Feuerwehrzufahrten ständig freizuhalten, auch von abgestellten Fahrrädern. An allen Ein- und Ausgängen des Veranstaltungsgeländes ist Sicherheitspersonal zu positionieren.

 

  • Der Ordnungsdienst hat darüber hinaus sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen mit Parkausweis Zugang zur Tiefgarage Maxplatz haben (Treppenhäuser, Ein- und Ausfahrt).

 

  • Der Sicherheitsdienst hat Einlasskontrollen durchzuführen und hierbei sicherzustellen, dass keine Waffen, pyrotechnischen Gegenstände, Gläser, Flaschen und andere gefährliche oder sicherheitsrechtlich relevanten Gegenstände mit in die Veranstaltung genommen werden können. Personen, die sich bereits vor Schließung des Veranstaltungsbereiches auf dem Platz aufhalten, sind zwingend zu kontrollieren.

 

  • Kinder unter sechs Jahren und Tiere dürfen zu deren eigenem Schutz nicht auf das Veranstaltungsgelände.

 

  • Pressluftfanfaren oder vergleichbare Lärmverstärker sowie Reichskriegsflaggen und andere Zeichen und Symbole, die verboten sind oder provozieren können, dürfen nicht in den Veranstaltungsbereich gelangen.

 

  • Der Sicherheitsdienst hat eigenverantwortlich zu überwachen, dass das Veranstaltungsgelände nicht mit Besuchern überfüllt wird und die Kapazität von 7000 Personen nicht überschritten wird. Auf Weisung der Sicherheitsbehörden hat er den Zugang vorübergehend oder auf Dauer zu unterbinden.

 

  • Im Bereich der Zwerggasse und der Rosengasse wird Personal des Sicherheitsdienstes dazu eingesetzt, um die Gassen von Wildpinklern frei zu halten. Das Personal dort muss mindestens 60 Minuten nach der Veranstaltung verbleiben.

 

  • Der Sicherheitsdienst ist mindestens zwei Sunden vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Gelände.

 

Laut einem detaillierten Antrag von Radio Bamberg vom 25. Februar 2014, dem eine gemeinsame Unterredung der Beteiligten zusammen mit der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt am 17.02. vorausging, wird Radio Bamberg nur die Vorrundenspiele der Deutschen Mannschaft am

 

Montag, 16. Juni 2014, 18.00 Uhr gegen Portugal

Samstag, 21. Juni, 21.00 Uhr gegen Ghana und

Donnerstag, 26. Juni, 18.00 Uhr gegen die USA

 

übertragen.

Die Übertragung des Achtelfinales bei deutscher Beteiligung wäre dann am Montag, 30. Juni oder Dienstag, 01. Juli jeweils um 22.00 Uhr.

 

Für den Fall des Erreichens des Viertelfinales der Deutschen Mannschaft wären mögliche Spieltage Freitag der 04. Juli oder Samstag der 05. Juli jeweils um 18.00 Uhr. Ein eventuelles Halbfinale mit deutscher Beteiligung wäre am Dienstag, 08. Juli oder Mittwoch 09. Juli um 20.00 Uhr sowie ein eventuelles Spiel um Platz 3 am Samstag, 12. Juli um 22.00 Uhr bzw. das Finale am Sonntag, 13. Juli um 21.00 Uhr.

 

Für den Fall dass Deutschland das Halbfinale erreichen sollte, so fallen inklusive des Spiels um Platz 3 bzw. des Endspiels maximal sieben Übertragungstermine an.

 

Bei einem Spielbeginn um 22.00 Uhr würde ein Spiel mit Pause 1 ¾ Stunden, also bis 23.45 Uhr dauern. Im Fall der Verlängerung noch einmal zusätzlich 30 Minuten, also bis 00.15 Uhr und für den Fall eines anschließenden Elfmeterschießens müsste das Spiel gegen 00.30 Uhr zu Ende sein. Bei zusätzlichen von 15 Minuten Abspannmusik wäre dann in diesen sogenannten „Worst case“ Veranstaltungsende um 00.45 Uhr. Diese Fallkonstellation kann jedoch nur im Achtelfinale, im Halbfinale oder im Spiel um Platz 3 vorkommen, also maximal drei Mal.

 

Eventuelle weitere Übertragungen anlässlich der Endspiele um die Deutsche Basketball-Meisterschaft sollen nur bei entscheidenden Spielen stattfinden. Dies bedeutet in der Praxis, dass mindestens eins, höchstens jedoch drei Spiele übertragen würden, soweit die Brose Baskets Bamberg in die Finalspiele kommen.

 

  1. Fazit:

 

Die Live-Übertragungen der FIFA-WM und der gegebenenfalls zwei oder drei meisterschaftsentscheidenden Play-Offs bei Beteiligung der Brose Baskets können auf dem Maxplatz stattfinden, wenn die Bundesregierung die entsprechende Ausnahmeverordnung erlässt. Dauerhaft wird angestrebt, den Maxplatz von der Vielzahl an Veranstaltungen nachhaltig zu entlasten. Die Verwaltung wird daher weiterhin mögliche Alternativflächen auf ihre Tauglichkeit prüfen. Dabei wird künftig verstärkt auch das Konversionsareal in die Prüfungen mit einbezogen werden. Eine Realisierung auf dem Konversionsgelände stellt allerdings nur eine mittelfristig mögliche Lösung dar, die in ihrer zeitlichen Dimensionierung wesentlich vom Fortgang der Verhandlungen mit der BImA abhängig ist.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Live-Übertragungen der FIFA-WM auf dem Maxplatz zu prüfen – und bei Erlass einer entsprechenden Ausnahmeverordnung der Bundesregierung – einen Bescheid mindestens mit den im Sitzungsvortrag genannten Auflagen zu erlassen.

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anforderungen der Veranstalter an die Live-Übertragungen von Sportereignissen abzufragen und in die Prüfung möglicher Alternativveranstaltungsflächen mit einzubeziehen. Dabei soll auch die mittelfristig mögliche Realisierung einer Open-Air-Veranstaltungsfläche auf dem Konversionsflächen mit geprüft sowie die Veranstalter in den Planungsprozess mit eingebunden werden. Über den Sachstand ist dem Konversionssenat zu gegebener Zeit zu berichten.


Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...