"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0784-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Allgemeines

Das Stadtjugendamt Bamberg erfüllt die Vorraussetzungen der Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zur Förderung der Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi).

 

Seit der Etablierung der KoKi bestehen Kontakte zu allen Einrichtungen, die mit der Zielgruppe werdende Eltern, Familien/Alleinerziehende mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr, zu tun haben. Im Rahmen von Fallarbeit fanden zahlreiche Kooperationsgespräche z.B. mit der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, mit der Koordinatorin des Lernprogramms Opstapje, mit dem Jobcenter, mit Schwangerenberatungsstellen und der Frühförderung statt.

 

Kooperationsvereinbarungen mit Schwangerenberatungsstellen, Frühförderstellen, Kinderklinik, Frauenklinik, Jobcenter, Gesundheitsamt wurden vorbereitet und sollen im Jahr 2014 abgeschlossen werden.

 

Inhaltliche Themen wie „Kindeswohlgefährdung und Datenschutz“, Gefährdungsmerkmale bei Babys, Risikofaktoren bei Eltern, etc. wurden zahlreichen Netzwerkpartnern in Form von Referaten und schriftlichen Handreichungen durch die KoKi angeboten (z.B. beim „Runden Tisch frühe Hilfen“, Kinderklinik, Frauenklinik, Frühförderung, etc.). Zusätzlich wurden die Kontakte des Runden Tisches – Frühe Hilfen dazu genutzt, die fachlichen Informationen in eine größere Breite zu bringen.

 

Eine regelmäßige Anwesenheit (1mal pro Monat) wird auf den Stationen der Frauen- und Kinderklinik beibehalten. Das „Lernprogramm Baby-Lesen“ nach dem gleichnamigen Buch von Ziegenhain, Wiesel, Künster, Fegert für Fachkräfte. wurde bei den Pflegefachkräften der Frauen- und Kinderklinik Bamberg vorgestellt.

 

Im Berichtszeitraum 2013 hatten 61 Familien Kontakt zur KoKi, 14 davon fanden bereits vor der Geburt eines Kindes statt. Über 29 % der Frauen/Familien wurden vom Gesundheitswesen an die KoKi verwiesen, was eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr ist. Wie in den Jahren zuvor werden die meisten Kontakte in Form von Hausbesuchen gewünscht.

 

Willkommensbesuche

KoKis sind für die Etablierung der Willkommensbesuche nach § 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) zuständig. Eltern von Neugeborenen wird in einem persönlichen Anschreiben ein Informationsbesuch bei ihnen zu Hause angeboten, bei dem sie die Elternbriefe und auch Willkommensgeschenke überreicht bekommen. Das Angebot wurde seit März 2013 rund 70 Mal in Anspruch genommen.

 

Bundesinitiative Frühe Hilfen

Im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen wurde in Bayern der Förderschwerpunkt auf die Qualifizierung und den Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen gelegt und den Einsatz von EhrenamtskoordinatorInnen im Kontext früher Hilfen, wie zum Beispiel „wellcome“.

 

Im Januar 2014 wurde erneut ein Antrag auf Projektförderung für das Haushaltsjahr 2014 gestellt und ein  Konzept zur Etablierung von Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern eingereicht. Ehrenamtliche Strukturen, wie das Projekt Wellcome werden ebenfalls gefördert. Für das erste Halbjahr 2014 wurden 15.276,56 € im Rahmen der Bundesinitiative bewilligt.

 

Im Rahmen der „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ wurden im Jahr 2013 erstmals eine Familienhebamme und eine Kinderkrankenschwester in 3 Familien eingesetzt.

 

Eine weitere Hebamme hat aktuell eine Zusage zu dem Qualifizierungskurs des Bayerischen Landesjugendamtes erhalten und kann ab dem Besuch des ersten Fortbildungsmoduls in Familien eingesetzt werden. Die fachliche Begleitung der Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern obliegt der KoKi.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1. Der Sachstandsbericht hat zur Kenntnis gedient.

 

2. Mit der Fortschreibung der Konzeption besteht Einverständnis.

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...