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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0788-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-          Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-          Empfehlung an den Stadtrat den Bericht zur öffentlichen Auslegung zu beschließen.

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

  1.      Anlass der Flächennutzungsplan-Änderung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 D, der für den Bereich zwischen Coburger Straße, Gundelsheimer Straße und Memmelsdorfer Straße ein Sondergebiet Studentenwohnheim, ein Sondergebiet friedhofsbezogene Nutzung und ein Mischgebiet vorsieht. 

An der Coburger Straße soll ein Studentenwohnheim entstehen. Hierfür hat das Studentenwerk Würzburg einen Realisierungswettbewerb durchgeführt.

Außerdem sollen die, als Lagerflächen für Steine und Mutterboden genutzten, Grundstücke an der Gundelsheimer Straße planungsrechtlich gesichert werden. Im bestehenden Flächennutzungsplan waren diese Flächen als mögliche Erweiterungsflächen für den städtischen Friedhof vorgesehen.

Entlang der Memmelsdorfer Straße soll der bauliche Bestand gesichert und weiterentwickelt werden. Dieser Bereich ist jedoch nicht Gegenstand der Flächennutzungsplan-Änderung.

 

 


  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 03.12.2013 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Entwurf der teilweisen Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet zwischen Coburger-, Memmelsdorfer- und Gundelsheimer Straße in der Fassung vom 03.12.2013 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 07.01.2014 bis 07.02.2014 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

  1. Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgelisteten Schreiben ein. Die Stellungnahmen beziehen sich zum Teil sowohl auf die vorbereitende, als auch auf die verbindliche Bauleitplanung.

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen erfolgt daher für beide parallel durchgeführte Verfahren (teilweise Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplanverfahren Nr. 213 D) gleichermaßen in einer gemeinsamen Abwägungstabelle.

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1. PLEdoc GmbH, mit Schreiben vom 06.01.2014

2. Bayernwerk AG, mit Schreiben vom 08.01.2014

3. Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 10.01.2014

4. Bürgerverein Bamberg-Nord St. Otto, mit Schreiben vom 15.01.2014

5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, mit Schreiben vom 16.01.2014

6. Deutsche Telekom GmbH, mit Schreiben vom 21.01.2014

7. Freiwillige Feuerwehr, mit Schreiben vom 21.01.2014

8. Bundesnetzagentur, mit Schreiben vom 22.01.2014

9. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 30.01.2014

10. Zweckverband Müllheizkraftwerk, mit Schreiben vom 31.01.2014

11. Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 03.02.2014

12. Beirat für Menschen mit Behinderung, mit Schreiben vom 03.02.2014

13. E.ON Netz GmbH, mit Schreiben vom 03.02.2014

14. Kabel Deutschland, mit Schreiben vom 07.02.2014

15. Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 10.02.2014

16. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 26.02.2014

B. Öffentlichkeit

Von Seiten der Öffentlichkeit sind vier Stellungnahmen eingegangen. Diese sind unter Bürger A-D in der Abwägungstabelle gelistet.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

 

  1. Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 03.12.2013

Die während der Auslegung und Beteiligung eingegangenen Schreiben führen zu keiner Änderung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung vom 03.12.2013.

Aufgrund der geänderten Zuständigkeiten im Baureferat wurde der Titel der teilweisen Flächennutzungsplanänderung redaktionell angepasst.

 

  1. Empfehlung an den Stadtrat die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen

Der Bau- und Werksenat empfiehlt, dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

2.1              Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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