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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0792-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Anlass der Planung

 

Anlass der teilweisen Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet MUNA, Schießplatz und Umgriff ist die seit kurzem bestehende bzw. bevorstehende Wiedererlangung der kommunalen Planungshoheit über die militärisch genutzten Flächen im Stadtgebiet Bamberg, die dadurch möglich gewordene Neuausrichtung der Gewerbeflächenpotentiale gemäß der Fortschreibung des gesamtstädtischen städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 429 im Bereich MUNA und Schießplatz im Parallelverfahren.

 

Ziel der teilweisen Flächennutzungsplanänderung ist es, die seit Jahrzehnten militärisch genutzten Flächen MUNA und Schießplatz einer gewerblichen Nutzung zuzuführen, durch ergänzende Flächenarrondierungen eine leistungsfähige und ressourcenschonende Erschließung zu ermöglichen und die vorhandenen ökologischen Potentiale zu erhalten bzw. insbesondere durch Ent-Munitonierung und Altlastensanierung zu erhöhen.

 

Der Flächennutzungsplan Teilplan Art der Nutzung und der Teilplan Landschaftsplan werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 429 geändert.

 

 

2.              Lage und Beschreibung des Plangebietes und bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan

 

Das Plagebiet umfasst vornehmlich die im Flächennutzungsplan (Teilplan Art der Nutzung) als „Sonderbaufläche Bund“ gekennzeichneten und bisher von den US-Streitkräften genutzten Areale MUNA und Schießplatz, im östlichen Bereich Teilbereiche der Staatsforsten und im westlichen Bereich Teilflächen des bestehenden Gewerbegebietes Gutenbergstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von 206,87 ha und schließt u. g. Flurnummern mit ein. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs wie folgt dar:

 

  • Sondernutzung militärische Anlage:  Fl. Nrn. 47/2, 4594/15, 63/2, 64/2, 66/2, 66/3, 85/2, 91/2, 89/2, 86/2, 69/3, 4594/120

 

  • Sondernutzung Telekommunikation: Fl. Nrn. 4594/132 und 4594/131 (Teilbereich)

 

  • Wald: Fl. Nrn. 63 (Teilbereich), 4594/131 (Teilbereich), 44 (Teilbereich), 47/5, 47/6, 66, 46/3, 46/4, 69/3
  • Industriegebiet: Fl. Nrn. 63/4, 63/9, 63/10, 63/12, 63/6 (Teilbereich), 4594/129 und 63/5

 

  • Fläche für Gemeinbedarf Verwaltung: Fl. Nrn. 4594/108 und 4594/130

 

  • Gemischte Baufläche Fl. Nrn. 47/7, 47/9, 47/11, 47/12, 47/13, 47/19 und 47/8

 

  • Verkehrsflächen Fl. Nrn. 4447/2 (Teilbereich), 4447/15 (Teilbereich), 4594/116 (Teilbereich), 84/1 (Teilbereich), 63/15, 63/8 (Teilbereich), 58/3 (Teilbereich), 43/2 (Teilbereich), 4594/140, 4594/14, 4594/149, 4594/93, 58/1, 58/6, 58/5

 

  • Grünflächen Fl. Nrn. 4444/5, 4444/6, 4444/7, 4445 (Teilbereich), 63/14, 4444/9

 

Östlich und südlich des Geltungsbereichs grenzen die Waldflächen des Hauptsmoorwaldes und das gleichnamige Landschaftsschutzgebiet an. Teile innerhalb des Planungsraumes sind im Landschaftsplan als landschaftliches Vorbehaltsgebiet gemäß Regionalplan dargestellt. Bannwaldbereiche sind nicht betroffen. Aus Gründen einer möglichen Neubewertung der betreffenden Flächen umfasst der Geltungsbereich auch das bestehende Naturschutzgebiet Nr. 93 „MUNA Gelände“ und Teile des Landschaftsschutzgebietes Hauptsmoorwald. Große Teile im Süden liegen innerhalb der weiteren Wasserschutzzone A/B.

 

Westlich des Planungsraumes befinden sich die Verkehrsflächen von B 22/Berliner Ring, die Gewerbegebietsflächen „Gutenbergstraße“ sowie Flächen für den Gemeinbedarf (Post, Bauhof, Verwaltung).

 

Nordwestlich entlang der Armeestraße sind die Flächen als Grünflächen (Sport, Kleingärten), Gemeinbedarfsflächen und nördlich der Geisfelder Straße als Wohnbau und gemischte Bauflächen dargestellt.

 

 

3.              Beabsichtigte Darstellung der Flächennutzungsplan-Änderung

 

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderungen sollen die zentralen und nördlichen Bereiche des Planungsraumes als gewerbliche Baufläche und Verkehrsfläche festgesetzt werden. Im Landschaftsplan sollen für diese Bereiche Ausgleichs- und Entwicklungsmaßnahmen bzw. die Erforderlichkeit von Grünordnungsplänen festgesetzt werden.

 

Im nördlichen und westlichen Bereich sowie entlang künftiger Erschließungsstraßen sind größere zusammenhängende Flächen für Retentions- bzw. Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Im südlichen Bereich innerhalb der Wasserschutzzone sind keine Eingriffe geplant. Im Zuge des Verfahrens sollen sowohl die Möglichkeiten des Ausgleiches des Waldverlustes im Norden des Planungsgebietes innerhalb der insgesamt rund 450 ha umfassenden Konversionsareale im Stadtgebiet Bambergs als auch eine Ausweitung des Landschaftsschutzgebietes Hauptsmoorwald im Süden des Planungsgebietes geprüft und in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken der genaue Verlauf der Landschaftsschutzgebietsgrenze festgelegt werden.

 

Die Notwendigkeit von Darstellungen von Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen muss im Laufe des Verfahrens noch geprüft werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Konversionssenat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

2.              Der Konversionssenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die teilweise Änderung des Flächennutzungsplans für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 18.03.2014 abgegrenzte Gebiet.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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