"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0799-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beginn der neuen Wahlperiode des Stadtrats ab 01. Mai 2014 ist ein neuer Jugendhilfeausschuss zu bilden. Dieser muss den Bestimmungen des SGB VIII in Verbindung mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) vom 01.10.2005 und des AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) entsprechen. Das AGSG vom 08.12.2006 löste das Bayerische Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG) vom 18.06.1993 ab und wurde zuletzt geändert am 10.09.2007. Im Hinblick darauf müssen die Satzungen der Jugendämter rechtzeitig an die neue Rechtslage angepasst werden.

 

Vor der Beschlussfassung der Satzung (Art. 16 AGSG) durch den Stadtrat ist der Jugendhilfeausschuss zwingend zu hören.

 

Der Satzungsentwurf wurde auf der Grundlage der Mustersatzung in der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 12.01.1996 Nr. IV 1/7271-3/1/96 (AUM Bl.Nr.3/1996 S. 52 ff.) und des Dritten Verwaltungsreformgesetzes (3. VwReformG) vom 23. November 2001 erarbeitet.

 

Wir stellen den Satzungsentwurf zur Aussprache und erbitten Ihre Beschlussfassung dazu.

 

Unter § 1 Abs. 2 Satz 2 sind als Rechtsvorschriften seit dem 01.01.2012 das Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG) und das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), zum 10.12.2008 das Gesetz zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiföG), zum 17.12.2008 das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), zum 05.07.2012 das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts hinzugekommen. Zum 01.05.2014 soll das Gesetz zur vertraulichen Geburt und zum 01.07.2014 das Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden in Kraft treten.

 

Die bisherige Zahl der beschließenden Mitglieder (15) ist auch nach Einführung des AGSG (Art. 18 Abs. 1 Satz 1) unverändert geblieben ist. Ebenso ist in Art. 19 AGSG geregelt, wer als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss angehören soll.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der Satzung zu und empfiehlt dem Stadtrat die Satzung für das Jugendamt der Stadt Bamberg zu erlassen.

Reduzieren

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...