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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0803-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zur Feststellung der Budgetergebnisse 2013 und der anschließenden Mittelbereitstellung in 2014 für die budgetierten Fachbereiche (Dienststellen und städtische Schulen) wird von der Verwaltung folgendes vorgetragen:

 

 

 

Grundsätzliches

 

Rechtsgrundlage für die Budgetierung/dezentrale Mittelverantwortung bildet nunmehr Nummer 5 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB). Hinsichtlich der Handhabung der Budgetergebnisse gilt speziell Nummer 5.5 der AFB. Danach soll bei Ausgabeeinsparungen und Mehreinnahmen, die auf organisatorische Änderungen oder neue Wege („Managementleistungen“) zurückzuführen sind, das jeweilige Amt bzw. Sachgebiet im laufenden oder im folgenden Haushaltsjahr partizipieren. Dies geschieht dabei in der Weise, dass der jeweilige Fachbereich bzw. das Amt zusätzlich zum Budgetansatz mindestens noch 50% des eingesparten bzw. zusätzlich eingenommenen Betrags erhält. Der budgetierte Fachbereich hat ein Wahlrecht, ob die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt oder in eine Sonderrücklage erfolgen soll. Im Fall einer Budgetüberschreitung sind die übersteigenden Beträge dem jeweiligen Fachbereich bzw. Amt dagegen voll anzulasten, d.h. das Budget wird sich um diesen Betrag verringern.

 


Dienststellen

 

Im Haushaltsjahr 2013 haben die städtische Musikschule, das E.T.A.-Hoffmann-Theater, das Garten- und Friedhofsamt und der Tourismus & Kongress Service ihr Budget überschritten. Davon ausgehend sind die Budgets dieser Dienststellen im Haushaltsjahr 2014 wie folgt zu kürzen:

                           

              Dienststelle

Überschreitung

negativer Vortrag

zu 100%

E.T.A.- Hoffmann- Theater

21.819

-21.819

Städtische Musikschule

7.721

-7.721

Garten- und Friedhofsamt

62.076

-62.076

Tourismus & Kongress Service

13.201 €

-13.201 €

 

              Insgesamt:                                                                                                                 104.817 €        - 104.817

 

                            Bei den restlichen Dienststellen sind jeweils Einsparungen zu verzeichnen, d.h. die Budgets wurden gar nicht vollständig ausgeschöpft. Als Anerkennung für die Managementleistung der Budgetverantwortlichen, die die positiven Budgetergebnisse ermöglicht haben, wird vorgeschlagen, jeweils 100% der eingesparten Beträge in das Haushaltsjahr 2014 zu übertragen.

 

              Im Einzelnen:

 

Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

zu 100%

Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg

3.779

3.779

Historisches Museum

29.323 €

29.323

Städtische Volkshochschule

17.349 €

17.349

BCE Bamberg Congress & Event GmbH

16.999

16.999

 

 

 

Insgesamt:                                                                                                   67.450 €         67.450

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

Städtische Schulen

 

Die Budgets der weiterführenden Schulen sowie der Grund- und Hauptschulen weisen ebenfalls Einsparungen auf.

 

Auch hier sollen grundsätzlich 100% des das Budget unterschreitenden Betrags ins Haushaltsjahr 2014 übertragen werden.

 

Im Einzelnen:

             

Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

Weiterführende Schulen

18.706

18.706

Grund- und Hauptschulen

2.298

2.298

 

Insgesamt:                                                                                                     21.004             21.004

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.      Beschlussantrag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

a)      Im Haushaltsjahr 2014 werden für die budgetierten Fachbereiche aufgrund der Rechnungsergebnisse 2013 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 88.454 € gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Verwendung für aufgabenbedingte Ausgaben bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Ausgabeeinsparungen bei denjenigen Dienststellen, die einen negativen Budgetvortrag bekommen.

 

b)      Die Verwaltung wird mit dem Vollzug beauftragt.

 

 

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III.               Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

 

1.

Keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 88.454
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von ……….für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

Sachkosten:

 

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