Beschlussvorlage - VO/2014/0809-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Katholisches Bildungszentrum am Oberen Stephansberg; hier: Errichtung einer weiteren Krippengruppe und einer Kindergartengruppe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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03.04.2014
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Beschluss des JHA vom 25.07.2013 wurde die Schaffung einer weiteren Krippengruppe im Bildungszentrum Oberer Stephansberg 44 empfohlen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden für diese Maßnahme auch 70.000,00 € im Vermögenshaushalt bereitgestellt.
Beschlussauszug:
2.3 die Schaffung von 12 weiteren Krippenplätzen im Kath. Bildungszentrum Am Oberen Stephansberg 44 als vorübergehende Krippengruppe wird befürwortet. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind für die Haushaltsberatungen 2014 anzumelden.
Bereits damals hatte der Träger angeboten, neben der Krippengruppe auch eine Kindergartengruppe einzurichten, da es zunehmend Kinder gibt, die keine Anschlussbetreuung in einem der umliegenden Kindergärten erhalten, vor allem im Laufe des Kindergartenjahres. Somit trägt eine Kindergartengruppe im Bildungszentrum mittelbar auch dazu bei, die Krippenplätze zu optimieren, wenn Kinder mit dem 3. Geburtstag in die Kindergartengruppe wechseln können.
Nach mehreren Ortsterminen mit den Verantwortlichen des Bildungszentrums und dem Architekten wurde die beiliegende Planung mit den jeweiligen Kostenschätzungen erarbeitet. Durch die räumliche Lage des Kindergartens, der nun unmittelbar neben der 3. Krippengruppe liegt, haben sich die Kosten für die Kinderkrippe etwas verändert, sprich erhöht, z.B. durch den nun gemeinsamen Eingangsbereich mit der Kindergartengruppe. Insgesamt liegen die Kostenschätzungen für die beiden Maßnahmen bei 162.000,00 €, was für 12 Krippenplätze und 25 Kindergartenplätze eine äußerst günstige Gelegenheit darstellt.
In Absprache mit dem Finanzreferat können die Haushaltsmittel für diese Investition durch die vorhandenen Haushaltsmittel für die Krippengruppe, einer großzügigen Spende sowie durch Umschichtungen im Haushalt bereitgestellt werden.
Haushaltsrechtlich gibt es derzeit allerdings noch das Problem, dass noch keine Haushaltsgenehmigung durch die Regierung von Oberfranken vorliegt und somit noch keine neuen Maßnahmen beschlossen werden können. Der Sitzungsvortrag im Jugendhilfeausschuss dient aus diesem Grunde auch lediglich zur Kenntnisnahme der Angelegenheit. Sobald die Genehmigung des Haushaltes der Stadt Bamberg vorliegt, werden die entsprechenden Beschlüsse über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen im Finanzsenat und im Stadtrat, voraussichtlich Ende April herbeigeführt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen:
Plan
Kostenaufstellung
Bamberg, 18.03.2014
Sozialreferat Stadtjugendamt Stadtjugendamt
Haupt Behringer-Zeis Diller
Berufsm. Stadtrat Jugendamtsleiterin stv. Amtsleiter
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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