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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0820-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

 

Mit Schreiben vom 31.03.2014 hat die Regierung von Oberfranken den in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2014 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 2.553.000 € sowie der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 16.523.800 € unter folgenden Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt:

 

1.              Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen.

 

2.              Das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf weiteres fortzuführen.

 

3.              Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

 

4.              Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

 


Würdigung des Gesamthaushaltes

 

In der Würdigung des Gesamthaushalts weist die Regierung von Oberfranken darauf hin, dass die Stadt Bamberg im Haushaltsjahr 2014 die Mindestvoraussetzungen für die Genehmigung der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen gerade noch erfüllt.

 

„Der Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg kann im Haushaltsjahr 2014 wiederum nicht die Pflichtzuführung in Höhe der Tilgung von 2,6 Mio. € erbringen. Die Stadt weist zwar einen Zuführungsbetrag aus, der geringfügig über diesem Betrag liegt; dies ist jedoch nur möglich, weil sie gleichzeitig eine Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 0,6 Mio. € veranschlagt hat.“

 

Positiv würdigt die Regierung zwar, dass in 2014 im Gegensatz zu den Finanzplanungsjahren 2015 bis 2017 keine Zunahme der Verschuldung vorgesehen ist. Sie sieht aber deshalb auch keine Verbesserung der finanziellen Lage der Stadt, da die steigenden Kreditaufnahmen durch die Verpflichtungsermächtigungen vorprogrammiert sind.

 

Bei diesen ungünstigen Vorzeichen sollte auch überlegt werden, ob alle Investitionen, für die im Haushaltsjahr 2014 Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen sind, auch tatsächlich im Jahr 2015 ausgeführt werden müssen.“

 

 

Verwaltungshaushalt

 

Beim Verwaltungshaushalt befürchtet die Regierung, dass dieser bei einem auch nur teilweisen Ausfall der Gewerbesteuer nicht mehr auszugleichen sein wird. Diese unterliegt erheblichen Schwankungen (53,1 Mio. € in 2004 und 2006, 29,0 Mio. in 2009), wodurch die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltes erschwert wird.

 

„Insofern bestehen für die weitere Haushaltsentwicklung noch erhebliche Risiken.“

 

Belastet wird der Verwaltungshaushalt mit bereits 36,7 % durch die Brutto-Personalkosten, die damit der wichtigste Ausgabenblock sind und nach Ansicht der Regierung Konsolidierungspotenzial besitzen.

 

„Zielsetzung der Stadt sollte eine dauerhafte Senkung der Personalkosten oder zumindest eine Begrenzung der Steigerung auf die tariflichen und gesetzlichen Änderungen sein.“

 

 

Verschuldung

 

Ausdrücklich begrüßt wird, dass die Verschuldung des Entsorgungs- und Baubetriebes im Jahr 2013 um 10,9 Mio. € (also nahezu 10%) reduziert werden konnte.

 

 

Rücklagen

 

Bezüglich der allgemeinen Rücklage stellt die Regierung fest, dass diese gerade einmal der Mindestrücklage entspricht.

 

 


Freiwillige Leistungen

 

Trotz der Einhaltung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes bemängelt die Rechtsaufsichtsbehörde weiterhin die Höhe der rein freiwilligen Leistungen mit 4,8 Mio. €.

 

„Wir erwarten auch weiterhin, dass die freiwilligen Leistungen jedes Jahr kritisch auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Bei der bisher erreichten Höhe der freiwilligen Leistungen erscheint es angebracht, die Ausgaben auf dieser Höhe zu begrenzen.

 

 

Stellenplan

 

Beim Stellenplan stellt die Regierung fest, dass es sowohl im Beamten- als auch im Tarifbereich immer noch eine Vielzahl von unbesetzten Stellen gibt, die aufgrund der weiterhin angespannten finanziellen Lage auch weiterhin nicht besetzt werden können.

 

„Wir erwarten deshalb, dass gerade im Tarifbereich noch einige Stellenanpassungen vorgenommen werden.“

 

 

Finanzplanung

 

Bezüglich der Finanzplanung wird begrüßt, dass die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt bis zum Jahr 2017 kontinuierlich ansteigt. Gefahren sieht die Regierung allerdings bei der jeweils nur 1,5%igen Steigerung der Personalkosten. Auch die für die Jahre 2015 bis 2017 ausgewiesene Netto-Neuverschuldung wird kritisch gesehen.

 

 

Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage verwiesen werden.

 

 

Nachdem die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen nur unter Auflagen erteilt wurde, ist folgendes veranlasst:

 

1.              Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen.

 

2.              Das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf weiteres fortzuführen.

 

Die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses vom 23.10.2013 (Haushaltskonsolidierung) sind deshalb strikt einzuhalten.

 

3.              Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

              Das bedeutet, dass neue freiwillige Leistungen nur dann gewährt werden können, wenn gleichzeitig bisherige freiwillige Leistungen entsprechend reduziert werden. Weitere Dauerverpflichtungen sind zu vermeiden.

 

4.              Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

              Damit erscheint die Verwendung von Mehreinnahmen und Minderausgaben zur Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben nur zulässig, wenn diese Ausgaben zur Aufgabenerfüllung zwingend notwendig und absolut – und zwar sowohl sachlich als auch zeitlich – unabweisbar bzw. unaufschiebbar sind. Mehreinnahmen und Minderausgaben können damit nicht zur Deckung neuer bzw. Aufstockung bereits vorhandener freiwilliger Leistungen herangezogen werden.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfüllung der Auflagen der Regierung von Oberfranken im Schreiben vom 31.03.2014 sicherzustellen.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

 

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Anlagen

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