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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0821-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Am 11.12.2013 hat der Stadtrat mit dem Haushalt 2014 auch den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 beschlossen. Dabei mussten durch die schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Daten zugrunde gelegt werden, die zwischenzeitlich durch die aktuelle Entwicklung überholt sind.

 

Für die Personalkosten wurde aufgrund der guten Tarifabschlüsse der Vorjahre eine Steigerungsrate von 1,5 % prognostiziert. Durch die Ergebnisse der Tarifverhandlungen von 3,0%, aber mindestens 90 € bei den unteren Einkommensklassen für 2014 (was für Bamberg eine Erhöhung von 3,65% statt eingeplanter 2,5% entspricht) sowie weiterer 2,4% für 2015, ergibt sich eine deutliche zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt.

 

Die veranschlagte Gewerbesteuer-Entwicklung im Rahmen der Orientierungsdaten der Steuerschätzung spiegelt die Bamberger Entwicklung nicht wider. Sieht man die Entwicklung der Gewerbesteuer zum Stand 31.03.2014, so zeichnet sich bei aktuell vereinnahmten 27,874 Mio. € (statt der veranschlagten 34,450 Mio. €) ein nicht unerheblicher Fehlbetrag ab. Damit muss auch die Basis und damit der Ansatz für 2015 korrigiert werden.

 

Dazu kommen weitere Unsicherheitsfaktoren wie zum Beispiel die Entwicklung der Kosten der Unterkunft im Hinblick auf den Qualifizierten Mietspiegel oder der Energiekosten.

 

Den Haushalt 2014 hat die Regierung von Oberfranken unter Auflagen genehmigt (siehe dazu die Sitzungsvorlage (VO/2014/0820-20).


Deshalb muss bei der Aufstellung des städtischen Haushaltes 2015 von Verwaltung und Stadtrat strikte Haushaltsdisziplin beachtet werden. Es sind deshalb mindestens folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

 

             Begrenzung der Personalkostensteigerung auf die zu erwartenden Tarif- und Besoldungssteigerungen,

             Deckelung der beeinflussbaren Sachkosten und der freiwilligen Leistungen auf die Ansätze des Haushalts 2014,

             Erwirtschaften der Pflichtzuführung,

             Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung,

             zumindest teilweise Sondertilgung von Krediten aus der Rückzahlung des Trägerdarlehens.

 

Nur bei Einhaltung dieser Vorgaben besteht die Chance, dass ein genehmigungsfähiger Haushaltsentwurf erreicht wird. Andernfalls ist ein Einstieg in eine weitere umfassende Haushaltskonsolidierung zwingend erforderlich.

 

Wegen des terminlichen Ablaufs darf auf den vom Kämmereiamt entworfenen Zeitplan verwiesen werden. Nach diesem könnte die Übergabe des Haushaltsentwurfes am 19.11.2014 erfolgen, die Haushaltsberatungen vom 03. bis 05.12.2014 stattfinden und der Haushalt am 10.12.2014 verabschiedet werden.

 

Wie aus dem Zeitplan ersichtlich, ist Mitte Oktober eine Information der Fraktionen über den Entwicklungsstand des Haushaltes geplant. Damit wird wieder eine frühzeitige Partizipation des Stadtrates an der Haushaltsplanung gewährleistet.

 

Außerdem hat das Finanzreferat eine Informationsveranstaltung zum Thema „Haushalt der Stadt Bamberg“ für den neuen Stadtrat geplant. Diese soll im Juli 2014 stattfinden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.              Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushaltsentwurf 2015 der Stadt Bamberg mit den im Sitzungsvortrag genannten Eckpunkten und in der aufgezeigten Vorgehensweise im vorgelegten Zeitplan zu erstellen.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

 

 

 

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Anlagen

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