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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0823-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Mit dem in Anlage beigefügten Antrag vom 21. November 2013 hat die CSU-Stadtratsfraktion um Verbesserung der Toilettensituation hinsichtlich öffentlicher Toiletten in Bamberg gebeten. Im Einzelnen darf auf den in Anlage 1 beigefügten Antrag Bezug genommen werden

Innerhalb der Verwaltung wurde zunächst abgeklärt, welcher Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Toilettenanlagen seitens des Stadtplanungsamts, des Tourismus- und Kongress-Service sowie des  Immobilienmanagements gesehen wird. Die momentan verfügbaren öffentlichen Toiletten sind auch Bestandteil des Stadtplans 2014, der vom TKS ausgegeben wird. Ein entsprechendes Exemplar liegt dem Sitzungsvortrag in Anlage 2 bei.

 

Seitens der befragten Dienststellen wird zunächst unisono begrüßt, dass jene Toiletten, bei denen Personal vor Ort ist und eine Gebühr von 50 Cent erhoben wird, sauber sind und von den Nutzerinnen und Nutzern gerne angenommen werden.

 

Der Tourismus- und Kongress-Service beurteilt aus touristischer Sicht im Altstadtareal den Besatz mit öffentlichen Toiletten als ausreichend. Als ein positives Beispiel wird die direkt bei der Tourismusinformation angesiedelte Anlage genannt, die sowohl von Einheimischen, Besuchern aus der Region als auch Touristen gut frequentiert wird. Das Immobilienmanagement vertritt ebenfalls die Auffassung, dass die Stadt Bamberg hinsichtlich der Anzahl der vorhandenen öffentlichen Toilettenanlagen gut bestückt ist. Es weist weiterhin darauf hin, dass vor dem Hintergrund steigender Unterhalts- und Betriebskosten die Bereitstellung weiterer öffentlicher Toiletten neuerlich genau hinterfragt werden müssten. Auf die bisherigen Behandlungen dieser Thematik im Finanzsenat wird zudem verwiesen. Gleichzeitig wird zugesagt, die  Beschilderung an der öffentlichen Toilettenanlage an der Unteren Brücke erneut zu überprüfen (z.B. beleuchtete Beschilderung); der Betreiber der Anlage und der TKS sahen diese bisher als ausreichend an.

 

Als ein zwingender zusätzlicher Standort wird aus Sicht der Verwaltung das Erba-Gelände angesehen. Sinnvollerweise sollte die Toilettenanlage maximal 300 Meter Abstand von dem Wasserspielplatz am Fischpass haben.

 

Eine solche böte sich  im Zuge der Nutzungsänderung und Sanierung des ehemaligen Schleusenwärterhäuschens  an. Hier ist für das Haus eine gastronomische Nutzung vorgesehen.

 

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 a Gaststättengesetz ist bei einer Neuerrichtung oder einem wesentlichen Umbau von Räumen, die zum Betrieb des Gewerbes für Gäste bestimmt sind und von behinderten Menschen nicht barrierefrei genutzt werden können, eine Erlaubnis zu versagen. Eine Ausnahme hiervon ist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Gaststättengesetz möglich, wenn eine barrierefreie Gestaltung der Räume nicht möglich oder nur mit unzumutbaren Aufwand erreicht werden kann.

 

Eine Barrierefreiheit liegt bei dem Anwesen „An der Spinnerei 27“ nicht vor. Mit Schreiben vom 20.12.2013 beantragte der Architekt des Bauherrn eine Ausnahmegenehmigung von der Barrierefreiheit. Begründet wird dies mit unverhältnismäßigen Aufwand bzw. sich daraus ergebender Unmöglichkeit der vorgesehenen Nutzung. Die diesbezüglich vorgebrachten Gründe, die dem Sitzungsvortrag in Anlage 3 beigefügt sind, sind grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings scheidet nach Meinung des Architekten auch ein Anbau aus Gründen des Denkmalschutzes aus. Diese Auffassung wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde, Bauordnungsamt ohne vorherige Untersuchung auf eine mögliche Realisierung nicht geteilt. Ein solcher Anbau wurde bisher auch weder beantragt noch diskutiert.

 

Die Verwaltung sieht hier gegebenenfalls einen Ansatzpunkt, die auf dem Erba-Gelände erforderliche Toilette durch die Toilettenanlage am Schleusenwärterhäuschen zu realisieren. Im Fall der öffentlichen Nutzung  könnte die Stadt Bamberg  (vorbehaltlich eines entsprechenden Verhandlungsergebnisses und einer Zustimmung des Stadtrates) auch einen gewissen Anteil für die Erstellung bzw. den Betrieb der Toilettenanlage tragen.

 

Seitens des Immobilienmanagements ist vorgesehen die vorhandene Toilettenanlage an der Nördlichen Promenade so umzugestalten, dass auch dort Personal zur Reinigung  u n d Überwachung untergebracht  werden kann. Die anfallenden Kosten würden sich in wenigen Jahren durch Einsparungen amortisieren; mit dem Dienstleister in den anderen Städtischen Toiletten  ist die Übernahme auch dieser Anlage bereits geklärt. Durch diese Maßnahme könnten viele Probleme der Vergangenheit an diesem Ort erledigt werden, die oftmals auch Polizeieinsätze nach sich zogen.

 

Das Tourismus- und Kongress-Service hat eine WC-Anlage in der Gärtnerstadt angeregt. Hier vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass während der Besuchszeiten des Gärtner- und Häckermuseums die dortige Toilettenanlage benutzt werden kann und insoweit keine dringender Bedarf besteht.

 

Aus der Anlage 4 ergeben sich die einzelnen Öffnungszeiten der Toilettenanlagen.

 

Bezüglich der Problematik des Wildpinkelns darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Toilettenanlage in der Promenade, also zentral in der Innenstadt gelegen, die Nutzung bis 24:00 Uhr anbietet. Eine Ausweitung bis 01:00 oder 02:00 Uhr wird nach Auffassung der Verwaltung hier keine Verbesserung der Situation mehr bringen.

 

Die anderen beiden zentral in der Innenstadt gelegenen Toilettenanlagen am Maxplatz bzw. der Unteren Brücke schließen um 21:00 Uhr, die an der Unteren Brücke in den Monaten Januar bis Februar um 18:30 Uhr. Hier wäre auf den ersten Blick möglicherweise eine Ausdehnung der Öffnungszeiten in der „warmen Jahreszeit“ hilfreich, um dem Wildpinkeln entgegen zu wirken. Aus Sicht des Dienstleisters in den Anlagen haben sich die früher bereits vorhandenen, längeren Öffnungszeiten aber nicht bewährt, da keine zusätzliche Frequenz erreicht werden konnte.

 

Die Beschilderungssituation der einzelnen Toiletten wurde durch das Immobilienmanagement noch einmal überprüft und  kein weiterer  Bedarf festgestellt. Lediglich bei der Anlage an der Unteren Brücke könnte eine hinterleuchtete Beschilderung Verbesserungen bringen (vgl. oben). Eine solche Anlage stößt aber in gestalterischer Hinsicht auf Probleme.


  1. Mit Schreiben vom 21. November 2013 hat die CSU-Stadtratsfraktion den in Anlage 5 beigefügten Antrag bezüglich der Verbesserung für den Personenkreis, der unter Inkontinenz leidet, gestellt. Es wird hierzu im Einzelnen  auf die in der Anlage 6 beigefügte Stellungnahme des Immobilienmanagements verwiesen.

 

Zusätzlich wird das Immobilienmanagement aber in den Toilettenanlagen mit Personal zusammen mit dem Dienstleister versuchen, eine pragmatische Lösung  für die Benutzer der Anlagen mit den angesprochenen Problemen zu finden. 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn des Schleusenwärterhäuschens Verhandlungen dahingehend aufzunehmen, dass die erforderliche barrierefreie Toilette als Anbau realisiert wird. Einer Kostenbeteiligung seitens der Stadt Bamberg wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zugestimmt.

 

  1. Die Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.11.2013 bezüglich der Verbesserung Toilettensituation insgesamt und der Situation von Personen, die an Inkontinenz leiden, sind damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:


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