"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0827-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

In der Graf-Arnold-Straße hat sich eine Bürgerinitiative zusammengefunden, die sich unter anderem die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Babenbergerring / Würzburger Straße / Graf-Arnold-Straße zur Aufgabe gemacht hat.

Am 17.01.2014 fand im Büro des Oberbürgermeisters eine Besprechung mit den Vertretern der Bürgerinitiative statt. Dabei wurde dem Oberbürgermeister ein Schreiben der Bürgerinitiative und eine Unterschriftenliste übergeben (vgl. Anlage 1). Ziel der Bürgerinitiative ist eine zeitgemäße und verkehrssichere Neugestaltung des Kreuzungsbereichs, eventuell mit der Anlage eines Kreisverkehrs. Da dies kurzfristig nicht realisierbar erscheint, hat die Bürgerinitiative einen Katalog von Sofortmaßnahmen erarbeitet, über die gemeinsam mit dem Oberbürgermeister diskutiert wurde.

 

In dieser Sache liegt auch ein Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.01.2014 vor (Anlage 2).

 

  1. Umgesetzte Sofortmaßnahmen/Sachstand

Die einzelnen Maßnahmen wurden in der Besprechung „Routine Verkehr“ am 22.01.2014 behandelt. Die Maßnahmen Nr. 1 – 3 waren auf Wunsch des Oberbürgermeisters sofort umzusetzen.

Übersicht (Sachstand in Klammern)

  1. Rückschnitt Bewuchs, Federführung Gartenamt (erledigt).
  2. Tempo 50 – Beschilderung in Fahrtrichtung Münchener Ring entfernen, Federführung Straßenverkehrsamt (Amt 31) (erledigt).
  3. Markierung von Tempo „30“ auf die Fahrbahn Babenberger Ring vor der Einmündung Graf-Arnold-Straße, Federführung Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) (Ergebnis der Einzelprüfung siehe am Ende der Aufzählung).
  4. Markierung von Fußgängerüberwegen über den Kreuzungsbereich Babenberger Ring / Graf-Arnold-Straße / Würzburger Straße, Federführung Amt 31 (Ergebnis der Einzelprüfung siehe am Ende der Aufzählung).
  5. Geschwindigkeitsüberwachung Babenberger Ring auf Höhe Graf-Arnold-Straße, neue Messstelle für die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung im Umweltsenat genehmigen lassen, Federführung Amt 31 (Behandlung im nächsten Senat).
  6. Umwandlung des bestehenden „Vorfahrt achten“ in ein „Stopp“-Schild an der Einmündung Würzburger Straße und Graf-Arnold-Straße, Federführung Amt 31 (erledigt).
  7. Verbotswidriges Halbgehwegparken in der Graf-Arnold-Straße, Oberbürgermeisterschreiben fertigen an den Gehörlosensportverein mit der Bitte, die Hallenbesucher aufzufordern, die offiziellen Parkplätze zu nutzen und der Hinweis, dass durch den Parküberwachungsdienst (PÜD) kontrolliert werden wird, Federführung Amt 31 (erledigt).
  8. Parkbucht Babenberger Ring, Verbot des Bus / LKW – Parkens durch Beschilderung mit „Parken nur für Pkws“ oder durch andere geeignete Maßnahmen, Federführung Amt 31 (erledigt).
  9. Parkbucht Babenberger Ring, Fa. Metzner benachrichtigen, dass hier das Abstellen von Bussen untersagt werden wird, Federführung Stadtplanungsamt (Amt 61) (erledigt).
  10. Überplanung der Kreuzung Babenberger Ring / Graf-Arnold-Straße / Würzburger Straße unter Berücksichtigung der verkehrssicheren Anbindung der Einkaufsmärkte in der Würzburger Straße, Federführung Amt 61 (erledigt).

 

Am 08.05.2014 fand im Rahmen eines Stadtteilgespräches eine Ortsbegehung mit Bürgerinnen und Bürgern statt, bei der die Problemlage, der aktuelle Sachstand und das weitere Vorgehen vorgestellt wurden.

 

Ergebnis der Einzelprüfung zu Punkt 3:

Die Markierung von Tempo 30 auf der Fahrbahn wurde bisher nur in Zone 30-Gebieten verwendet. Sie dient als Erinnerung an die vorgeschriebene Geschwindigkeit in einer Zone, die ja nur an den Eingängen beschildert ist. Weiterhin wurde eine solche Markierung in besonderen Fällen (Tempo 10) verwendet. Eine vermehrte Verwendung dieser Markierungen auch außerhalb dieser eng begrenzten Anwendungsfälle würde dazu führen, dass die Wirkung dieser Maßnahme nachlässt. Eine Markierung von „30“ außerhalb von Zonen und mit mehr als „10“ würde einen zu vermeidenden Präzedenzfall in Bamberg schaffen und wird deshalb von den Fachbehörden einvernehmlich abgelehnt.

 

Ergebnis der Einzelprüfung zu Punkt 4:

Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes:

Bei der Anlage von Fußgängerüberwegen sind die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu beachten. Nach Nr. 2.3 Abs. 2 kommt die Anordnung eines Fußgängerüberweges in Betracht, wenn die aus Tabelle ersichtlichen Verkehrsstärken vorliegen. Dies ist bei 50 Fußgängern/Stunde und gleichzeitig mindestens 200 Fahrzeuge/Stunde grundsätzlich möglich. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke bezieht sich auf die gleiche Stunde und gilt für den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d.h. bei Mittelinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung.

 

Nach Nr. 2.1 Abs. 1 Spiegelpunkt 3 dürfen Fußgängerüberwege nur an Stellen angelegt werden, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss.

 

An Fußgängerüberwegen sollte die für den Kraftfahrzeug-Längsverkehr effektiv nutzbare Fahrbahnbreite auf höchstens 6,50 Meter beschränkt werden. Beträgt die vorhandene Fahrbahnbreite 8,50 Meter und mehr, ist dem Einbau einer Mittelinsel der Vorzug vor einer seitlichen Einengung zu geben.

 

Rechtliche Würdigung:

Ob die erforderlichen Verkehrsstärken vorliegen, kann nur im Rahmen einer Verkehrszählung (§ 5b Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz) ermittelt werden. Dabei müssen mindestens 200 Kraftfahrzeuge und gleichzeitig 50 Fußgänger/ Stunde gezählt werden. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke bezieht sich auf die gleiche Stunde und gilt für den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d.h. bei Mittelinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung. (Nr. 2.3 Abs. 2 R-FGÜ).

 

Bei einer Ortsbesichtigung am 10.04.2014 wurde festgestellt, dass bei der Einmündung Graf-Arnold-Straße über den Babenberger Ring bis zur Querungshilfe zwei Fahrspuren überquert werden müssen.

Dort darf also kein Fußgängerüberweg angelegt werden.

 

Ferner wurde festgestellt, dass zwischen der Einmündung Babenberger Ring und der Bushaltestelle die lichte Breite zwischen Querungshilfe und Fußgängerüberweg ca. 9,60 Meter beträgt.

Aufgrund der Breite kommt dort ein Fußgängerüberweg nicht in Betracht.

 

Für die beiden übrigen Querungen in der Würzburger Straße über

-          die Rechtsabbiegespur und

-          die Geradeaus- Linksabbiegespur

wird eine zwingende Notwendigkeit für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen nicht erkannt. Beim Queren muss dort jeweils nur eine Fahrtrichtung beachtet  werden, wobei gute Sichtverhältnisse herrschen.

 

Im weiteren Planungsverlauf wurde auch die Unfallentwicklung am Knotenpunkt Babenbergerring / Würzburger Straße / Graf-Arnold-Straße untersucht.

Ergebnis: Die Unfallsituation an dieser Kreuzung liegt im normalen Bereich.

Unfallentwicklung der letzten 5 Jahre:

2009: 6 Unfälle; 2010: 1 Unfall; 2011: 2 Unfälle; 2012: keine Unfälle; 2013: 4 Unfälle; 2014: bisher kein Unfall. Es handelt sich um Unfälle verschiedener Art; ein Schwerpunkt bei einem bestimmten Unfalltypus ist nicht aufgetreten.

 

Die Sichtbeziehungen wurden bereits 2008 im Rahmen einer Neumarkierung überprüft. Ergebnis: Die Haltesichtweiten sind sowohl für Tempo 30 als auch für Tempo 50 eingehalten.

 

Vergleichbare Zählungen für die Kreuzung liegen nicht vor. Lediglich für den Straßenabschnitt zwischen der Kreuzung Babenbergerring / Würzburger Straße / Graf-Arnold-Straße und dem Münchner Ring liegen vergleichbare Zählungen aus den Jahren 1997 und 2009 vor. Im vergleichbaren erhobenen Zählzeitraum von 6:30 bis 8:30 Uhr und 16:00 bis 19:00 Uhr lässt sich eine Veränderung der Verkehrsbelastung von ca. +3 % ermitteln. Dieser Unterschied liegt im Rahmen der üblichen Schwankungen.

 

  1. Beschreibung der Planung

Inzwischen liegen die Planungen zu Punkt 10 vor (vgl. Anlage 3). Es wurde versucht, unter größtmöglicher Berücksichtigung der bestehenden Verkehrsflächen (Kostenaspekt!) eine neue Knotenpunktsform zu planen.

Die mit dem EBB abgestimmte Planung sieht vor:

-              Umgestaltung des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr. Dabei wurden die Abmessungen so gewählt, dass der Kreisverkehr auch problemlos mit dem Gelenkbus (Buslinien!) befahren werden kann.

-       Umgestaltung der Bushaltestellen nach neuem behindertengerechten Standard.

-       Rückbau der Parkbucht im südlichen Ast des Babenbergerringes.

-       Schaffung eines Gehweges (Rad frei) von der Kreuzung Babenbergerring / Würzburger Straße / Graf-Arnold-Straße zum Einkaufszentrum „Bergstation“ (im Rahmen des Bebauungsplanes 54 G wurde dieser Gehweg bereits planungsrechtlich vorgesehen).

Auf Unterflur-Altglaskontainer wurde an dieser Stelle aus Kostengründen verzichtet.

Die benötigten Grundstücksflächen befinden sich zum größten Teil in städtischen Besitz, lediglich in einem Teilbereich ist Grunderwerb erforderlich.

 

  1. Kosten

Für die oben näher beschriebene Maßnahme wurden die Kosten (brutto inkl. Nebenkosten) ermittelt und mit dem EBB abgestimmt.

Bei Umsetzung der Maßnahme ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

-       Kreisverkehrsplatz mit Bushaltestellen:              ca. 307.000 €

-       Gehweg:              ca.   93.000 €

Die Kosten sind nicht über die StABS refinanzierbar.

 

  1. Empfehlung

Die Umgestaltung der Kreuzung Babenbergerring / Würzburger Straße / Graf-Arnold-Straße zu einem Kreisverkehrsplatz ist grundsätzlich eine angemessene Maßnahme, um die verkehrliche Situation (insbesondere die Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten im Kreuzungsbereich) zu verbessern. Die aktuellen Unfallzahlen erfordern jedoch kein sofortiges Handeln.

Trotz des Bestrebens, möglichst viel der bestehenden Verkehrsanlage zu erhalten und dadurch die Kosten zu senken, ist die Umgestaltung zum Kreisverkehr relativ teuer. Es gibt in der Zuständigkeit der Stadt Bamberg andere Kreuzungsbereiche, an denen aufgrund von Unfallzahlen größerer Handlungsbedarf besteht.

Es wird daher empfohlen, den Kreisverkehr zurückzustellen.

Es wird außerdem empfohlen, den fehlenden Gehweg zwischen der Kreuzung Babenbergerring / Würzburger Straße / Graf-Arnold-Straße und dem Einkaufszentrum „Bergstation“ baldmöglichst umzusetzen, um diesen erkennbaren Mangel zu beheben.

Um die Situation für querende Fußgänger zu verbessern wird vorgeschlagen, die Mittelinsel im Straßenast Babenbergerring von derzeit 1,75 Meter auf 2,75 Meter zu verbreitern. Damit haben dann Fußgänger mit Kinderwagen oder Menschen, die ein Fahrrad schieben, ausreichend Platz.

Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 6.000 €.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis
  2. Der Umweltsenat billigt die Verbreiterung der Mittelinsel und den Bau eines Gehweges entlang der alten Würzburger Straße.
    Die Verwaltung wird beauftragt die Mittel für die Verbreiterung der Mittelinsel und den Bau des Gehwegs entlang der alten Würzburger Straße zum Haushalt 2015 anzumelden.“
  3. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.1.2014 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten: --  Sachkosten: 99.000.€

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

Der Haushalt 2015 ist durch Verpflichtungsermächtigungen in zweistelliger Millionen-Höhe vorbelastet. Vor diesem Hintergrund erscheint die Finanzierbarkeit von weiteren neuen Maßnahmen grundsätzlich nicht möglich. Die Entscheidung über die Mittelbereitstellung obliegt jedoch dem Stadtrat im Rahmen seiner Prioritätensetzung in den Beratungen zum Haushalt 2015.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...