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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0831-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1. Ausgangslage

Das Projekt Platzgestaltung Nürnberger Straße 2 und 4 wurde am 02.04.2014 dem Bau- und Werksenat vorgestellt (siehe Anlagen 1 und 2). Das Gremium hat den Tagesordnungspunkt in die 2. Lesung verwiesen, mit der Maßgabe, kostengünstigere Varianten zu überprüfen und die Anlieger zu den Straßenausbaubeitragskosten anzuhören. Dies betrifft ausschließlich den platzartigen Bereich östlich der Anwesen Nürnberger Straße 2 und 4 (nunmehr: „Bauabschnitt 2“). Es soll auch geklärt werden, ob dieser Abschnitt erst realisiert werden sollte, nachdem die Bauarbeiten zur Umsetzung des Bebauungsplanes 229 A „Gebiet an der Nürnberger Straße nördlich des Katharinenhofes“ abgeschlossen sind.

 

Andererseits ist gewollt, die Ausführung des Bereiches Kunigundenruhstraße/ Kreuzung aus verkehrstechnischen sowie Verkehrssicherheitsgründen noch in diesem Jahr durchzuführen. Aufgrund dessen wurde die Maßnahme in zwei Bauabschnitte geteilt. Bauabschnitt 1 stellt die Kunigundenruhstraße zwischen Nürnberger Straße und Josephstraße dar (siehe Anlage 3).

 

 

2. Umgriff und Planung des 1. Bauabschnittes

Der geplante 1. Bauabschnitt der Maßnahme umfasst die Kunigundenruhstraße zwischen Nürnberger Straße und Josephstraße.

 

Der westlich gelegene Gehweg der Kunigundenruhstraße wird um bis zu 1,80 m verbreitert, die Fußgängerfurt zum gegenübergelegenen zweigeschossigen Bürgerhaus wird neu ausgerichtet und auch der Gehweg entlang des Barockhauses wird um bis zu 1,00 m verbreitert. Die Verbreiterung der teilweise viel zu schmalen Gehwege bietet mehr Sicherheit für Fußgänger und verbessert deutlich die Situation für Passanten. Die bisher nur minimal vorhandenen Aufstellflächen für Fußgänger an der Lichtsignalanlage werden hierdurch ebenfalls vergrößert. Gerade für den starken Schülerverkehr, welcher zwischen Bahnhof und Berufsschule pendelt, sind diese verkehrssicherheitstechnischen Verbesserungen von großem Vorteil.

 

Die Kunigundenruhstraße wird im Vollausbau wieder hergestellt. Die Befestigung erfolgt in Asphaltbauweise, die angrenzenden Gehwege mit Klinkerplatten

 

Vor dem Anwesen Kunigundenruhstraße 1 erfolgt eine Gehwegaufweitung. Die Oberfläche wird entsprechend des angrenzenden Belags mit Betonplatten verlegt. Mit der Gehwegaufweitung kann der Forderung nach einer Baumpflanzung an dieser Stelle gemäß der Vorbereitenden Untersuchungen Rechnung getragen werden. Zugleich wird die Verkehrsführung in der Josephstraße im Einmündungsbereich zur Kunigundenruhstraße baulich verdeutlicht, sowie die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger verbessert.

 

Im Kreuzungsbereich Kunigundenruhstraße/ Nürnberger Straße erfolgt ein Umbau der Lichtsignalanlage. Die Lichtsignalmasten werden an den Fahrbahnrand versetzt. Somit wird eine bessere Sichtbarkeit der Ampel für alle Verkehrsteilnehmer erzielt. Zudem werden die Lichtsignalanlagen mit Blindensignalgebern ausgestattet. Diese Zusatzausstattung komplementiert den barrierefreien Umbau des Kontenpunktes mit den nach DIN 32984 geforderten Bodenindikatoren für sehbehinderte Menschen. Die Belange gehbehinderter Menschen finden Berücksichtigung durch den zum Teil auf null abgesenkten Bordstein im Bereich der Querungsstellen. Außerdem kommt das Abrücken der Ampelmasten vom historischen Eckgebäude auch diesem Einzelbaudenkmal dauerhaft zugute.

 

 

3. Zeitlicher Ablauf für den 1. Bauabschnitt

 

  • 14.05.2014: Veröffentlichung der beschränkten Ausschreibung gem. Vergabebekanntmachung
  • 28.05.2014: Versand des Leistungsverzeichnisses
  • 01.07.2014: Submission, Beteiligung der Regierung von Oberfranken bzgl. Städtebauförderung
  • 25.07.2014: Auftragserteilung
  • 18.08.2014: Baubeginn für Tiefbau (Fertigstellung Hochbau Ende Juli)
  • 31.10.2014: Fertigstellung Tiefbau

 

 

4. Kosten und Finanzierung des 1. Bauabschnittes

Die Projektkosten für den 1. Bauabschnitt belaufen sich auf 290.000 Euro (brutto, inkl. 20 % Sicherheitszuschlag), die durch die Städtebauförderung zum Teil refinanziert werden können. Die Städtebauförderung kommt für 60% der förderfähigen Kosten auf. Die restlichen 40% der Kosten hat die Stadt Bamberg zu tragen.

 

Kosten-Finanzierung-Übersicht

 

Kosten

1.

Projektkosten

ca. 290.000 €

 

Finanzierung

1.

StBauF (60 % aus Kosten 1.)

ca. 174.000 €

2.

Städtischer Eigenanteil (=Rest)

ca. 116.000 €

 

 

Summe: ca. 290.000 €

 

 

5. Weitere Vorgehensweise beim 2. Bauabschnitt

Die Verwaltung prüft, ob im Platzbereich kostengünstigere Varianten und/ oder Materialien Verwendung finden können. Zudem werden die Anlieger frühzeitig in die Maßnahme einbezogen und über die nur in diesem Abschnitt greifende Straßenausbaubeitragssatzung informiert. Außerdem stimmt die Verwaltung die Umsetzung des 2. Bauabschnittes mit der Realisierung des Bebauungsplanes 229 A „Gebiet an der Nürnberger Straße nördlich des Katharinenhofes“ ab.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis

2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den 1. Bauabschnitt im Jahr 2014 auszuführen.

3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den 2. Bauabschnitt bezüglich Kostenoptimierung und Realisierungszeitraum zu untersuchen und die Anlieger zu den Straßenausbaubeiträge anzuhören. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird die Verwaltung im Bau- und Werksenat erneut berichten

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 290.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr HH-St. 63000.95500 / 61500.95680) bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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