Beschlussvorlage - VO/2014/0740-65-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Wasser 2025 - Wasserleitungsverlegung Sutte bis Michelsberg Bereitstellung von Planungsmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bamberg Service
- Beteiligt:
- 20 Kämmereiamt; FB 6A Baurecht, Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle; 61 Stadtplanungsamt; STWB Stadtwerke Bamberg GmbH
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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24.06.2014
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I. Sitzungsvortrag:
Im Zuge des Projektes „Wasser 2025“ der Stadtwerke Bamberg beabsichtigen die Stadtwerke durch die Sutte, den oberen Teil der Matern und die Straße Michelsberg bis hin zur St.-Getreu-Straße eine neue Trinkwasserhauptleitung zu verlegen. Die Maßnahme ist aus trinkwasserfachlicher Sicht dringlich und soll daher 2015 ausgeführt werden.
Vor diesem Hintergrund war es fachlich erforderlich, zu prüfen, inwieweit es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, in diesem Zusammenhang auch weitere infrastrukturelle Erneuerungsmaßnahmen in diesen Straßenzügen auszuführen.
Im Ergebnis der fachlichen Prüfung wurde festgestellt, dass es sinnvoll ist, sowohl etliche Abschnitte der Entwässerungskanäle als auch die Straßenoberflächen in der Sutte und in Teilen des Michelsbergs zu erneuern.
Die sich hierbei ergebenden Synergien, der Umfang der Kanalsanierungs- und Oberflächenneugestaltungsarbeiten sowie die zu erwartenden Kosten und Refinanzierungsmöglichkeiten wurden am 02.04.2014 im Bau- und Werksenat vorgestellt. Auf den Sitzungsvortrag, der als Anlage 1 beiliegt, wird verwiesen.
Der Bau- und Werksenat empfiehlt darin dem Finanzsenat, die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planung bereit zu stellen. Zudem beauftragt der Bau- und Werksenat die Stadtverwaltung, in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken die dargestellte Baumaßnahme weiter zu planen, sobald die Finanzierung der Planung gesichert ist.
Erforderliche Planungen im Jahr 2014
Um die Maßnahme – wie erforderlich – in 2015 umsetzen zu können, müssen die technischen Planungen unverzüglich beginnen. Hierfür sind Haushaltsmittel erforderlich. Weil diese Kanal- und Straßenbaumaßnahme für 2015 bei der Haushaltsanmeldung 2014 im Sommer 2013 noch nicht absehbar war, stehen im Haushalt 2014 keine Planungsmittel zur Verfügung. Um die nötigen Straßenbauplanungen umgehend auf den Weg bringen zu können, werden die Stadtwerke Bamberg bezüglich der Planungsleistung für den Straßenbau in Vorfinanzierung gehen. Die Planung für den Kanalbau wird gesondert von der Abteilung Entwässerung des Entsorgungs- und Baubetriebs beauftragt und finanziert.
Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen stufenweise zu beauftragen. Das heißt, es werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 (die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung) beauftragt. Die jeweiligen Planungsstände werden dann im Bau- und Werksenat vorgestellt.
Die stufenweise Beauftragung bietet den Vorteil der schrittweisen Fortentwicklung der Planung mit Fortschreibung der jeweiligen Projektkosten. Die derzeit geschätzten Baukosten können nur eine Kostenprognose für das Gesamtprojekt darstellen. Spätestens mit der Entwurfsplanung liegt eine detaillierte Kostenberechnung vor, welche dann Grundlage der weiteren Projektentwicklung sein wird.
Die erforderlichen Finanzmittel, die für den derzeitigen Aufgabenumfang notwendig sind, belaufen sich auf 196.000 Euro. In diesem Betrag sind der 30%ige Sicherheitszuschlag gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 28.07.2009 mit 45.000 € enthalten. Der Anteil der Stadtwerke Bamberg an den Planungskosten beläuft sich auf 50.000 Euro.
Haushaltstechnisch sind nach Abzug der Kostenbeteiligung der Stadtwerke Bamberg 101.000 Euro in 2014 als Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Haushaltsjahr 2015 bereitzustellen, die noch zwischen Stadt Bamberg und dem EBB (Anteil Entwässerung) aufzuteilen ist.
Diese Kostenteilung erfolgt in Anlehnung an den Schlüssel des Sitzungsvortrages des Bau- und Werksenates wie folgt:
Abschnitt | Michaelsberg | Sutte | gesamt |
Gesamtkosten | 1.340.000 € | 1.187.000 € | 2.527.000 € |
Anteil Kanal | 375.000 € | 435.000 € | 810.000 € |
Prozent | 27,24 | 38,58% | 32,05% |
Planungskosten |
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| 101.000 € |
Anteil Kanal |
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| 32.400 € |
Damit verbleibt für die Stadt Bamberg ein im Haushalt zu tragender Anteil von 68.600 €. Dieser kann mittels einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 58.600 € (nicht in Anspruch genommene VE bei der Haushaltsstelle 13000.93510 Fahrzeuge für den Brandschutz - siehe auch TOP 10 - Sitzungsvorlage VO/2014/0900-A6) sowie einer außerplanmäßigen Bereitstellung zu Lasten der allgemeinen Rücklage von 10.000 € bereitgestellt werden.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund der Empfehlung des Bau- und Werksenates vom 02.04.2014 und der Ausführungen im Sitzungsvortrag werden außerplanmäßig bereitgestellt bei:
Haushalts- stelle | Namentliche Bezeichnung | außerplanmäßige Mittel | außerplanmäßige Verpflichtungs- ermächtigung |
63000.95410 | Wasserleitungsbau Sutte/Michelsberg | 10.000 € | 58.600 € |
2 Deckung erfolgt durch:
Haushalts- stelle | Namentliche Bezeichnung | Mehreinnahmen | Kürzung der Verpflichtungs- ermächtigung |
13000.93510 | Fahrzeuge für den Brandschutz | --- | 58.600 € |
91000.31000 | Entnahme aus der allgemeinen Rücklage | 10.000 € | --- |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von … für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Ziffer II. |
x | 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren:68.600 € |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Nach den dargelegten Umständen können durch diese außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Planung potentiell Synergieeffekte bei der Ausführung der Maßnahme genutzt werden; somit wird insgesamt und auch für die Stadt die Realisierung der wirtschaftlichsten Variante ermöglicht. Der Nettoanteil der Stadt an den Planungskosten wurde entsprechend des aus dem VO/2014/0740-65 hervorgehenden Verhältnisses zwischen den Gesamtkosten der Maßnahme und dem Anteil der Stadt eingeplant.
Bamberg, 11.06.2014
Finanzreferat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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