Beschlussvorlage - VO/2014/0849-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungshaushalt 2014 der Stadt Bamberg; UA 5510 - Allgemeine Sportpflege und -förderung; Mittelbereitstellung für die Abrechnung 2013 der Bewirtschaftungskosten der Dreifachsporthalle an der Staatlichen Berufsschule I
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beteiligt:
- 491 Sachgebiet Schulverwaltung
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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24.06.2014
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I. Sitzungsvortrag:
Das Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt - SG Schulverwaltung und Sport - beantragt die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 27.750 € für die Abrechnung 2013 der Bewirtschaftungskosten für Bauunterhalt der Dreifachsporthalle an der Staatlichen Berufsschule I. Die für 2014 vorgesehene Bodenerneuerung musste vom Sachaufwandsträger des Zweckverbandes Berufsschulen (Landratsamt Bamberg) kurzfristig in das Jahr 2013 vorgezogen werden. Die für diese Maßnahme angefallenen Bauunterhaltskosten schlagen sich in der Abrechnung 2013 der Bewirtschaftungskosten nieder. Die veranschlagten Haushaltsmittel reichen jedoch zur Begleichung der Forderung des Zweckverbandes Berufsschulen nicht aus. Daher wird zur haushaltsrechtlichen Abwicklung dieser bestehenden vertraglichen Verpflichtung um folgende Beschlussfassung gebeten:
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
- Im Budgetring 291 werden folgende Mittel überplanmäßig bereitgestellt:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
55100.71310 | Kostenanteil an Zweckverband Berufsschulen für Bauunterhalt | 27.750 € | 42.750 € |
- Deckung erfolgt durch Ausgabeneinsparungen bei:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Minderung | neuer Ansatz |
24010.71300 | Betriebsumlage an den Zweckverband Berufsschulen | 27.750 € | 1.315.250 € |
- Mittelfreigabe:
Haushaltsstelle | Freigabe zu |
55100.71310 | 100% |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
X | 3. | Kosten in Höhe von 27.750 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussantrag! |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
siehe Sitzungsvortrag und Beschlussantrag!