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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0851-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg hat seit 1999 mit der Deutschen Telekom einen Vertrag über die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Telekommunikationsstellen im Stadtgebiet von Bamberg geschlossen.  Zunächst hatte dieser Vertrag eine Laufzeit von 10 Jahren, welche sich nach Ablauf stillschweigend jeweils um ein Jahr verlängert hatte. Dieser Vertrag wurde durch die Telekom zum Jahr 2010 gekündigt. Im Anschluss erfolgte eine vertragliche Festlegung für drei Jahre (Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 03.02.2010). Im Anschluss daran erfolgte nach erneuter Kündigung des Vertrages durch die Telekom eine vertragliche Bindung für ein Jahr (Beschluss des Umweltsenats vom 07.05.2013).

 

Dieser aktuelle Vertrag wurde nun mit Schreiben vom 07.03.2014 seitens der Telekom zum Zweck der Neuverhandlung gekündigt. Auf das in Anlage 1 beigefügte Schreiben der Deutschen Telekom vom 07.03.2014 wird Bezug genommen.

 

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die vertragliche Festlegung durch die Stadt Bamberg seit 1999 mit der Telekom das Ziel verfolgte, der Bevölkerung eine flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Telefonen anzubieten, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, notwendige Notrufe über solche öffentlichen Telefonstellen sicherzustellen.

 

Bei erstmaligem Vertragsabschluss sicherte die Deutsche Telekom für die Laufzeit von 10 Jahren den Bestand des damals festgelegten Telefonzellennetzes von rund 100 Telefonen zu. Die Stadt Bamberg hat für dieses Angebot an die Bevölkerung auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren verzichtet.

In den zurückliegenden Jahren hat sich jedoch ein Trend zur massiven Verringerung dieser Standorte herauskristallisiert. Im Vertragsabschluss im Jahr 2010 waren noch 49 Telefonzellen gesichert, der letzte Vertrag aus dem Jahr 2013 umfasste lediglich noch 30 Rufmöglichkeiten und der nun von der Telekom vorgeschlagene Vertrag sichert lediglich noch 17 Standorte zu, 3 Standorte werden als unwirtschaftlich dargestellt, mit deren Abbau zu rechnen ist und die 10 rot hinterlegten Standorte der Anlage 2 werden abgebaut.

 

Von dem ursprünglich mit dem Vertragsabschluss verfolgten Ziel, der Bevölkerung ein flächendeckendes Telefonstellenangebot vorzuhalten, das in Notsituationen als Notrufmöglichkeit zur Verfügung steht, ist dieser Restbestand an Telefonstellen weit entfernt. Auf der anderen Seite sind die Argumente der Telekom nachvollziehbar, wonach die Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Telekommunikationsstellen durch die Versorgung der Bevölkerung insbesondere durch Handys ständig abnimmt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, mit der Deutschen Telekom keinen Vertrag mehr über die Telefonstellen abzuschließen und im Gegenzug auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren zu verzichten. Viel mehr sollte künftig durch die Telekom eine Sondernutzungsgebühr für die noch verbleibenden Telefonstellen entrichtet werden. Das Kämmereiamt hat mitgeteilt, dass in Anlehnung an den Gebührensatz von Omnibuswartehallen pro Jahr für eine Telefonstelle 25 Euro an Sondernutzungsgebühren zu entrichten wären.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Vertrag mit der Deutschen Telekom über die Einrichtung und den Betrieb von öffentlichen Telekommunikationsstellen im Stadtgebiet von Bamberg wird nicht verlängert.

Für die im Stadtgebiet von Bamberg verbleibenden Telefonzellen sind Sondernutzungsgebühren zu entrichten.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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