Beschlussvorlage - VO/2014/0852-45
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturpreis der Stadt Bamberg Bestellung der Mitglieder der Jury gem. § 6 Nr. 1 Buchst. b) der Kulturpreis-Satzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Kulturamt
- Beteiligt:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultursenat
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Empfehlung
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24.07.2014
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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24.09.2014
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I. Sitzungsvortrag:
Die Satzung für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Bamberg vom 08.11.2001 sieht vor, dass der Kulturpreis im jährlichen Wechsel als E.T.A. Hoffmann-Preis bzw. als Kultur-Förderpreis verliehen wird.
Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury, der als Mitglieder angehören:
a) der Kulturreferent der Stadt Bamberg als Vorsitzender
b) fünf Sachverständige, die vom Stadtrat auf Vorschlag des Senates für Bildung, Kultur und Sport zu berufen sind (§ 6 der Kulturpreis-Satzung).
Der Zeitraum der Zusammensetzung der Jury soll jeweils gleichlaufen mit der Wahlperiode des Stadtrates. Die Verwaltung unterbreitet deshalb folgenden Vorschlag bezüglich der unter (b) aufgeführten Mitglieder der Jury:
- Die Vorsitzende / Den Vorsitzenden des Kunstvereins Bamberg (wie bisher)
z. Zt. Frau Dr. Barbara Kahle
- Die Vorsitzende / Den Vorsitzenden des Berufsverbandes Bildender
Künstlerinnen und Künstler Oberfranken e.V. Bamberg (wie bisher)
z. Zt. Frau Christiane Toewe
- Die Direktorin / Den Direktor des Internationalen Künstlerhauses
Villa Concordia (wie bisher)
z. Zt. Frau Nora Gomringer
- Die Vorsitzende / Den Vorsitzenden des Musikvereins Bamberg
z. Zt. Frau Andrea Paletta
(Herr Neupert -ehem. Vorsitzender des Musikvereins- ist auf eigenen Wunsch
aus Altersgründen zurückgetreten)
- Herr Prof. Dr. Friedhelm Marx
Fakultät der Geistes- und Kulturwissenschaften Universität Bamberg
Lehrstuhl für Neuere deutsche Literaturwissenschaft
(Herr Prof. Segebrecht ist auf eigenen Wunsch aus Altersgründen zurückgetreten;
Her Prof. Marx ist sein Nachfolger als Lehrstuhlinhaber)
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |