"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0852-45

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

 

              Die Satzung für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Bamberg vom 08.11.2001 sieht vor, dass der Kulturpreis im jährlichen Wechsel als E.T.A. Hoffmann-Preis bzw. als Kultur-Förderpreis verliehen wird.

 

              Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury, der als Mitglieder angehören:

 

a)      der Kulturreferent der Stadt Bamberg als Vorsitzender

 

b)     fünf Sachverständige, die vom Stadtrat auf Vorschlag des Senates für Bildung, Kultur und Sport zu berufen sind (§ 6 der Kulturpreis-Satzung).

 

Der Zeitraum der Zusammensetzung der Jury soll jeweils gleichlaufen mit der Wahlperiode des Stadtrates. Die Verwaltung unterbreitet deshalb folgenden Vorschlag bezüglich der unter (b) aufgeführten Mitglieder der Jury:

 

  1. Die Vorsitzende / Den Vorsitzenden des Kunstvereins Bamberg (wie bisher)

z. Zt. Frau Dr. Barbara Kahle

 

  1. Die Vorsitzende / Den Vorsitzenden des Berufsverbandes Bildender

Künstlerinnen und Künstler Oberfranken e.V. Bamberg (wie bisher)

z. Zt. Frau Christiane Toewe

 

 

  1. Die Direktorin / Den Direktor des Internationalen Künstlerhauses

Villa Concordia (wie bisher)

z. Zt. Frau Nora Gomringer

 

  1. Die Vorsitzende / Den Vorsitzenden des Musikvereins Bamberg

z. Zt. Frau Andrea Paletta

(Herr Neupert -ehem. Vorsitzender des Musikvereins- ist auf eigenen Wunsch

aus Altersgründen zurückgetreten)

 

  1. Herr Prof. Dr. Friedhelm Marx

Fakultät der Geistes- und Kulturwissenschaften Universität Bamberg

Lehrstuhl für Neuere deutsche Literaturwissenschaft

(Herr Prof. Segebrecht ist auf eigenen Wunsch aus Altersgründen zurückgetreten;

Her Prof. Marx ist sein Nachfolger als Lehrstuhlinhaber)

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, als Mitglieder der Jury zur Verleihung des Kulturpreises für die Dauer seiner Legislaturperiode die unter Ziffer I.1-5 genannten Sachverständigen zu benennen.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Loading...