Beschlussvorlage - VO/2014/0857-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmungsverfahren: Neubau einer Teilbibliothek am Heumarkt, 2. Bauabschnitt, Stangsstraße 2, Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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04.06.2014
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Staatl. Bauamt Bamberg
Entwurfsverfasser: Meyer & Partner, Bayreuth
Kurzbeschreibung:
Die vorhandene Universitätsbibliothek soll in einem 2. Bauabschnitt angebaut und somit abgeschlossen werden. Das Vorhaben ist als unterkellerter, 3-geschossiger Baukörper mit Flachdach und einer gegliederten Glasfassade geplant. Der Anbau und die bestehende Bibliothek sind intern verbunden.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 10,65 m Länge: 31 m i. M. 11,30 m
Antragseingang: 31.03.2014
Umplanung vom 30.04.2014
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Ausnahme von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr.: 109 B
rechtsverbindlich seit: 17.12.1999
Art der baulichen Nutzung (§ 1 Abs. 2 BauNVO): Sondergebiet Universität (§ 11 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
Geringfügige Baugrenzenüberschreitung durch das Treppenhaus zur Stangsstraße und durch Gebäudeteile der Westfassade.
Begründung:
Die nördliche Baugrenze zur Stangsstraße wird durch das Treppenhaus geringfügig überschritten. Die westliche Baugrenze wird ebenfalls geringfügig durch Gebäudeteile überschritten. Durch die Festsetzung Nr. 3.2 Baugrenze kann ein geringfügiges Hervortreten von Gebäude-teilen bis zu einer Tiefe von 1,00 m zugelassen werden.
Das Vorhaben ist im Stadtgestaltungsbeirat am 21.01.2014 und am 13.03.2014 öffentlich
behandelt worden. Die dortigen Anregungen sind in der jetzt vorgelegten Planung nicht aufgegriffen worden.
Der Protokollauszug der Sitzung vom 13.03.2014 ist in der Anlage beigefügt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: 3 x ja 2 x nein Fl. Nrn. 626 und 627
Weil die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung für dieses Vorhaben der Staatlichen Bauverwaltung übertragen worden sind und die Staatliche Bauverwaltung fachlich adäquat besetzt ist und teilweise Nachbarzustimmungen fehlen, liegt ein Zustimmungsverfahren vor.
Im Zustimmungsverfahren prüft letztendlich die Regierung die planungsrechtlichen Voraussetzungen und entscheidet über die Abweichungen vom Bebauungsplan.
Kfz – Stellplätze:
Keine Stellplatzmehrung
Der geplante Anbau stellt nur noch die Ergänzung der vorhandenen Bibliothek dar. Die
Studentenanzahl wird damit nicht erhöht. Insofern ergibt sich auch kein Stellplatzmehrbedarf.
Im Übrigen ist Grundlage des Stellplatznachweises der Universität Bamberg die „Vereinbarung“ über die Erfüllung der Stellplatzbaupflicht zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Bamberg vom 14.03.1979 / 03.05.1979 und einem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21.11.1996. Danach sind im Burgershof 6 Stellplätze nach-
zuweisen bzw. vorhanden.
Zusätzlich wird noch ein zweiter Behindertenparkplatz geschaffen.
Barrierefreiheit nachgewiesen nicht erforderlich
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein
BLfD: ja nein
s. Stellungnahme vom 16.04.2014
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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