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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0877-R4

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg als Weltkulturerbestadt zeichnet sich erfreulicherweise durch eine breite Vielfalt an kulturellem Leben aus. Neben den klassischen kulturellen „Leuchttürmen“ wie den Bamberger Symphonikern, dem E.T.A.-Hoffmann-Theater oder dem Internationalen Künstlerhaus Villa Concordia gibt es in unserer Stadt auch zahlreiche freie Kulturträger und ein großes Interesse an zeitgenössischer Kunst. Um für diese eine dauerhafte Ausstellungsfläche zu schaffen, hat sich am 30. September 2013 der Förderverein „kunstraum JETZT!“ gegründet. Dieser verfolgt im Augenblick vorrangig das Ziel, das Kesselhaus als temporäre Ausstellungsfläche nutzbar zu machen. In den vergangenen Jahren haben sich die Initiatoren, Berufs­verband Bildender Künstler, Kunstverein und Architekturtreff, mit herausragenden Ausstellungen der zeitgenössischen Kunst gewidmet. Es ist das Bestreben der Verwaltung, diese ehrenamtliche Initiative nachhaltig zu unterstützen.

 

Die Thematik „Kesselhaus“ wurde zuletzt im Kultursenat am 20. März 2014 eingehend beraten. Insofern wird auf den als Anlage beigefügten Sitzungsvortrag und den einstimmigen Beschluss verwiesen, in dem der Kultursenat die bauliche Ertüchtigung des ehemaligen Kesselhauses entsprechend dem Gutachten der Landesgewerbeanstalt vom 23. Dezember 2013 begrüßt und dem Finanzsenat empfiehlt, die entsprechenden finanziellen Mittel für die investiven Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

Haushaltsrechtliche Situation

 

Die im Sitzungsvortrag VO/2014/0752-45 (behandelt im Kultursenat am 20.03.2014) sowie im vorliegenden Sitzungsvortrag diskutierten Maßnahmen zur Verwendung des alten Kesselhauses im früheren Krankenhaus als Ausstellungs- und Kunstraum (Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen sowie ein Förderzuschuss zum laufenden Betrieb) sind mangels rechtlicher Verpflichtung klar dem Bereich der freiwilligen Leistungen zuzuordnen.

 

Die Regierung von Oberfranken hat in ihrer Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31.03.2014 die Haushaltssatzung 2014 der Stadt Bamberg nur unter Auflagen genehmigt. Eine dieser Auflagen untersagt es der Stadt Bamberg angesichts der angespannten Haushaltslage, zusätzliche Mittel für weitere freiwillige Leistungen zu verausgaben (vgl. hierzu auch VO/2014/0820-20).

 

In einem Vorgespräch im März 2014 hat die Rechtsaufsichtsbehörde deutlich gemacht, dass es sich bei der Veranschlagung der Investitionskosten und des laufenden Zuschusses um zusätzliche rein freiwillige Leistungen handelt, die aufgrund des Verstoßes gegen die Genehmigungsauflagen nicht zulässig sind. In mehrfachen Gesprächen mit Vertretern der Regierung von Oberfranken – auch unter Einschaltung von Herrn Oberbürgermeister Andreas Starke und Herrn Bürgermeister Dr. Lange - hat die Regierung zunächst erneut deutlich gemacht, dass es sich bei der Sanierung des alten Kesselhauses für die Nutzung als Ausstellungs- und Kunstraum um eine freiwillige Leistung der Stadt Bamberg handelt. „Eine zusätzliche Veranschlagung der notwendigen Investitionskosten im Haushaltsjahr 2014 würde gegen die in der Haushaltsgenehmigung 2014 ausgesprochene Auflage verstoßen, wonach zusätzliche freiwillige Leistungen gerade nicht veranschlagt werden dürfen. Denkbar wäre allenfalls den erforderlichen Betrag bei anderen freiwilligen Leistungen einzusparen“.

 

Nach Überprüfung musste leider festgestellt werden, dass eine Einsparung der für die Sanierung des Kesselhauses notwendigen Haushaltsmittel bei anderen freiwilligen Leistungen der Stadt Bamberg nicht realistisch erscheint. In intensiven Verhandlungen mit der Regierung von Oberfranken konnte aber folgender denkbarer Weg vereinbart werden, mit dem die Sanierung des alten Kesselhauses für die Nutzung als Ausstellungs- und Kunstraum in 2015 ermöglicht werden könnte:

 

Die Mittel wären in den Haushaltsplan 2015 einzustellen. Die Regierung könnte dem unter der Voraussetzung zustimmen, dass der Haushalt 2015 keine Nettoneuverschuldung enthält und die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Bamberg auch in den Finanzplanungsjahren bis einschließlich 2018 gesichert ist.

 

Um eine zügige Durchführung der Sanierungsarbeiten im Jahr 2015 zu ermöglichen, wird die Stadt Bamberg noch im Dezember 2014 unmittelbar nach den Haushaltsberatungen den Entwurf des Beschlusses über die Haushaltssatzung 2015 der Regierung von Oberfranken zur Prüfung vorlegen. Mit Schreiben vom 21.05.2014 (siehe Anlage) stellt die Regierung für den Fall einer positiven Beurteilung der dann vorliegenden Unterlagen im Sinne der genannten Kriterien eine Vorabgenehmigung der Maßnahme „Kesselhaus“ in Aussicht, allerdings mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich bei dieser Genehmigung um eine ausnahmsweise und einmalige Handhabung handelt, die nicht auf mögliche andere Fälle übertragen werden kann.

 

Unter diesen Prämissen erscheint eine Realisierung der Sanierung des Kesselhauses im Haushaltsjahr 2015 möglich.

 

Für notwendige Maßnahmen, die zur Sicherstellung der bisherigen Nutzungen (Büro- und Lagernutzung) erforderlich sind, kann der Globalansatz „Bauwendungen“ (HSt. 60100.94000) in Anspruch genommen werden.

 

Baudurchführung

 

Mit diesen zur Verfügung gestellten 50.000,– € wird das Immobilienmanagement bereits jetzt die Maßnahmen angehen, die für die bisherigen Nutzungen notwendig und vorweg selbständig durchführbar sind. Dies sind insbesondere Sicherungsmaßnahmen.

 

Um seitens des Immobilienmanagements dann zu gewährleisten, dass die erforderlichen Brandschutz- und anderen Baumaßnahmen, die von der Landesgewerbeanstalt für das Kesselhaus gefordert werden, baldmöglichst nach einer vorzeitigen Baufreigabe durch die Regierung von Oberfranken auch dort umgesetzt werden können, werden bis Mitte November 2014 die erforderlichen Leistungsverzeichnisse als Grundlage für die erforderlichen Ausschreibungen ausschreibungsreif erstellt. Sobald die notwendige Freigabe durch die Regierung von Oberfranken vorliegt (= Ausgangspunkt X), wird die Ausschreibung veranlasst und zur Vergabe gebracht (X + fünf Wochen). Die Trockenbau- und Rohbauarbeiten, die als Maßgrundlage für die Brandschutztüren dienen, nehmen einen Zeitraum von ca. fünf Wochen in Anspruch (X + zehn Wochen). Das Immobilienmanagement geht davon aus, dass die Lieferzeit der Brandschutztüren aktuell bei ca. acht Wochen nach Aufmaß vor Ort liegt. Für die Dacharbeiten sind durchgängig mehr als fünf Grad Celsius Mindesttemperatur erforderlich. Insgesamt werden für die Durchführung der Gesamtmaßnahme aus aktueller Sicht sechs Monate ab Freigabe durch die Regierung von Oberfranken benötigt. Dessen ungeachtet werden alle Möglichkeiten im Bauablauf ausgenutzt, um eventuell früher fertig zu werden. Ein (Wieder-) Nutzungsbeginn zum 1. Juli 2015 erscheint realistisch, wenn noch in 2014 die Zusage der Regierung von Oberfranken vorliegt.

 

Unabhängig davon wird bereits in den nächsten Wochen der erforderliche Bauantrag vorbereitet. Damit sind die Voraussetzungen für ein zügiges und für den Baubeginn notwendiges Baugenehmigungs­verfahren gegeben, so dass rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme die Baugenehmigung vorliegen kann. Soweit erforderlich, werden im Gesamtgebäude in der Zwischenzeit auch noch vorhandene Nutzungen (vorübergehend) ausgelagert, um die Baumaßnahmen möglichst ohne Behinderungen durchführen zu können.

 

Es wird im weiteren Verfahren auch geprüft, inwieweit sich der Verein mit Eigenleistungen oder Sponsoring in die Maßnahme einbringen kann.

 

Um der Initiative „kulturraum JETZT!“ bis zur Beendigung der Baumaßnahme im Sommer 2015 die Möglichkeit zu geben, Veranstaltungen durchzuführen, stellt das Kulturreferat Projektförderung für zwei Ausstellungen in Höhe von jeweils maximal 7.500 € in Aussicht. Angedacht sind derzeit eine Ausstellung in der Villa Dessauer im Frühjahr 2015 und eine Sonderausstellung in einer Partnerstadt Bambergs. Die Verwaltung wird dabei unterstützend tätig.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.              Mit dem vorgeschlagenen Verfahren besteht Einverständnis.

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Sicherstellung der bisherigen Nutzungen (Büro- und Lagernutzung) notwendigen Maßnahmen unverzüglich in Angriff zu nehmen. Zur Deckung in Höhe von 50.000 € dient die Haushaltsstelle 60100.94000 (Globalansatz Bauwendungen).

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel von 105.000 € für die Ertüchtigung des Kesselhauses in den Haushalt 2015 einzustellen und im Dezember 2014 bei der Regierung von Oberfranken eine Vorabgenehmigung der Maßnahme „Kesselhaus“ im von der Regierung vorgeschriebenen Verfahren zu beantragen.

 

5.              Das Kulturreferat stellt Projektförderung für zwei Ausstellungen in Höhe von jeweils maximal 7.500 € in Aussicht. Entsprechende Förderanträge sind vom Veranstalter an das Kulturamt zu richten.

 

6.              Die Verwaltung wird beauftragt, ab Bezugsfertigkeit des ehemaligen Kesselhauses (voraussichtlich 1. Juli 2015) eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit dem Förderverein „kunstraum JETZT!“ abzuschließen.

 

7.               Die Anträge der GAL-Stadtratsfraktion vom 7. Oktober 2013, von Stadträtin Monika Bieber vom

              3. Januar 2013, der Antrag von Stadträtin Monika Bieber und Stadtrat Dr. Detlev Hohmuth vom

9. Februar 2014 und der fraktionsübergreifende Antrag vom 7. Mai 2014 sind damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 50.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan bei der Haushaltsstelle 60100.94000 gegeben ist

x

3.

Kosten in Höhe von 105.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Mittelbe­reitstellung hierzu erfolgt im Haushaltsplan 2015

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

siehe Sitzungsvortrag unter „Haushaltsrechtliche Situation“!

 

 

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Anlagen

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