Beschlussvorlage - VO/2014/0879-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der freien Wohlfahrtspflege; Sachstandsbericht 2013 und weiteres Verfahren für 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 2 Finanzreferat; 20 Kämmereiamt; 50 Amt für soziale Angelegenheiten
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Familien- und Integrationssenat
|
Entscheidung
|
|
|
03.07.2014
|
I. Sitzungsvortrag:
Der Finanzsenat hat mit Beschluss vom 24.03.2009 aufgrund der Empfehlung des Familiensenats vom 19.02.2009 die Vergabe der Fördermittel für die Wohlfahrtspflege an die Verwaltung delegiert. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege wurden in 2013 wie folgt bedient:
Verausgabung bei | Pflichtleistung | Freiwillige Leistung | Summe |
Globalansatz | 71.260,95 | 59.500,00 | 130.760,95 |
SGB II-Haushalt | 14.929,81 | 0,00 | 14.929,81 |
Stiftungsmittel | 0,00 | 42.300,00 | 42.300,00 |
|
| Summe | 187.990,76 |
Eine ausführliche Auflistung befindet sich in der Anlage 1. Die einzelnen Förderanträge konnten in voller Höhe bewilligt werden.
Bislang stand im Hintergrund, dass hier vorrangig Stiftungsmittel des Amts 50 und in zweiter Linie der Globalansatz des Haushaltes in Anspruch genommen werden konnten. Die Stiftungsmittel des Amts 50 bilden sich aus Erträgnissen der Edgar-Wolf`schen Stiftung und Paritätischen Wohltätigkeitsstiftung, meist aus Zinsen. Diese sind seit Jahren rückläufig, so dass im Jahr 2013 nur noch 42.300,-- € für die Förderung entnommen werden konnten. Dies wiederum hatte zur Folge, dass der Globalansatz voll ausgereizt und sogar überzogen werden musste (Die Überziehung wurde durch das Haushaltsamt ermöglicht).
Die Entwicklung in diesem Bereich stellt sich wie folgt dar:
Jahr | Antrags-/ Förder- summen | Gezahlt aus Globalansatz | Hh-Ansatz hierzu | Gezahlt aus SGB II | Gezahlt aus Stiftungsmittel | Hh-Ansatz hierzu |
2008 | 168.500 | 55.409 | 164.460 | 22.321 | 90.770 | 182.580 |
2009 | 209.510 | 57.834 | 100.000 | 55.556 | 96.120 | 158.030 |
2010 | 240.687 | 35.062 | 100.000 | 105.825 | 99.800 | 133.260 |
2011 | 223.856 | 89.556 | 100.000 | 54.000 | 80.300 | 103.940 |
2012 | 190.000 | 92.514 | 125.000 | 34.029 | 63.457 | 78.050 |
2013 | 188.000 | 130.760 | 125.000 | 14.929 | 42.300 | 60.490 |
2014 |
|
| 125.000 |
| 0,00 | 30.290 |
Auf die Stiftungsmittel des Amtes 50 greift auch die Präventionsstelle des Amtes 51 zu (Verfügung des Referats 5 vom 01.02.1996). Des Weiteren mussten durch das Amt 50 im Vollzug des originären Stiftungszweckes Hilfen an Einzelpersonen in Notlagen erbracht werden. In der Folge wurden die Stiftungsmittel im Haushaltsjahr 2013 nahezu vollständig aufgebraucht. 2014 kann aufgrund des Ansatzes von 30.290,-- € bei den Stiftungsmitteln höchstwahrscheinlich keine Entnahme für Förderungen mehr erfolgen.
Die Verausgabungsmöglichkeiten im SGB II sind äußerst flexibel und lassen sich nicht prognostizieren. Maßgeblich ist hier, in welchem Umfang Leistungsberechtigte des SGB II von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege im jeweiligen Bereich mit psychosozialer Betreuung versorgt wurden.
Während der HH-Ansatz für die Pflichtförderung 75.000,-- € beträgt und ausreicht, muss dies für die freiwillige Förderung verneint werden (Ansatz 50.000,-- €) Eine Erhöhung dieses Haushaltsansatzes bei der freiwilligen Förderung oder die Verwendung eines evtl. Restansatz bei der Pflichtförderung hierfür ist in Anbetracht der Auflagen in der Genehmigung der Haushaltssatzung der Regierung von Oberfranken ausgeschlossen. Die Möglichkeit der Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen hat das Amt 50 nicht. Auf die Stellungnahme des Referats 2 (Anlage 2) darf hingewiesen werden.
Nach alledem besteht für das Amt 50 nur die Möglichkeit, ab 2014 alle eingegangenen und noch eingehenden Förderanträge, die dem freiwilligen Bereich zuzuordnen sind, so zu deckeln, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000,-- € ausreichen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre bedeutet dies bei einer gesamten Antragssumme von über 100.000,-- € also mehr als 50 %.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Bericht der Verwaltung über die Förderung der Träger der freien Wohlfahrtspflege für das Haushaltsjahr 2013 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Familiensenat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Deckelung der Einzelanträge auf freiwillige Förderung bis zum Erreichen des Ansatzes in Höhe von 50.000,-- € zu
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
100,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
54,7 kB
|