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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0879-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Finanzsenat hat mit Beschluss vom 24.03.2009 aufgrund der Empfehlung des Familiensenats vom 19.02.2009 die Vergabe der Fördermittel für die Wohlfahrtspflege an die Verwaltung delegiert. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege wurden in 2013 wie folgt bedient:

 

Verausgabung bei

Pflichtleistung

Freiwillige Leistung

Summe

Globalansatz

71.260,95

59.500,00

130.760,95

SGB II-Haushalt

14.929,81

0,00

  14.929,81

Stiftungsmittel

0,00

42.300,00

  42.300,00

 

 

Summe

187.990,76

 

Eine ausführliche Auflistung befindet sich in der Anlage 1. Die einzelnen Förderanträge konnten in voller Höhe bewilligt werden.

 

Bislang stand im Hintergrund, dass hier vorrangig Stiftungsmittel des Amts 50 und in zweiter Linie der Globalansatz des Haushaltes in Anspruch genommen werden konnten. Die Stiftungsmittel des Amts 50 bilden sich aus Erträgnissen der Edgar-Wolf`schen Stiftung und Paritätischen Wohltätigkeitsstiftung, meist aus Zinsen. Diese sind seit Jahren rückläufig, so dass im Jahr 2013 nur noch 42.300,-- € für die Förderung entnommen werden konnten. Dies wiederum hatte zur Folge, dass der Globalansatz voll ausgereizt und sogar überzogen werden musste (Die Überziehung wurde durch das Haushaltsamt ermöglicht).

 

Die Entwicklung in diesem Bereich stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

Antrags-/  Förder-

summen

Gezahlt aus Globalansatz

Hh-Ansatz hierzu

Gezahlt aus SGB II

Gezahlt aus

Stiftungsmittel

Hh-Ansatz hierzu

2008

168.500

55.409

164.460

22.321

90.770

182.580

2009

209.510

57.834

100.000

55.556

96.120

158.030

2010

240.687

35.062

100.000

105.825

99.800

133.260

2011

223.856

89.556

100.000

54.000

80.300

103.940

2012

190.000

92.514

125.000

34.029

63.457

  78.050

2013

188.000

130.760

125.000

14.929

42.300

  60.490

2014

 

 

125.000

 

   0,00

30.290

 

Auf die Stiftungsmittel des Amtes 50 greift auch die Präventionsstelle des Amtes 51 zu (Verfügung des Referats 5 vom 01.02.1996). Des Weiteren mussten durch das Amt 50 im Vollzug des originären Stiftungszweckes Hilfen an Einzelpersonen in Notlagen erbracht werden. In der Folge wurden die Stiftungsmittel im Haushaltsjahr 2013 nahezu vollständig aufgebraucht. 2014 kann aufgrund des Ansatzes von 30.290,-- € bei den Stiftungsmitteln höchstwahrscheinlich keine Entnahme für Förderungen mehr erfolgen.

 

Die Verausgabungsmöglichkeiten im SGB II sind äußerst flexibel und lassen sich nicht prognostizieren. Maßgeblich ist hier, in welchem Umfang Leistungsberechtigte des SGB II von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege im jeweiligen Bereich mit               psychosozialer Betreuung versorgt wurden.

Während der HH-Ansatz für die Pflichtförderung 75.000,-- € beträgt und ausreicht,               muss dies für die freiwillige Förderung verneint werden (Ansatz 50.000,-- €) Eine Erhöhung dieses Haushaltsansatzes bei der freiwilligen Förderung oder die Verwendung eines evtl.  Restansatz bei der Pflichtförderung hierfür ist in Anbetracht der Auflagen in der Genehmigung der Haushaltssatzung der Regierung von Oberfranken ausgeschlossen. Die Möglichkeit der Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen hat das Amt 50 nicht. Auf die Stellungnahme des Referats 2               (Anlage 2) darf hingewiesen werden.

Nach alledem besteht für das Amt 50 nur die Möglichkeit, ab 2014 alle eingegangenen und noch eingehenden  Förderanträge, die dem freiwilligen Bereich zuzuordnen sind, so zu deckeln, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000,-- € ausreichen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre bedeutet dies bei einer gesamten Antragssumme von über 100.000,-- € also mehr als 50 %.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung über die Förderung der Träger der freien Wohlfahrtspflege für das                Haushaltsjahr 2013 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.              Der Familiensenat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Deckelung der Einzelanträge auf               freiwillige Förderung bis zum Erreichen des Ansatzes in Höhe von 50.000,-- € zu

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

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Anlagen

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