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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0880-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 29. Januar  2014 (Anlage 1) beantragt die GAL Stadtratsfraktion die Ausweitung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs der Kettenbrückstraße auf die Königstraße. Der Antrag ist in Nr. 1 bis 4 untergliedert:

 

Die Verwaltung legt einen Umsetzungsvorschlag für eine Neugestaltung und Verkehrsneuregelung der Oberen und Unteren Königstraße mit folgenden Maßgaben vor:

 

  1.      Der Bereich zwischen dem Anwesen Foto Thomas und Brauerei Spezial wird zum verkehrsbe-

              ruhigten Geschäftsbereich (Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 20 oder Tempo 10).

  1.      Um dies zu verdeutlichen, werden entsprechende Maßnahmen durch Beschilderung und Baum              tore an den Endpunkten, sowie durch Markierungen, Pflasterungen, aber auch Pflanzungen und               Aufenthaltspunkte wie Bänke oder Sitzgruppen vorgenommen. Ziel hierfür ist, dass allen Ver-              kehrsteilnehmerinnen das Betreten/Befahren einer besonderen Zone mit verkehrsberuhigtem Cha-              rakter klar erkennbar ist.
  2.      Zu beiden Seiten dieses neu gestalteten Bereichs ist die Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu be              grenzen.
  3.      Für die genannten Änderungen und Maßnahmen legt die Stadtverwaltung eine Kostenschätzung               vor.

 

Die Verwaltung hat sich seit dem Neubau der Kettenbrücke und der damit einhergegangenen Umgestaltung des dortigen Umfeldes bereits mit verschiedenen Anträgen Verkehrsführung Kettenbrücke/ Kettenbrückstraße, die die Erweiterung der Verkehrsberuhigung auf die Königstraße zum Ziel hatten beschäftigt.

 

Die Interessengemeinschaft Aktive Mitte, SPD und die GAL Stadtratsfraktion haben entsprechende Vorschläge, Anregungen bzw. Anträge vorgelegt. Die letzte Behandlung im Umweltsenat fand am 02.10.2012 statt (Anlage 2).

In der Sitzung  wurde eine Variante C, durch die GAL vorgelegt ,  welche im Grunde dem  Antrag Nr.1 entspricht :  in der Königstraße wird zwischen Foto Thomas und Brauerei Spezial ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 eingeführt…. (Anlage3).

Diese Variante C wurde durch die Verwaltung unter Einbeziehung der Fachdienststellen umfassend geprüft. Im  Ergebnis wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches in der Oberen/ Unteren Königstraße nicht vorliegen(Anlage 4).

Die Ausführungen unter  I. 2 der Anlage 4 sind  nach wie vor vollumfänglich zutreffend.

 

Insbesondere darf auf folgende Punkte hingewiesen werden:

 

  •         Aufenthaltsfunktion fehlt
  •         Lichtsignalanlage vorhanden
  •         KFZ-Verkehr ist zu hoch (innerstädtischer Ring!)(Durchgangsverkehr muss drastisch reduziert               werden)
  •         bauliche Maßnahmen sind zwingend notwendig (breite Gehwege schaffen, Radwege entfernen,               kleine oder niedrige Bordsteine)
  •         Vorfahrtsregelung

 

Aufgrund des Antrags vom 29. Januar 2014 wurden erneut Stellungnahmen vom Planungsamt, Polizei, Verkehrsbetriebe, Feuerwehr und EBB erbeten.

 

Feuerwehr und Verkehrsbetrieb unterstützen den Vorschlag nicht.

 

Die Stadtwerke Bamberg halten die Maßnahme für inakzeptabel, insbesondere  wird eine gravierende Behinderung des Verkehrsflusses gesehen, die den Erfolg der Busbeschleunigungsmaßnahmen  gefährdet. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei einer solchen nachteiligen  Auswirkung, die Förderung der Regierung von Oberfranken für die Umrüstung weiterer Lichtsignalanlagen - im Rahmen der Busbeschleunigung-  wohl nicht mehr erfolgen könnte. Im Einzelnen wird auf Anlage 5 verwiesen.

 

Die Feuerwehr weist daraufhin, dass die Ausweichrouten halbwegs vernünftig funktionieren, weil durch ein gezieltes Ansteuern der Lichtsignalanlagen in der Königstraße  die Durchfahrt meist flüssig zu realisieren ist.

Bei Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches müsste  die Lichtsignalanlage an der Einmündung  zur Kettenbrücke entfernt werden.  Durch die Rechts vor Links Regelung wäre die freie Durchfahrt erschwert Das „Verflüssigen“ des vorhandenen Verkehrs durch Ansteuern der Lichtsignalanlagen entfiele.

Die Feuerwehr weist  daraufhin, dass  die zunehmende Verkehrsberuhigung und die damit verbundene   Einschränkung der Befahrbarkeit der Innenstadt die Einhaltung der Hilfsfrist  mehr und mehr gefährden.

 

Das Stadtplanungsamt und der EBB haben aufgrund der mangelnden rechtlichen Voraussetzungen keine Planungen und keine Kostenschätzungen vorgenommen.

 

Es bleibt festzustellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausweitung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches auf die Königstraße nicht vorliegen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Straßenverkehrsamts zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 29.01.2014 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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