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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2014/0887-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im November 2011 stellte die SPD-Stadtratsfraktion einen Antrag auf ein monatliches Beratungsangebot für Seniorinnen und Senioren in den Stadtteilen Gereuth, Wunderburg, Bamberg Ost, Gartenstadt, Gaustadt und Bug. Die Seniorenbeauftragte solle diese dezentralen Angebote federführend betreuen (siehe Anlage).

 

Der Wunsch nach einer dezentralen Betreuung im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen entspricht in jeder Hinsicht der Philosophie der Seniorenbeauftragten und ihrer Mitarbeiterinnen und  natürlich des Sozialreferats. Dem Sozialreferat ist es wichtig dafür Sorge zu tragen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger ein möglichst gutes Angebot, möglichst wohnortnah, vorfinden kann. 

 

Leider ist es auch so, dass mit der gegenwärtigen personellen Ausstattung in der Seniorenarbeit ein solches Vor-Ort-Angebot von den Mitarbeiterinnen selbst nicht geleistet werden kann. (1.85 Stellen Sozialpädagoginnen, 1 Stelle Verwaltungsfachkraft)

 

Trotzdem war es dem Sozialreferat ein Anliegen sein, eine Lösung zu finden, um älteren Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bamberg ein möglichst engmaschiges Netz von Betreuung und Beratung zur Verfügung zu stellen.

 

Die Erfahrung zeigt, dass ein Beratungsangebot im unmittelbaren Umfeld in der Regel eher angenommen wird, zumal wenn es auf bereits bestehende soziale Kontakte zurückgreifen kann (Kirchengemeinden, Vereine oder Verbände, Nachbarschaft…) Aus diesem Grund wurde eine Befragung der Akteure vor Ort durchgeführt, ob a) ein solches Beratungsangebot schon besteht und b) wenn nicht, welche Art der Beratung gewünscht würde und an welcher Art von Anlaufstelle diese andocken könnte. Um ein umfassendes Bild zu erhalten, wurde die Befragung in allen Bamberger Stadtteilen durchgeführt.

 

Das Ergebnis war recht eindeutig. In den Stadtteilen, in denen ein Verband oder ein Träger der Wohlfahrtspflege etabliert ist, besteht eine starke Tendenz Beratung dort zu suchen. Dies betrifft zum einen Kramersfeld, wo der VdK unangefochten als Ansprechpartner fungiert, die Gartenstadt, wo diese Aufgabe der AWO zukommt und Gaustadt mit seinem „Haus Miteinander“ in Trägerschaft der Caritas. In all diesen Fällen beraten die genannten Institutionen zu den wichtigsten seniorenrelevanten Fragen und sind dafür entsprechend qualifiziert.

 

In der Gereuth und in Bamberg Ost sind mit den Stadtteilmanagements genau die Akteure bereits vor Ort, die in einem Stadtteilberatungskonzept Vorbildcharakter haben. Am Wolfgangplatz hat Beratung, auch zu seniorenspezifischen Themen bereits Tradition, in der Starkenfeldstraße wird eine entsprechende Beratung seit der Anfrage der Verwaltung angeboten.

 

Zudem ergeben sowohl die Befragung als auch die Erfahrungen aus der Demenzinitiative, dass Büchereien sich als niedrigschwellige Anlaufpunkte für Erstberatungen sehr gut eignen. Wenn man zugrunde legt, dass in vielen Fällen Standardfragen gestellt werden, die man mit ein wenig Hintergrundwissen gut beantworten kann und für qualifiziertere Beratungen Fachdienste aufgesucht werden sollten, ist ein solch niedrigschwelliger Ansatz zu unterstützen.

 

Die Besprechungen mit den Akteuren vor Ort ergeben, dass die Bedarfe sehr unterschiedlich sind.

Zum einen werden gezielte Einsätze der Seniorenbeauftragten gewünscht, in erster Linie mit fachspezifischen Vorträgen, zum anderen die Unterstützung durch Schulungen zum notwendigen Grundsatzwissen im Seniorenbereich sowie die Bereitstellung von Informationsmaterial. Beides ist von der Seniorenbeauftragten zu leisten. Die ersten Schulungen für die Mitarbeiterinnen der beiden Stadtteilmanagements, der Kirchengemeinden und der Büchereinen sind für den Herbst 2014 geplant. 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Familiensenat nimmt vom Sachstandsbericht Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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