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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0889-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Aufgrund ausufernder Entwicklungen im Aufgabenbereich der Seniorenbeauftragten und zunehmendem Beratungsbedarf bei der Bevölkerungsgruppe der über 60-Jährigen in der Stadt Bamberg wurde zum 01. August 2013 im Büro der Seniorenbeauftragten eine Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft neu geschaffen und besetzt.

Ziel dieser Stelle ist es, die Seniorenbeauftragte von Aufgaben zu entlasten und schwerpunktmäßig eine engmaschige Beratung und Begleitung im Einzelfall einzurichten. Darüber hinaus sollen mit der Stelle die tatsächlichen Aufgaben der Seniorenbeauftragten unterstützt und so eine zusätzliche Stärkung und eine Erweiterung des Gesamtangebots für die Zielgruppe der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger Bambergs erreicht werden.

 

Die Stadt Bamberg geht hier einen innovativen – und wie sich zeigt auch notwendigen – Weg. Der demographische Wandel zum einen und die Zunahme von besonderen Unterstützungsbedarfen zum anderen, führen dazu, dass seit August 2013 ein sprunghafter Anstieg der Fallzahlen für den Bereich der Beratung und Begleitung im Einzelfall zu ver-zeichnen ist.

Neben der positiven Resonanz der konkreten Fallbeteiligten ist auch eine gute Zusammenarbeit mit weiteren Diensten (z.B. der Betreuungsstelle und den allgemeinen Sozialberatungen der Wohlfahrtsverbände u.v.a.m.) entstanden. Ganz offensichtlich wird mit dem Angebot der Beratung und Begleitung im Einzelfall eine Lücke geschlossen: zwischen dem „normalen“, d.h. gesunden und autonomen Leben und dem Leben mit rechtlicher Betreuung, Pflegebedürftigkeit oder anderen Einschränkungen. Zu nennen sind in diesem Kontext ganz besonders eine sehr individuelle Armutsproblematik, soziale Isolation, herausfordernde Wohnsituationen und / oder eine zunehmende Überforderung bei der Alltagsbewältigung. Ziel des professionellen Handelns der Fachkräfte ist jeweils die Identifizierung des tatsächlichen Hilfebedarfs und die Entwicklung einer passgenauen und im Einzelfall geeigneten Unterstützung.

 

Aktuell werden 17 Personen aus dem Stadtgebiet nach diesem Konzept beraten und begleitet. Pro Person ist in akuten Phasen mindestens ein Kontakt pro Woche notwendig; in weniger akuten Phasen erweitert sich das Intervall auf zwei bis vier Wochen. Diese Dichte ist erforderlich, da die Fachkräfte aus dem Büro der Seniorenbeauftragten oft die einzigen Kontaktpersonen dieser Menschen sind.

 

Darüber hinaus sind die Problemlagen sehr komplex und es besteht ein hoher Abstimmungsbedarf zwischen den Fallbeteiligten und der Fachkraft. Eine enge Zusammenarbeit ist unter anderem erforderlich mit den Kranken- und Pflegekassen, dem Bezirk, dem Amt für soziale Angelegenheiten, dem Landratsamt / Fachbereich Gesundheitswesen, teilweise mit Vermietern, Banken und dem Gericht. Im Jugendamt sind die Ansprechpartner in erster Linie die Betreuungsstelle und die Präventionsstelle vorbeugende Wohnungshilfen.

 

Die besondere Herausforderung bei der Beratung und Begleitung im Seniorenbereich ist letztlich darauf zurückzuführen, dass gesetzliche Rahmenbedingungen fehlen. (Zum Vergleich: einem ASD in einem Jugendamt steht für die Arbeit im Einzelfall mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ein ganzes Gesetzbuch strukturierend zur Verfügung.)

 

Für jeden Kontakt muss ein Zeitaufwand von mindestens drei Stunden eingeplant werden; im Krisenfall auch mehr (Zeit für An- und Abfahrt, Zeit für den konkreten Kontakt, Zeit für weiterführende Aufgaben, die sich aus dem konkreten Kontakt ergeben). Die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen ist ein wichtiger Baustein in der Beratung und Begleitung im Einzelfall – jedoch sind aufgrund der Besonderheiten der Problemlagen die Möglichkeiten für den Einsatz von ehrenamtlichen Helfern schnell ausgeschöpft bzw. sehr klar für Teilaufgaben eingegrenzt. Professionelle Dienstleister können immer nur unter der Prämisse einer gesicherten Finanzierung für ihr Angebot einbezogen werden.

 

Nach den Erfahrungen von nunmehr 10 Monaten lässt sich vorhersagen, dass die Fallzahlen steigen werden. Parallel dazu ist anzumerken, dass die personellen Möglichkeiten bereits ausgereizt sind.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Familiensenat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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