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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2014/0892-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ersetzt  die vormaligen Bestimmungen des sogenannten Altenhilfeplanes und  stellt neben der Bedarfssicherung an ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen einen weitergehenden Bedarf fest. „Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz 'ambulant vor stationär' die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst. (Art. 69 Abs. (2))

 

Dazu ist in vielen Bereichen eine Neuorientierung notwendig. Stärker als bisher müssen die Potenziale der älteren Menschen aktiviert und genutzt, gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und abgestufte Wohn-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen etabliert werden. Auch die Tatsache, dass die künftigen Seniorengenerationen andere Anforderungen an die Strukturen und Angebote der Hilfen für ältere Menschen stellen werden, macht neue Konzepte und Planungen erforderlich.

 

Die Erstellung eines integrativen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes erfolgt in mehreren aufeinander abgestimmten Einzelschritten. Ziel ist es die vorhandenen Ressourcen im Bereich ambulanter und stationärer Wohn-und Betreuungsmöglichkeiten, sowie die Angebote offener und niedrigschwelliger Altenhilfe und des ehrenamtlichen Engagements abgestimmt auf die soziodemographische Situation der Stadt Bamberg zu erfassen und von dort aus weiterzuentwickeln.

 

Zu den bereits bestehenden Angeboten sollen diejenigen Handlungsfelder aufgezeigt werden, in denen Defizite bestehen und Empfehlungen erarbeitet werden, wie diese Defizite zukunftsgerecht und ressourcenorientiert ausgeglichen werden können.

 

Dazu gibt sich die Stadt Bamberg nach Möglichkeit eine seniorenpolitische Leitlinie, um künftig die Lebensbedingungen für ältere Menschen so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen und Wünschen der älteren Bürgerinnen und Bürger entsprechen und diesen gerecht werden.

 

Vorgehen:             

In einem ersten Schritt wurden die Handlungsfelder abgesteckt, die für ein gelingendes Konzept berücksichtigt werden müssen. Die großen Handlungsfelder, die sich im Konzept finden sollen sind:

 

 

 

 

                      Integrierte Orts-und Entwicklungsplanung (Infrastruktur, Mobilität usw.)

                      Demenz

                      Wohnen (Formen des Wohnens, Wohnraumanpassung usw.)

                      Prävention

                      Information, Beratung, Öffentlichkeitarbeit

                      Freizeitgestaltung/Teilhabe

                      Altersarmut

                      Bürgerschaftliches Engagement/Ehrenamt

                      Einzelfallhilfen

                      Barrierefreiheit

                      Pflege -ambulant

                      Pflege -stationär              

                      Pflege -interkulturell

 

 

Im Zuge der Erstellung können aufgrund der Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern, den Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen und mit den entsprechenden Fachstellen, weitere Themenfelder hinzukommen.

Von einer Datenerhebung mittels einer Agentur wurde vorerst abgesehen, da Bamberg, als Stadt der kurzen Wege, zulässt, dass die Fachleute vor Ort direkt befragt werden können und mit diesen der entsprechende Austausch gesucht wird.

Deshalb wird zu jedem Themenkomplex zunächst der Ist-Stand ermittelt.

 

In einem weiteren Schritt findet ein Austausch mit den Fachkräften zum Themengebiet statt, aktuell mit den Vertretern der stationären und der ambulanten Pflege sowie der Tagespflege.

in zwei unabhängigen "Runden Tischen" zu den Themenbereichen „Wohnen“, „Pflege, Versorgung, neue Herausforderungen im Pflegebereich, besondere Herausforderungen speziell in Bamberg.

 

Ein weiterer Schritt ist die Einbindung der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, um zum einen die Entscheidungsträger zu informieren, zum anderen die politische Machbarkeit von Ideen zu prüfen und festzulegen, welche Ergebnisse sinnvollerweise weiterverfolgt werden.

 

Schließlich wird es Gespräche mit, bzw. Befragungen von Seniorinnen und Senioren geben, um die aktuelle Bedürfnislage zu eruieren, bzw. die speziellen Wünsche zu erfahren. Diese müssen, soweit möglich, dem tatsächlichen Bedarf gegenübergestellt und mit diesem abgeglichen werden.

 

Einige Themenbereiche laufen bereits parallel zur Erstellung des Konzeptes, z. B. im Rahmen der Demenzinitiative oder bei der Erstellung eines Ehrenamtskonzeptes. Die Vorstellung eines ersten Teilberichts ist geplant im Familiensenat sowie im Seniorenbeirat im Herbst/Winter 2014.

 

Die Erstellung des SPGK erfolgt in enger Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der älteren Bürger Bambergs. Mit dem Abschluss des Gesamtkonzeptes, bzw. der Fertigstellung einer ersten Version ist aktuell Ende 2016 zu rechnen. Danach muss das Konzept natürlich kontinuierlich fortgeschrieben werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Familiensenat nimmt von dem Sachstandsbericht Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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