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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0949-ZWB

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Projekt zur Neufassung des Managementplans

für die Welterbestätte „Altstadt von Bamberg“

 

  1. Ausgangslage

 

Gegenwärtig existiert für die Welterbestätte „Altstadt von Bamberg“ ein Managementplan aus dem Jahr 2004, erstellt durch das Baureferat. Mit diesem Dokument sowie mit der Einrichtung einer koordinierenden Stelle für das Welterbe im Jahr 2005, übte Bamberg in der Vergangenheit eine Vorreiterrolle für alle anderen Welterbestätten aus.

 

Im Jahr 2005 erfolgte eine Änderung der Richtlinien für die Umsetzung der UNESCO-Welterbekonvention, die nun ein System zum Schutz und Management der Welterbestätten und als Teil dessen einen Managementplan fordern (§§ 96-119). Seitdem werden zunehmend differenzierte Anforderungen an Managementpläne gestellt, die der bestehende Bamberger Plan nicht mehr erfüllt.

 

Ein umfassender Welterbe-Managementplan ist nicht nur unerlässlich, um den UNESCO-Welterbestatus zu halten (insbesondere nach Konfliktfällen wie Köln oder Dresden), er bildet zusammen mit den Kriterien ii und iv, mit der Authentizität und Integrität der Stätte das Fundament für den außergewöhnlichen universellen Wert des Welterbes „Altstadt von Bamberg“.

 

Im kommenden Jahr werden Deutschlands Welterbestätten ganz besonders im internationalen Rampenlicht stehen, da im Sommer 2015 das UNESCO-Welterbekomitee in Bonn tagen wird. Die neue Vorsitzende des Komitees, Staatsministerin im Auswärtigen Amt Prof. Dr. Maria Böhmer, hat angekündigt, in diesem Zusammenhang ein starkes Augenmerk auf das nachhaltige Management von Welterbestätten zu legen.

 

Bis auf Bamberg haben bereits alle bayerischen Welterbestätten einen (aktualisierten) Managementplan. Auch deutschlandweit gehört Bamberg zu den letzten Stätten ohne ein solches Instrument. Inzwischen haben Welterbestädte wie Regensburg und Stralsund Bamberg den Rang als richtungsweisender Pionier im Bereich des Welterbes abgelaufen. Diesen Rückstand gilt es wieder aufzuholen – nicht zuletzt, weil ein zeitgemäßer und strategischer Umgang mit dem Welterbe wertvolle Chancen für die Stadt Bamberg bietet.

 

 

 

  1. Ziele und Zweck des Welterbe-Managementplans

 

Der Welterbe-Managementplan dient als zentrales Planungsinstrument für den Schutz, die Nutzung, die Pflege und die nachhaltige Entwicklung des Welterbes „Altstadt von Bamberg“. Durch einen partizipativen Erarbeitungsprozess (d.h. Einbindung relevanter Institutionen und Vereine) und anschließende konsequente Anwendung des Instruments soll das Bewusstsein der unterschiedlichen Interessengruppen für die Stätte und ihren Wert gefördert sowie die Identifikation mit Bamberg als Erbe der Menschheit weiter gestärkt werden.

 

Der Welterbe-Managementplan soll Kommunikations-, Entscheidungs- und Handlungsprozesse hinsichtlich des Welterbes verbessern. Er zielt nicht auf eine Umverteilung von Aufgaben zwischen den zuständigen Ämtern ab.

 

  1. Anforderungen

 

Als Vertragsstaat der UNESCO-Welterbekonvention hat die Bundesrepublik Deutschland sich und die verantwortlichen Organe dazu verpflichtet, den Schutz und das Management der Welterbestätten auf ihrem Territorium sicherzustellen.

 

Ein entsprechender Managementplan muss laut Richtlinien für die Umsetzung der UNESCO-Welterbekonvention folgenden Anforderungen (s. http://whc.unesco.org/en/guidelines/) entsprechen:

 

  • Erarbeitung mittels partizipativem Ansatz (d.h. Beteiligung relevanter Institutionen und Vereine; § 108);
  • Integration bestehender Planungsinstrumente wie dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept oder dem Tourismuskonzept Bambergs ( § 110);
  • geteiltes, tiefreichendes Verständnis der beteiligten Interessensgruppen darüber, wie das Welterbe definiert ist und was es ausmacht ( § 111);
  • Erstellung einer langfristigen Strategie zum Schutz, zum Erhalt und zur Vermittlung des Welterbes mit entsprechenden kurz- und mittelfristigen Maßnahmen ( § 112);
  • zyklische Projektplanung einschließlich Monitoring und Evaluierung ( § 111);
  • Bereitstellung benötigter finanzieller und personeller Ressourcen und ggf. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal ( § 111);
  • Identifizierung möglicher Gefahren für das Welterbe und Entwicklung entsprechender Schutzmaßnahmen ( § 118);
  • Transparenz darüber, wie der Managementplan angewandt wird ( § 110);

 

Mit Blick auf urbane Veränderungsprozesse und die Entwicklung kurz- und mittelfristiger Schutz-, Erhaltungs- und Vermittlungsmaßnahmen empfiehlt sich eine Teilüberarbeitung des Managementplans nach jeweils fünf Jahren.

 

  1. Inhalte

 

Der Managementplan richtet sich an alle Personen aus Verwaltung, Kirche, Eigentümerschaft, Bewohnern, gewerblichen und privaten Mietern, Bildung, Forschung, Kultur, Stadtentwicklung, Tourismus, Wirtschaft, Umwelt und Öffentlichkeit, die am Schutz und an der nachhaltigen Weiterentwicklung des Welterbes „Altstadt von Bamberg“ teilhaben und interessiert sind.

 

Die Aufnahme einer Stätte in die Welterbeliste geht insbesondere mit der Verpflichtung einher, die Welterbe-Idee zu vermitteln und die Welterbestätte in einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dieser Aspekt ist ebenfalls wesentlich, um eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange des Welterbes im Allgemeinen und die einer qualitätvollen Pflege kulturhistorischen Erbes im Besonderen zu erreichen. Dementsprechend beinhaltet der Managementplan neben den oben genannten Elementen eine Beschreibung der Welterbestätte sowie ihres außergewöhnlichen universellen Wertes. Er geht auf bestehende Schutzinstrumente wie Gesetze, Vorschriften und Verträge ein.

 

Darüber hinaus empfiehlt sich im Rahmen des Managementplans für Bamberg die Definition von Schlüsselsichträumen, die den außergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte mitbegründen. Diese Schlüsselsichträume reichen möglicherweise über das Welterbe und seine Pufferzone hinaus und gewährleisten die visuelle Erlebbarkeit der Stätte.

 

Die exakte Struktur jedes Managementplans richtet sich nach den Bedürfnissen der Welterbestätte und dem Engagement der Akteure vor Ort.

 

  1. Chance für die Stadt Bamberg

 

Die Erarbeitung des Welterbe-Managementplans dient nicht nur der Vermeidung einer Gefährdung des Welterbetitels Bambergs. Der Welterbe-Managementplan trägt als transparente Handreichung maßgeblich zum Schutz des Welterbes „Altstadt von Bamberg“ bei und stellt eine solide Basis für Zukunftsentscheidungen, die das Welterbe betreffen, dar.

 

Als Querschnittsthema und auch aufgrund seiner großen Fläche betrifft das Welterbe eine Vielzahl von unterschiedlichen Akteuren, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadt Bamberg. Diese Akteure sollen über partizipative Methoden in die Erarbeitung des Managementplans einbezogen werden, so dass ein breiter Rückhalt für den Schutz des Welterbes und ein besseres Verständnis für seinen Wert erzielt wird.

 

Im Fokus steht hierbei neben dem Schutz der Stätte auch die nachhaltige Nutzung des Potentials des Welterbetitels, die Sicherung des Welterbes als Identitäts- und Einkommensquelle und als Standort- und Imagefaktor. Der Managementplan ist eine große Chance, um durch die Sicherung eines einzigartigen Zeugnisses der kulturellen Entwicklungsgeschichte eine Erhaltung respektive Steigerung der Lebensqualität der Bewohner Bambergs zu erlangen und gleichzeitig die Attraktivität Bambergs für Besucher zu steigern.

 

Durch eine umfassende Beschäftigung mit dem Thema können darüber hinaus neue Akteure für das Welterbe gewonnen werden.

 

Verbunden mit einer angemessenen Kommunikationsstrategie kann Bamberg durch die Erstellung und Umsetzung des Managementplans seine ursprüngliche Vorreiterrolle unter den deutschen Welterbestätten zurückerlangen. Die Ausgangsbedingungen sind vorhanden. Mit dem entstehenden Managementplan kann Bamberg künftig wieder mit seinem Pfund wuchern.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Vortrag dient zur Kenntnis.

 

2.               Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen besteht Einverständnis.

 

3.               Die Verwaltung wird beauftragt, einen Welterbe-Managementplan zu erarbeiten, Fördermöglichkeiten zu prüfen und entsprechende Haushaltsmittel (Ansatz und Verpflichtungsermächtigungen) für die Haushaltsberatungen 2015 zu beantragen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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