Beschlussvorlage - VO/2014/0952-452
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Überlassungsbedingungen für die Nutzung städtischer Sporthallen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 491 Sachgebiet Schulverwaltung
- Beteiligt:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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24.07.2014
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Beschluss des Kultursenats vom 25.Oktober.2012 wurden Überlassungsbedingungen für die Nutzung der Sporthallen der Stadt Bamberg zuletzt geändert.
Inzwischen haben sich weitere relevante Änderungen ergeben:
Im Laufe des letzten Jahres ist das Sachgebiet Schulverwaltung und Sport von der Herzog-Max-Straße 16, in Räumlichkeiten des Rathauses Maxplatz umgezogen. Des Weiteren kann den Bamberger Sportvereinen mit dem Gymnastikraum des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums ein zusätzlicher Raum für sportliche Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden.
Dies wird zum Anlass genommen die bisherigen Überlassungsbedingungen der Stadt Bamberg dementsprechend anzupassen.
Die Adresse des Sachgebiets Schulverwaltung und Sport wurde bei Ziffer 5 Buchstabe d) aktualisiert.
Der Gymnastikraum des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums wurde bei Ziffer 4.1 Buchstabe a) Gruppe 3 in die Überlassungsbedingungen aufgenommen. Hier sind bereits vergleichbare Räume, wie z. B. die Gymnastikräume der Graf-Stauffenberg-Schule und der Rupprechtschule aufgeführt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: