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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0955-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

-          Bericht über die erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

-          Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-          Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Erneute Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit  gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 02.04.2014 wurde die erneute  Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit und parallel die erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zum Bebauungsplanentwurf Nr. 213 D in der Fassung vom 02.04.2014 konnten die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden in der Zeit von 28.04.2014 bis 23.05.2014 erneut Stellungnahme nehmen.

 

Dabei konnten Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden:

 

-          Geringfügige Erweiterung der Tiefgarage für das Studentenwohnheim in Richtung Westen.

-          Erweiterung des Sonstigen Sondergebietes für friedhofsbezogene Nutzung auf einem Teilbereich der  Fl. Nrn. 5779 und 5764.

-          Redaktionelle Änderungen in der Begründung sowie in den Festsetzungen zu den passiven Lärmschutzmaßnahmen.

 

 

 

 

 

2. Behandlung der Stellungnahmen

 

Im Rahmen der erneuten Beteiligung der  betroffenen Öffentlichkeit und der erneuten Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

 

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

1. Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 19.04.2014

 

B. Öffentlichkeit

 

Von Seiten der Öffentlichkeit sind drei Schreiben eingegangen. Diese sind unter Bürger A-C in der Abwägungstabelle gelistet.

 

Die eingegangenen Schreiben werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

Die Stellungnahmen haben zu keiner Änderung des Bebauungsplanes geführt.

Der Bebauungsplan wird zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

 

3. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. 213 D vom 02.04.2014 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlung der von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der

Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl.S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung

sowie

b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung.

c) Der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 213 D vom 02.04.2014, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 02.04.2014.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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