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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0956-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

  1. Anlass der Flächennutzungsplan-Änderung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 D, der für den Bereich zwischen Coburger Straße, Gundelsheimer Straße und Memmelsdorfer Straße ein Sondergebiet Studentenwohnheim, ein Sondergebiet friedhofsbezogene Nutzung und ein Mischgebiet vorsieht.

An der Coburger Straße soll ein Studentenwohnheim entstehen. Hierfür hat das Studentenwerk Würzburg einen Realisierungswettbewerb durchgeführt.

Außerdem sollen die bereits als Lagerflächen für Grabsteine und Mutterboden genutzten Grundstücke an der Gundelsheimer Straße planungsrechtlich für diese Nutzung gesichert werden. Im bestehenden Flächennutzungsplan waren diese Flächen als mögliche Erweiterungsflächen für den städtischen Friedhof vorgesehen.

Entlang der Memmelsdorfer Straße soll der bauliche Bestand gesichert und weiterentwickelt werden. Dieser Bereich ist jedoch nicht Gegenstand der Flächennutzungsplan-Änderung.

 

  1. Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen erfolgte bereits  in der Sitzung des Bau- und Werksenats am 2. April 2014 parallel zum BebauungsplanverfahrenVon der für das Bebauungsplanverfahren Nr. 213 D zwischenzeitlich durchgeführten erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 3 war das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren nicht betroffen.

  1. Empfehlung an den Stadtrat den Feststellungsbeschluss zu fassen

Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat die teilweise Änderung des Flächennutzungsplanes festzustellen. Die Empfehlung an den Stadtrat, die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen zu beschließen, ist bereits in der Sitzung des Bau- und Werksenats am 2. April 2014 erfolgt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat beschließt die teilweise Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 02.04.2014 sowie die Begründung vom 02.04.2014.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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