"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0967-15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Nachdem in der letzten Sitzung des Konversionssenates am 18.03.2014 der Zwischenstand zur Fortschreibung des gesamtstädtischen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, soll nun das SEK als beauftragte strategische Grundlage beschlossen werden. Die vorliegende Fassung des SEK wurde durch Anregungen aus dem Bürgerbeteiligungsprozess, der Verwaltung und dem Konversionssenat gespeist. Das dabei nicht jegliche Anregung Berücksichtigung finden konnte, liegt zum größten Teil daran, dass das SEK 2014 Eckpunkte für die städtebauliche Entwicklung Bambergs definiert, allerdings noch keine konkreten Maßnahmen benennt. Das vorliegende Konzept ist, wie das gesamtstädtische städtebauliche Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2011, als Rahmen der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung der Stadt Bamberg sowie als Basis für das weitere detaillierte planerische Gutachterverfahren als auch für den zu erstellenden Businessplan (Einnahmen/Ausgaben Prognose) zu betrachten.

Prof. Wachten wird in der Sitzung das gesamtstädtische städtebauliche Entwicklungskonzept vorstellen.

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.       Der Konversionssenat nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

 

2.       Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung die Fortschreibung des gesamtstädtischen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes 2014 in der vorliegenden Fassung als Basis für die weitere städtebauliche Entwicklung für die Gesamtstadt Bamberg zugrunde zu legen.

 

3.       Empfehlung als Beschlußvorlage für den Stadtrat am 23.07.2014

 

 

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...