Beschlussvorlage - VO/2009/0442-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollzug des Haushalts 2009 der Stadt Bamberg Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für den Abschluss eines Contractings für die Errichtung einer Flutlichtanlage im Fuchspark-Stadion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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27.10.2009
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Geplant
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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I. Sitzungsvortrag:
In den letzten Jahren
wurden mit erheblichem Aufwand im Fuchsparkstadion die Haupttribüne sowie die
Tribüne der Gegengerade erneuert, um die Nutzung der Anlage weiterhin zu
ermöglichen und dem Hauptmieter des Stadions, dem 1. FC Eintracht Bamberg e. V.,
einen den Bestimmungen des Deutschen Fußballbundes (DFB) entsprechenden
Spielbetrieb sicherzustellen.
In der für die Saison
2009/2010 dem 1. FC Eintracht Bamberg e. V. erteilten Lizenz hat der DFB dabei
folgende Auflage gemacht:
„Installation
einer Flutlichtanlage mit Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung entsprechend
Anlage 1 zu den Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen.
Dabei ist sicher zu stellen, dass bei Ausfall der Stromversorgung aus dem
öffentlichen Netz durch eine Sicherheitsstromversorgung die
Sicherheitsbeleuchtung gewährleistet ist.“
Diese Auflage war nach
der Entscheidung des DFB bis zum 31.07.2009 zu erfüllen. Aufgrund der
Argumentation der Stadt Bamberg, dass dies weder aus zeitlichen noch aus
finanziellen Gründen leistbar wäre, gab sich der DFB mit der Nennung eines
Ausweichstadions mit Flutlichtanlage und der Vorlage einer entsprechenden
Nutzungsvereinbarung für die Saison 2009/2010 zufrieden, machte aber
unmissverständlich klar, dass für die Saison 2010/2011 eine solche Ausnahmegenehmigung
keinesfalls in Betracht käme.
Somit ist die weitere
Nutzung des Fuchsparkstadions durch den 1. FC Eintracht Bamberg e. V. ab der
Saison 2010/2011 nur möglich, wenn bis August 2010 eine den Anforderungen des
DFB entsprechende Flutlichtanlage eingebaut ist.
Eine Finanzierung der
notwendigen Investitionskosten in Höhe von 1 Mio. € (siehe
Kostenberechnung des Hochbauamtes vom 01.09.2009 in der Anlage 1) im
Vermögenshaushalt 2010 der Stadt Bamberg erscheint nicht darstellbar, da
aufgrund der Vielzahl der notwendigen Fortführungsmaßnahmen (z. B.
Kettenbrücke, Kronacher Straße usw.) der hierzu notwendige Finanzbedarf zu
einer Nettoneuverschuldung der Stadt Bamberg führen würde, die aus
verschiedenen Gründen (Eckdatenbeschluss des Stadtrates vom 28.07.2009,
Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2010 durch die Regierung von
Oberfranken usw.) unbedingt vermieden werden muss.
In Besprechungen von
Herrn Oberbürgermeister Starke, Bürgermeister Hipelius sowie verschiedenen
Vertretern der Stadtverwaltung Bamberg einschließlich Stadtwerke Bamberg mit
mehreren Vertretern des 1. FC Eintracht Bamberg e. V., angeführt durch den 1. Vorsitzenden
Herrn Volker Eckert, am 06.05.2009 und 14.10.2009 haben die Vertreter des
Vereins zugesagt, sich an den Kosten einer Flutlichtanlage im Fuchsparkstadion mit
insgesamt 200.000 € zuzüglich Umsatzsteuer zu beteiligen sowie für die
Dauer von 10 Jahren ein um 5.000 € jährlich zuzüglich Umsatzsteuer
erhöhtes Nutzungsentgelt zu entrichten (s. Anlage 2). Diese Beteiligung auf der
Grundlage des Vereinbarungsentwurfes muss Bedingung für das finanzielle
Engagement der Stadt Bamberg sein.
Ausgehend von der
Besprechung vom 06.05.2009 und der sich abzeichnenden Problematik, die Maßnahme
im Haushalt der Stadt Bamberg zu finanzieren, hat die STEW GmbH Bamberg unter
Zugrundelegung der Kostenberechnung des Hochbauamtes vom 01.09.2009
einschließlich der Kostenberechnung eines Ingenieurbüros Überlegungen
angestellt, die Flutlichtanlage im Fuchsparkstadion zu errichten und der Stadt
Bamberg im Rahmen eines Contractings zu überlassen. Dabei wurden der
Kalkulation verschiedene Laufzeiten von 15, 20 und 25 Jahren zugrunde gelegt
(siehe Anlage 3). Um die finanzielle Belastung für die Haushaltspläne der Stadt
Bamberg in den kommenden Jahren möglichst gering zu halten, wird vorgeschlagen,
das entsprechende Contracting für die Laufzeit von 25 Jahren anzustreben. Dies
würde nach den derzeitigen Kalkulationsgrundlagen eine Belastung für die Stadt
Bamberg für die Gesamtlaufzeit von 25 Jahren in Höhe von jährlich 61.492
€ (nettto) bedeuten. Die anfallende Umsatzsteuer von jährlich 11.684 € kann hierbei vernachlässigt
werden, da sie in voller Höhe als
Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt wieder geltend gemacht werden kann.
Im Rahmen des
abzuschließenden Contractings wird die Verwaltung darauf achten, dass in den
Vertragsbedingungen die Möglichkeit einer jederzeitigen Ablösung des aktuellen
Restbetrages sowie einer jederzeitigen Laufzeitänderung vereinbart werden.
Damit wird sichergestellt, dass sie Stadt Bamberg bei einer Besserung der
Finanzlage entsprechend reagieren kann.
Haushaltsrechtlich ist
dabei für die Notwendigkeit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den
kommenden Jahren zu beachten, dass die Zinsanteile des Finanzierungsangebotes
in Höhe von voraussichtlich jährlich 1.343 € bis 37.434 € (netto) sowie die
jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten von 5.442 € (netto) im
Verwaltungshaushalt und die Tilgungsanteile in Höhe von voraussichtlich
jährlich zwischen 18.616 € und 54.708 € (netto) im
Vermögenshaushalt veranschlagt werden müssen.
Damit ist für den
Anteil der Gesamtkosten im Vermögenshaushalt von 840.336 € noch im
Haushaltsjahr 2009 eine Verpflichtungsermächtigung bereitzustellen. Für die Kostenanteile
im Verwaltungshaushalt genügt eine grundsätzliche Zustimmung des Stadtrates zum
Abschluss des Contractings mit dem Auftrag, die notwendigen Haushaltsmittel in
den Folgejahren bereitzustellen.
Eine Beschlussfassung
im Stadtrat ist bereits jetzt notwendig, um die entsprechenden Planungen
schnellstmöglich beauftragen zu können, damit die Fertigstellung der Flutlichtanlage
zum Spielbetrieb 2010/2011 sichergestellt werden kann.
II. Beschlussvorschlag
Der Finanzsenat
empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Der Erstellung einer
Flutlichtanlage im Fuchsparkstadion Bamberg im Rahmen eines Contractings zwischen
der Stadt Bamberg und der STEW GmbH auf der Grundlage der im Sitzungsvortrag
dargestellten Eckpunkte wird zugestimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter der Bedingung,
dass sich der 1. FC Eintracht Bamberg e. V. auf der Grundlage des
Vereinbarungsentwurfes der Anlage 2 an der Finanzierung der Flutlichtanlage mit
einem Kostenzuschuss in Höhe von 200.000 € zuzüglich Umsatzsteuer
beteiligt sowie für die Dauer von 10 Jahren ein um 5.000 € jährlich
zuzüglich Umsatzsteuer erhöhtes Nutzungsentgelt entrichtet.
2.
Im Haushaltsplan
2009 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 841.000 € bei HSt. 5610.9325
außerplanmäßig bereitgestellt. Deckung erfolgt zu Lasten der bereits
eingezogenen Verpflichtungsermächtigung bei HSt. 6300.9674.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, in den Haushaltsplänen 2010 ff. die notwendigen
Haushaltsmittel im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt einzuplanen.
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, bei der Aufstellung künftiger Haushaltspläne jeweils zu
überprüfen, ob eine teilweise oder vollständige Ablösung der restlichen
Tilgungsbeträge möglich ist.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
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1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
X |
3. |
die Notwendigkeit einer
Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2009 in Höhe von 841.000 €,
für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen des Haushaltsplanes
2009 wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Einzug der
Verpflichtungsermächtigung bei HSt.6300.9674 – Kronacher Straße in Höhe
von 841.000 €. |
X |
4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Jährliche Contracting-Rate in Höhe von 61.492 €
zuzüglich Umsatzsteuer von jährlich 11.684 € für die Dauer von 25
Jahren. Die Ausgaben können
teilweise gedeckt wurden durch den Kostenzuschuss in Höhe von 200.000 €
zuzügl. Umsatzsteuer sowie ein erhöhtes Nutzungsentgelt von jährlich 5.000
€ zuzügl. Umsatzsteuer für die Dauer von 10 Jahren durch den 1. FC
Eintracht Bamberg e. V. Die Umsatzsteuerbeträge sind jeweils durch Einnahmen
in gleicher Höhe durch den möglichen Vorsteuerabzug gegenüber dem Finanzamt
Bamberg gedeckt. |