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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0442-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

In den letzten Jahren wurden mit erheblichem Aufwand im Fuchsparkstadion die Haupttribüne sowie die Tribüne der Gegengerade erneuert, um die Nutzung der Anlage weiterhin zu ermöglichen und dem Hauptmieter des Stadions, dem 1. FC Eintracht Bamberg e. V., einen den Bestimmungen des Deutschen Fußballbundes (DFB) entsprechenden Spielbetrieb sicherzustellen.

 

In der für die Saison 2009/2010 dem 1. FC Eintracht Bamberg e. V. erteilten Lizenz hat der DFB dabei folgende Auflage gemacht:

 

„Installation einer Flutlichtanlage mit Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung entsprechend Anlage 1 zu den Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen. Dabei ist sicher zu stellen, dass bei Ausfall der Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz durch eine Sicherheitsstromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung gewährleistet ist.“

 

Diese Auflage war nach der Entscheidung des DFB bis zum 31.07.2009 zu erfüllen. Aufgrund der Argumentation der Stadt Bamberg, dass dies weder aus zeitlichen noch aus finanziellen Gründen leistbar wäre, gab sich der DFB mit der Nennung eines Ausweichstadions mit Flutlichtanlage und der Vorlage einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung für die Saison 2009/2010 zufrieden, machte aber unmissverständlich klar, dass für die Saison 2010/2011 eine solche Ausnahmegenehmigung keinesfalls in Betracht käme.

 

Somit ist die weitere Nutzung des Fuchsparkstadions durch den 1. FC Eintracht Bamberg e. V. ab der Saison 2010/2011 nur möglich, wenn bis August 2010 eine den Anforderungen des DFB entsprechende Flutlichtanlage eingebaut ist.

 

Eine Finanzierung der notwendigen Investitionskosten in Höhe von 1 Mio. € (siehe Kostenberechnung des Hochbauamtes vom 01.09.2009 in der Anlage 1) im Vermögenshaushalt 2010 der Stadt Bamberg erscheint nicht darstellbar, da aufgrund der Vielzahl der notwendigen Fortführungsmaßnahmen (z. B. Kettenbrücke, Kronacher Straße usw.) der hierzu notwendige Finanzbedarf zu einer Nettoneuverschuldung der Stadt Bamberg führen würde, die aus verschiedenen Gründen (Eckdatenbeschluss des Stadtrates vom 28.07.2009, Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2010 durch die Regierung von Oberfranken usw.) unbedingt vermieden werden muss.

 

In Besprechungen von Herrn Oberbürgermeister Starke, Bürgermeister Hipelius sowie verschiedenen Vertretern der Stadtverwaltung Bamberg einschließlich Stadtwerke Bamberg mit mehreren Vertretern des 1. FC Eintracht Bamberg e. V., angeführt durch den 1. Vorsitzenden Herrn Volker Eckert, am 06.05.2009 und 14.10.2009 haben die Vertreter des Vereins zugesagt, sich an den Kosten einer Flutlichtanlage im Fuchsparkstadion mit insgesamt 200.000 € zuzüglich Umsatzsteuer zu beteiligen sowie für die Dauer von 10 Jahren ein um 5.000 € jährlich zuzüglich Umsatzsteuer erhöhtes Nutzungsentgelt zu entrichten (s. Anlage 2). Diese Beteiligung auf der Grundlage des Vereinbarungsentwurfes muss Bedingung für das finanzielle Engagement der Stadt Bamberg sein.

 

Ausgehend von der Besprechung vom 06.05.2009 und der sich abzeichnenden Problematik, die Maßnahme im Haushalt der Stadt Bamberg zu finanzieren, hat die STEW GmbH Bamberg unter Zugrundelegung der Kostenberechnung des Hochbauamtes vom 01.09.2009 einschließlich der Kostenberechnung eines Ingenieurbüros Überlegungen angestellt, die Flutlichtanlage im Fuchsparkstadion zu errichten und der Stadt Bamberg im Rahmen eines Contractings zu überlassen. Dabei wurden der Kalkulation verschiedene Laufzeiten von 15, 20 und 25 Jahren zugrunde gelegt (siehe Anlage 3). Um die finanzielle Belastung für die Haushaltspläne der Stadt Bamberg in den kommenden Jahren möglichst gering zu halten, wird vorgeschlagen, das entsprechende Contracting für die Laufzeit von 25 Jahren anzustreben. Dies würde nach den derzeitigen Kalkulationsgrundlagen eine Belastung für die Stadt Bamberg für die Gesamtlaufzeit von 25 Jahren in Höhe von jährlich 61.492 € (nettto) bedeuten. Die anfallende Umsatzsteuer von jährlich  11.684 € kann hierbei vernachlässigt werden, da sie  in voller Höhe als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt wieder geltend gemacht werden kann.

 

Im Rahmen des abzuschließenden Contractings wird die Verwaltung darauf achten, dass in den Vertragsbedingungen die Möglichkeit einer jederzeitigen Ablösung des aktuellen Restbetrages sowie einer jederzeitigen Laufzeitänderung vereinbart werden. Damit wird sichergestellt, dass sie Stadt Bamberg bei einer Besserung der Finanzlage entsprechend reagieren kann.

 

Haushaltsrechtlich ist dabei für die Notwendigkeit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den kommenden Jahren zu beachten, dass die Zinsanteile des Finanzierungsangebotes in Höhe von voraussichtlich jährlich 1.343  € bis 37.434 € (netto) sowie die jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten von 5.442 € (netto) im Verwaltungshaushalt und die Tilgungsanteile in Höhe von voraussichtlich jährlich zwischen 18.616 € und 54.708 € (netto) im Vermögenshaushalt veranschlagt werden müssen.

 

Damit ist für den Anteil der Gesamtkosten im Vermögenshaushalt von 840.336 € noch im Haushaltsjahr 2009 eine Verpflichtungsermächtigung bereitzustellen. Für die Kostenanteile im Verwaltungshaushalt genügt eine grundsätzliche Zustimmung des Stadtrates zum Abschluss des Contractings mit dem Auftrag, die notwendigen Haushaltsmittel in den Folgejahren bereitzustellen.

 

Eine Beschlussfassung im Stadtrat ist bereits jetzt notwendig, um die entsprechenden Planungen schnellstmöglich beauftragen zu können, damit die Fertigstellung der Flutlichtanlage zum Spielbetrieb 2010/2011 sichergestellt werden kann.

 

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II. Beschlussvorschlag

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.    Der Erstellung einer Flutlichtanlage im Fuchsparkstadion Bamberg im Rahmen eines Contractings zwischen der Stadt Bamberg und der STEW GmbH auf der Grundlage der im Sitzungsvortrag dargestellten Eckpunkte wird zugestimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter der Bedingung, dass sich der 1. FC Eintracht Bamberg e. V. auf der Grundlage des Vereinbarungsentwurfes der Anlage 2 an der Finanzierung der Flutlichtanlage mit einem Kostenzuschuss in Höhe von 200.000 € zuzüglich Umsatzsteuer beteiligt sowie für die Dauer von 10 Jahren ein um 5.000 € jährlich zuzüglich Umsatzsteuer erhöhtes Nutzungsentgelt entrichtet.

 

2.       Im Haushaltsplan 2009 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 841.000 € bei HSt. 5610.9325 außerplanmäßig bereitgestellt. Deckung erfolgt zu Lasten der bereits eingezogenen Verpflichtungsermächtigung bei HSt. 6300.9674.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, in den Haushaltsplänen 2010 ff. die notwendigen Haushaltsmittel im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt einzuplanen.

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung künftiger Haushaltspläne jeweils zu überprüfen, ob eine teilweise oder vollständige Ablösung der restlichen Tilgungsbeträge möglich ist.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

die Notwendigkeit einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2009 in Höhe von 841.000 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen des Haushaltsplanes 2009 wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Einzug der Verpflichtungsermächtigung bei HSt.6300.9674 – Kronacher Straße in Höhe von 841.000  €.

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Jährliche Contracting-Rate in Höhe von 61.492 € zuzüglich Umsatzsteuer von jährlich 11.684 € für die Dauer von 25 Jahren.

Die Ausgaben können teilweise gedeckt wurden durch den Kostenzuschuss in Höhe von 200.000 € zuzügl. Umsatzsteuer sowie ein erhöhtes Nutzungsentgelt von jährlich 5.000 € zuzügl. Umsatzsteuer für die Dauer von 10 Jahren durch den 1. FC Eintracht Bamberg e. V. Die Umsatzsteuerbeträge sind jeweils durch Einnahmen in gleicher Höhe durch den möglichen Vorsteuerabzug gegenüber dem Finanzamt Bamberg gedeckt.  

 

 

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