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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0991-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im Haushaltsplan 2014 der Stadt wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 16.523.800 € eingeplant (vgl. Anlage).

 

Die Erwartungen hinsichtlich der Gewerbesteuer (vgl. auch VO/2014/0842-20 – Zwischenbericht zum Stand 01.06.2014) liegen für das aktuelle Jahr mit 32,0 Mio. € derzeit ca. 2,5 Mio. € unter dem Ansatz. Für das Jahr 2015 und auch darüber hinaus zeichnet sich aufgrund mehrerer Faktoren sogar eine noch schlechtere Prognose ab, welche aus gegenwärtiger Sicht einen weiteren Einnahmeausfall in siebenstelliger Höhe befürchten lässt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde bereits in der Sitzung des Finanzsenates am 24.06.2014 von der Verwaltung zur nachhaltigen Sicherung der Haushaltskonsolidierung eine Überprüfung der eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen angekündigt, denn es liegt im größten Interesse der Stadt Bamberg, das Volumen der in 2014 eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen so zu gestalten, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt sichergestellt bleibt.

 

Innerhalb der Verwaltung wurde daher geprüft, bei welchen Positionen aus den Verpflichtungsermächtigungen eine zeitliche Verschiebung möglich erscheint, weil der Entwicklungsstand der Maßnahme eine Verschiebung dem Grunde nach erlaubt, keine triftigen Gründe gegen eine Verschiebung sprechen und die eingeplante Verpflichtungsermächtigung bislang noch nicht beansprucht wurde. Danach wird im Ergebnis die Sperre der folgenden Verpflichtungsermächtigungen und somit das zeitliche Zurückstellen der folgenden Maßnahmen vorgeschlagen:

HSt.

Bezeichnung

Volumen in €

22000.94100

Energetische Sanierung der Dreifachturnhallen der Graf-Stauffenberg-Schulen

779.200

24300.94100

779.200

55110.94100

2.337.400

63000.96180

Neubau der Franz-Fischer-Brücke

4.688.000

  1. Erläuterung zur Verpflichtungsermächtigung bzgl. der energetischen Sanierung der Dreifachturnhallen der Graf-Stauffenberg-Schulen:

 

Der Vorschlag zur Verschiebung ergibt sich zum einen aus der oben dargestellten aktuellen Haushaltssituation.

Außerdem hat eine Verschiebung dieser Maßnahme auch aus Sicht des Schulverwaltungsamtes vor dem Hintergrund des entstehenden Jugendförderzentrums „BasKIDhall“ in der Gereuth folgenden Vorteil:

 

Nach Fertigstellung dieser Halle hofft man nach entsprechenden Verhandlungen dort sowohl für die Bamberger Vereine als auch für die Schülerinnen und Schüler der Graf-Stauffenberg-Schulen Kapazitäten für den Schul- und Vereinssport zu erhalten, so dass die Zeit während der 1 ½jährigen Schließung der Graf-Stauffenberg-Halle sowohl für den Schul- als auch für den Vereinssport wesentlich leichter überbrückt werden könnte als derzeit, wo nur sehr eingeschränkt Ausweichhallen zur Verfügung stehen.

 

Desweiteren nimmt das Immobilienmanagement in Sachen aktueller Prioritätensetzung im Schulbereich im Nachgang zu vor kurzem durchgeführten Schulhausbegehungen wie folgt Stellung:

 

Das Immobilienmanagement hat in den letzten Wochen zusammen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern alle städtischen Grund – und Hauptschulen sowie die Fachschulen begangen. Ziel war es dabei, alle in den Schulen offensichtlich notwendigen baulichen Maßnahmen aufzulisten und aufwandsmäßig zu erfassen. Ohne eine Priorisierung vorzunehmen, ergaben sich dabei erforderliche Aufwendungen von 1,383 Mio. € im Verwaltungs- und 3,122 Mio. € im Vermögenshaushalt. Für Brandschutzmaßnahmen an Schulen und das Sonderprojekt Sanierung von Sanitäranlagen in Schulen wurden 500 T€ bzw. 200 T€ für den Haushalt 2015 - wie im Vorjahr - angemeldet. Dies erfolgte in dem Wissen, dass damit wieder nur ein Teil der eigentlich anstehenden Maßnahmen umgesetzt werden kann. Alleine die für 2015 vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen an der Gangolfschule erfordern 1,2 Mio. €. Hinzu kommen die Kosten für die mehr als nötige Sanierung der Toilettenanlagen. Die bisher beantragten Mittel reichen für eine Umsetzung beider Maßnahmen in 2015 nicht aus.

 

Es wird also aufgrund der Schulhausbegehungen eine neue Prioritäteneinstufung erkennbar, die den dringend erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sowie den substanz- bzw. funktionserhaltenden Maßnahmen zunächst den Vorrang vor Maßnahmen der energetischen Sanierung einräumen sollte.

 

Schließlich kann in der Verschiebung auch aus fördertechnischer Sicht durch eine angekündigte Änderung der Förderrichtlinien sowie die üblicherweise jährlichen Anpassungen der Förderrichtwerte ein Vorteil gesehen werden.

 

Die Sperre der Verpflichtungsermächtigung hätte insgesamt also die zeitliche Verschiebung der energetischen Sanierung der Dreifachturnhallen der Graf-Stauffenberg-Schulen um ein Jahr zur Folge.

 

  1. Erläuterung zur Verpflichtungsermächtigung bzgl. der Franz-Fischer-Brücke:

 

Die Maßnahme erscheint in Anbetracht ihres voraussichtlichen Volumens vor dem Hintergrund der erforderlichen Investitionen für die Großprojekte (Konversion und viergleisiger Bahnausbau), der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen sowie der Zielsetzung, auch künftig keine Nettoneuverschuldung im Haushalt einzuplanen, im Haushaltsjahr 2015 derzeit nicht darstellbar.

 

  1. Verpflichtungsermächtigung für den Ersatzneubau Kindertagesstätte St. Elisabeth:

 

Im Rahmen einer Besprechung beim Finanzreferat am 02.06.2014 mit Vertretern des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg e.V. (Herr Öhlein und Frau Müller) sowie Herrn Diller/Amt 51 wurde zugesagt zu überprüfen, ob nicht im Rahmen der Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsplanes 2014 eine Zusage für die Finanzierung des Neubaus der Kindertagesstätte St. Elisabeth mit Kindergarten und Kinderkrippe des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg e. V. möglich sei. Wie vorstehend dargestellt bereitet bereits der Vollzug der bisherigen Verpflichtungsermächtigungen erhebliche Probleme. Eine Zusage an den Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V. würde das Eingehen einer weiteren Verpflichtung zu Lasten der Stadt Bamberg in Höhe von rund 1,6 Mio. € für die kommenden Jahre bedeuten. Dies lässt sich derzeit im Hinblick auf die äußerst angespannte Haushaltslage leider nicht darstellen. Eine evtl. Lösung hierzu muss deshalb den Haushaltsberatungen 2015 vorbehalten bleiben.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.

                            Die Verpflichtungsermächtigungen werden bis aus weiteres wie vorgeschlagen gesperrt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

 

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Anlagen

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