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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1002-30

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In seiner Sitzung am 29.04.2014 hat der Finanzsenat einen Beschluss gefasst, der u. a. wie folgt lautet:

„(…)

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sommerpause dem Stadt­rat eine überarbeitete Gebührensatzung vorzulegen.“

 

              In seiner Sitzung vom 30.04.2014 hat der Stadtrat diese Empfehlung zum Beschluss erhoben.

 

Hintergrund für diesen Beschluss waren die Vorschläge von GAL und den FREIEN WÄHLERN, wonach die Gebüh­rensätze für die Betreiber von Glühweinständen, die einen sehr geringen Aufwand haben, zu gering seien. Die Stadtverwaltung solle hier ihre Möglichkeiten im Hinblick auf eine Steuerung des Alkoholausschanks nutzen.

 

              Das Ordnungsamt hat am 22.05.2014 ein Gespräch mit den Vertretern des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller e. V. (Bezirksstelle Bamberg) geführt. Die derzeitige Gebührensatzung ist gültig bis 2016, was nicht zuletzt dem Wunsch der Marktkaufleute nach einer gewissen Kontinuität bei der Gebührenentwicklung Rechnung trägt. Daher wurde im Mai nur das konkrete Problem des Ungleich­gewichts zwischen den Gebührenstaffelungen für Im­bissbetreiber und für Glühweinstandbetreiber angesprochen.

 

Herr Fischer und Herr Da Ros vom BLV haben sich bereit er­klärt, über dieses konkrete Problem mit der Verwaltung zu verhandeln. Im Übrigen bleibt eine grundsätzliche Novellierung der Markgebührensatzung den Verhandlungen im Jahr 2015 vorbe­hal­ten.

 

Nach ausführlicher Diskussion, in der nicht zuletzt auch eine Angleichung der Gebührensätze für Imbiss- und Glühweinstände erörtert wurde (= „Variante B“), hat der BLV mit Schreiben vom 20.06.2014 einem Austausch der Gebührensätze (= „Variante A“) für Imbissbetreiber und Glühweinstandbetreiber zugestimmt (Anlage 1).

 

 

Entsprechend wurden die Gebührensätze für Imbiss- und Glühwein­standbetreiber in der Gebührenübersicht (Änderungssatzung und Anlage 2, dort Ziff. 2, Buchst. b, Zeilen 2 und 3, gelb hinterlegt) ausgetauscht, so dass der Aus­schank von noch mehr Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt einerseits weniger attraktiv wird, andererseits von den Gewinnen, die durch den geringen Aufwand möglich sind, in angemessener Weise die öffentliche Hand partizipiert.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1.      Der Sitzungsvortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.
  2.      Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt die nachstehende

 

SATZUNG

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Bamberg (Marktgebührensatzung)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekannt­machung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt ge­ändert durch Gesetz vom 11.03.2014 (GVBl S. 70) folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Bamberg (Marktgebührensatzung) vom 07. Dezember 2011 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 23.12.2011, Nr. 26), zuletzt geändert durch Satzung vom 30.04.2014 (Rat­haus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 29.05.2014, Nr. 12) wird wie folgt geändert:

 

Die Anlage zu § 3 Abs. 1 der Marktgebührensatzung (Marktgebührenübersicht, Anlage 1 der Marktgebührensatzung) erhält folgende Fassung:

 

1. Großmarkt und Wochenmarkt

 

 

 

 

Nettogebühren in Euro

ab 01.07.2012 bis 31.12.2012

ab 01.01.2013 bis 31.12.2013

ab 01.01.2014 bis 31.12.2014

ab 01.01.2015 bis 31.12.2015

ab 01.01.2016 bis 31.12.2016

a)

Großmarktplätze (Jahresplätze) pro Jahr und angefangene 3-m-Front

383,73 €

393,32 €

403,15 €

413,23 €

423,56 €

b)

Großmarktplätze (unständige Plätze) pro Tag und Fahrzeug

 

 

 

 

 

 

aa) Händler

6,76 €

6,93 €

7,10 €

7,28 €

7,46 €

 

bb) Erzeuger

4,06 €

4,16 €

4,26 €

4,37 €

4,48 €

c)

Großmarktplätze (unständige Plätze) für Junggeflügel pro Tag und angefangener 3-m-Front

8,10 €

8,30 €

8,51 €

8,72 €

8,94 €

d)

Wochenmarktplätze (Jahres-plätze) pro Jahr, angefangener 3-m-Front und 3 m Tiefe

 

 

 

 

 

 

für Erzeuger

383,37 €

392,95 €

402,77 €

412,84 €

423,16 €

 

für Blumenstände

477,01 €

488,94 €

501,16 €

513,69 €

526,53 €

 

für Obst und Gemüse

718,42 €

736,38 €

754,79 €

773,66 €

793,00 €

 

für Fische

383,37 €

392,95 €

402,77 €

412,84 €

423,16 €


 

Wochenmarktplätze (Jahres-plätze – Eckplätze in Richtung Hauptwachstraße) pro Jahr und angefangener 3-m-Front für Obst und Gemüse

718,42 €

736,38 €

754,79 €

773,66 €

793,00 €

 

Aufstellung von Verkaufswa-gen pro Frontmeter

197,87 €

202,82 €

207,89 €

213,09 €

218,42 €

e)

Wochenmarktplätze (unstän-dige Plätze) pro Frontmeter

2,70 €

2,77 €

2,84 €

2,91 €

2,98 €

f)

Verkaufsgeschäfte (-stände) im Sinne des § 68 a Gewerbeord-nung (GewO), bei denen alko-holfreie Getränke und zube-reitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht wer­den pro Frontmeter

695,52 €

712,91 €

730,73 €

749,00 €

767,72 €

2. Frühjahrs-, Herbst und Weihnachtsmarkt

 

 

 

a)

Frühjahrs- und Herbstmarkt pro Meter-Front und Dauer des Marktes

13,00 €

13,00 €

13,00 €

13,00 €

13,00 €

b)

Weihnachtsmarkt pro Meter-Front und Dauer des Marktes

22,14 €

25,46 €

28,01 €

30,81 €

33,89 €

 

Imbissstände pro Meter-Front und Dauer des Marktes

59,06 €

67,92 €

74,71 €

82,18 €

90,40 €

 

Glühweinstände pro Meter-Front und Dauer des Marktes

73,79 €

84,86 €

93,35 €

102,69 €

112,96 €

c)

Christbaummarkt pro ange-fangenem qm und Dauer des Marktes

1,81 €

1,86 €

1,90 €

1,95 €

2,00 €

3. Mittefastenmarkt und Allerheiligen-Blumenmarkt

 

 

 

 

pro Meter-Front und Dauer des Marktes

5,35 €

5,48 €

5,62 €

5,76 €

5,90 €

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 09. August 2014 in Kraft.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig im Jahr 2015 die Verhand­lungen mit den Vertretern des Bayer. Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller e. V. – Bezirksstelle Bamberg (BLV Bamberg) aufzunehmen, mit dem Ziel, die Marktgebührensatzung der Stadt Bamberg zu überprüfen und neu zu konzeptionieren.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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Anlagen

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