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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1006-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Mit Beschluss vom 30.04.2014 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung mit dem Bauherrn des Schleusenwärterhäuschens Verhandlungen dahingehend aufzunehmen, dass die dafür erforderliche barrierefreie Toilette als Containerlösung realisiert wird. Einer Kostenbeteiligung seitens der Stadt Bamberg wurde vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zugestimmt.

 

  1. In den folgenden Verhandlungen mit dem Bauherrn des Schleusenwärterhäuschen erklärte dieser, dass er selbst keine Möglichkeit sehe über die vorhandene Toilettenanlage im ehemaligen Schleusenwärterhäuschen hinaus eine zusätzliche, barrierefreie Toilette zu errichten. In Anbetracht der bestehenden Notwendigkeit, im Umfeld der öffentlichen Spielplätze am Fischpass – neben der Anlage beim Kleingartenverein – eine weitere öffentliche Toilettenanlage zu errichten, hat die Verwaltung entschieden, Überlegungen für die Errichtung einer eigenen öffentlichen Toiletten­anlage samt Behindertentoilette anzugehen und nach Feststehen der Kosten mit dem Betreiber eine Kostenbeteiligung zu vereinbaren.

 

  1. In Abstimmung mit allen beteiligten Fachämtern ist derzeit vorgesehen, süd-östlich des vom „Sams-Steg“ zum früheren Schleusenwärterhäuschen führenden Schotterweges einen 3 m x 9 m großen WC-Sanitärcontainer aufzustellen (vgl. Lageplan). Dieser soll vom Weg abgerückt direkt hinter der vorhandenen Anpflanzung errichtet werden. Zusätzlich sollen, sobald der Container steht, weitere Eingrünungsmaßnahmen durch das Gartenamt vorgenommen werden

 

 

Sollte durch den gedeckten Anstrich der Container und diese Begrünungsmaßnahmen noch kein ausreichender Effekt erzielt werden, kann zu späterer Zeit immer noch entschieden werden, z. B. eine zusätzliche Holzverkleidung an den Containern anzubringen, um die Optik bei Bedarf weiter zu verbessern.

 

 

 

  1. Die Recherchen des Immobilienmanagements ergaben die Möglichkeit, kurzfristig einen gebrauchten, aber bis heute noch nicht genutzten Container mit einer eingebauten Behinderten­toilette (3 m x 3 m) sehr günstig zu bekommen. Daneben könnte ebenfalls ein gebrauchter Container mit 3 m x 6 m erworben werden, der mit einer Damen- und Herrentoilette ausgestattet wird. Daneben soll noch ein Lagerraum, der auch als Aufenthaltsraum für das Aufsichtspersonal dienen soll, und insbesondere ein Wickelraum untergebracht werden. Letzteres wird als sinnvoll angesehen, weil auf den angrenzenden Spielplätzen vor allem Familien mit Kindern sich erfahrungsgemäß längere Zeit aufhalten und auch daher die entsprechende Infrastruktur notwendig ist.

 

5.1    Aus Sicht der Verwaltung ist es unumgänglich, die neue WC-Anlage auch mit einer Aufsichts­person zu betreiben. Daher laufen derzeit Gespräche mit dem Unternehmen, das auch die übrigen städtischen öffentlichen Toilettenanlagen betreibt, um hier eine Lösung zu finden.

 

5.2    Um die hierfür entstehenden Kosten abzudecken, sollen – wie an den meisten öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet – 0,50 € pro Toilettengang verlangt werden. Vor dem Hintergrund des „ familiären Umfeldes“ dieser geplanten Sanitäranlage ist jedoch vorgesehen, Kindern bis zu einer gewissen Größe Gebührenfreiheit zu gewähren. Der pragmatische Ansatz sieht vor, an den Eingängen der Toiletten eine „Messlatte“ anzubringen, nach der zumindest Kinder bis zum Vor­schulalter gebührenbefreit sind.

 

  1. Um in der Angelegenheit keine Zeit zu verlieren, ist – vorbehaltlich der Zustimmung des Senates – vorgesehen, den Auftrag für die beiden Container wegen Eilbedürftigkeit kurzfristig direkt zu vergeben. Die Kosten für die Container-Sanitäranlage belaufen sich insgesamt auf 30.000,– €. Hinzu kommen 24.000,– € für Erschließungsarbeiten (Strom, Wasser, Abwasser und Wege­erschließung). Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich daher nach den derzeitigen Schätzungen auf rund 54.000,– € brutto.

 

  1. Um diese Maßnahme ermöglichen zu können, schlägt die Verwaltung vor, die für 2014 vorgesehene Sanierung der Toilettenanlage an der Promenade in das Jahr 2015 zu verschieben und die auf HST.70000.94000 für öffentliche Toilettenanlage zur Verfügung gestellten Mittel i. H. v. 75.000,– € soweit erforderlich hierfür einzusetzen.

 

Auch mit der Behindertenbeauftragten wurde die Maßnahme erörtert. Die von dort ergangene Stellungnahme liegt diesem Vortrag als Anlage bei. Gleiches gilt für die eingeholte Stellungnahme des Familienbeirates (vgl. Anlage).

 

  1. Für die Errichtung der Containeranlage ist ein Bauantrag erforderlich, der durch das Immobilien­management bereits vorbereitet ist.

Da die Toilettenanlage im rechtsverbindlichen Baubebauungsplan nicht vorgesehen ist, sind Ausnahmen und Befreiungen von den dort getroffenen Festsetzungen erforderlich. Dies wiederum würde nach der Geschäftsordnung eine Behandlung im nächsten Senat erforderlich machen. Die Verwaltung schlägt im Interesse einer reibungslosen und schnellstmöglichen Umsetzung der Gesamtmaßnahme vor, in diesem Ausnahmefall die Verwaltung zu ermächtigen, die Bau­genehmigung im Verwaltungswege zu erteilen.

 

9.              Die Verhandlungen mit dem Bauherrn des Schleusenwärterhäuschens konnten noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Es wird im Interesse der Nutzer der öffentlichen Grünanlage am Fischpass vorgeschlagen, diese unabhängig von der Entscheidung über die Errichtung der Container-Sanitäranlage fortzusetzen und zum Abschluss zubringen. Die Verwaltung wird sich bemühen, eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung zu finden. Die Gastronomie-Erlaubnis für das frühere Schleusenwärterhäuschen kann nach Aussage des Sozialreferates bis dahin leider nicht erteilt werden.

 

 

 

 

Zusammenfassung:

Die Verwaltung war und ist bemüht eine schnellstmögliche Lösung für eine notwendige, öffentliche Toilettenanlage im ERBA-Gelände samt Behindertentoilette zu finden. Der aktuelle Vorschlag eines Sanitärcontainers mit den dargestellten Einrichtungen stellt hierfür die kosten­günstigste und schnellste Variante dar. Eine Finanzierung der Maßnahme in der dargestellten Form erscheint sinnvoll. Es wird darum um den nachfolgenden Beschlussantrag gebeten. 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Der Bausenat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und ermächtigt die Verwaltung,

 

a)   die Container-Sanitäranlage zu bestellen,

b)   die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen in Auftrag zu geben und

c)   die notwendige Baugenehmigung im Verwaltungswege zu erteilen.

 

 

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III.               Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 54.000,– € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan HST. 70000.94000 gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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