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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1007-45

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Kulturlandschaft Bamberg heute? Die Kulturlandschaft Bamberg 2020 und darüber hinaus?

 

Bamberg heute!? – Welterbestadt mit kultureller Vielfalt. Orchester, Theater und Künstlerhaus, lebendige freie Szene und hochgelobte Alltagskultur. So weit so gut! Doch was steckt konkret dahinter, wer sind die wirklichen „Global Player“ der Bamberger Kultur, wer und was macht die hiesige Kulturlandschaft außerdem aus, welche Institutionen gibt es und warum, welche Kultur wird gefördert und welche nicht und warum? Könnte etwas sinnvoller Weise ganz anders sein? Wie geht es den Kulturakteuren aktuell? Gibt es Lücken oder ungenutztes Potential? Vor welchen Herausforderungen steht der Erhalt der Vielfalt? Was sind die Defizite und wo finden sich Entwicklungsmöglichkeiten? Wie steht es um den finanziellen Zwang zum Sparen? Lässt es sich gesund schrumpfen? Oder lässt sich am finanziellen Einsatz schrauben? Welche demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen sind zu erwarten und müssen bedacht werden? Was will Kulturpolitik und seit wann? Gibt es einen nennenswerten Fortschritt? Wie vergänglich, statisch oder auch pathologisch sind manche der einst zum Ziel erhobenen Einzelideen? Wie überlegt und zukunftsfähig bestehende Strukturen und Vorhaben? Wie zufällig und realistisch deren Gelingen? Gibt es überhaupt Zielsetzungen derzeit? Wo liegt die Balance zwischen Bestandserhalt und Kulturentwicklung? Diese und andere Fragen bedürfen der Klärung, wenn sich die Bamberger Kulturpolitik künftig strategisch aufstellen will. Als Methode zur Erarbeitung der nötigen Grundlagen und der Erstellung eines Strategiepapiers haben sich „Kulturentwicklungsplanungen“ inzwischen etabliert und als zielführend erwiesen.

 

Ein Kulturentwicklungsplan ist eine strategische Kulturentwicklungskonzeption als Grundlage für die kulturpolitische Rahmensetzung der nächsten Jahre durch die Politik. Insbesondere im Zusammenhang mit den jeweiligen Haushaltsplanungen dient sie der Planung, Abstimmung und Entscheidung von einzelnen Maßnahmen u. a. in der Form von allgemeinem Leitbild, fokussierenden Leitlinien und einer Kulturkonzeption, bestehend aus Teilplänen und Maßnahmekatalogen. Ein „Kulturkonzept Bamberg“ formuliert Leitmotive, kulturpolitische Ziele und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung Bambergs als Kulturstadt.

 

 

 

 

 

Es enthält eine Beschreibung der kulturellen Landschaft und der kulturellen Programme, Projekte und Initiativen, arbeitet die Stärken und Schwächen der Bamberger Kulturlandschaft heraus und zielt auf begründbare Prioritätensetzung ab. Dabei werden unter anderem die demografische Entwicklung, Prozesse der Stadtentwicklung und die finanzielle Belastbarkeit des Haushalts berücksichtigt.

 

Der Prozess zur Erarbeitung eines Kulturkonzepts wird durch partizipative Modelle getragen. Das heißt: Kulturakteure, Bürger und Politik werden über Fragebögen, Experteninterviews, Workshops und offene Veranstaltungen strukturell gezielt einbezogen und tragen zur Evidenz des Konzeptpapiers wesentlich bei.

 

Zum Projektinhalt, -zeitraum und den Kosten der Maßnahme wird auf die PowerPoint-Präsentation verwiesen, die in gedruckter Form beigefügt ist.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Bericht der Verwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

2.               Der Kultursenat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes für Bamberg.

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel für die Jahre 2015 und 2016 bei der Haushaltsberatung 2015 anzumelden. Des Weiteren soll geprüft werden, ob entsprechend Drittmittel generiert werden können.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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