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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1010-452

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Schulentwicklungsplan ist ein zentrales Element schulischer Qualitätsentwicklung in Bayern. Nach Art. 2 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) sind neuerdings alle Schulen aufgefordert, ihre schulischen Entwicklungsziele in einem Schulentwicklungsprogramm niederzulegen.

 

In den Städten Coburg, Erlangen, Würzburg und Schweinfurt wurde oder wird derzeit an einem Schulentwicklungsplan gearbeitet oder ein bereits bestehender Schulentwicklungsplan fortgeführt. In Bamberg ist eine solche Planung der Bildungslandschaft und Bildungsregion zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung (Schulentwicklungsplan) ebenfalls erforderlich. Nur mit Hilfe eines Plans zur Entwicklung der Bildungslandschaft Bamberg kann es gelingen, Bildungsfragen zu Schwerpunktthemen der Kommunalpolitik zu machen und nachfolgend genannte Ziele, wie

 

  • Sicherstellung qualitativ und quantitativ guter Versorgung im schulischen Bereich,
  • Erhaltung eines leistungsfähigen und regional optimal verteilten Schulangebotes unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung,
  • Abschätzung der zu erwartenden Klassenzahlen und des Raumbedarfs,
  • Vorbereitung schulpolitischer Entscheidungen sowie
  • Transparenz bestehender Strukturen und angenommener Entwicklungen zu erreichen.

 

Die Stadt Bamberg ist derzeit sowohl qualitativ als auch quantitativ im schulischen Bereich sehr gut aufgestellt. Mit zwölf Grundschulen, fünf Mittelschulen, einer Wirtschafts- und Realschule, einer Fachoberschule, einer Berufsoberschule sowie insgesamt sechs Gymnasien, drei Berufsschulen, etlichen privaten und kirchlichen Schulen sowie einer Universität ist das Bildungsangebot der Stadt Bamberg sicherlich sehr gut. Dieses Bildungsangebot gilt es jedoch zu sichern, so dass junge Menschen ihre Bildungs- und Teilhabechancen auch weiterhin wahrnehmen können. Hierfür bedarf es eines Plans zur Entwicklung der Bildungslandschaft Bamberg.

 

Dieser Plan sollte folgendes beinhalten:

 

  1. Bauliche Begutachtung der vorhandenen Schulgebäude (Auflistung der bestehenden Schulräume und Bewertung auch in Bezug auf Renovierungsbedarfe hin).
  2. Demografischer Wandel, Bevölkerungsstrukturentwicklung. Hierbei müssten auch lokale Bautätigkeiten (Bsp. Schaeffler-Gelände) betrachtet werden, da diese insbesondere auf Grundschulen mit ihren Schulsprengeln erhebliche Auswirkungen auf die Schüler/-innenzahlen haben können.
  3. Zu berücksichtigen wäre in jedem Fall auch die Konversion, wodurch evtl. auch Bedarf an einem neuen Schulstandort entstehen könnte, wobei sich die Frage stellt, welcher Standort der Richtige wäre und welche Kapazität dieser haben sollte.
  4. Zu betrachten wäre auch das sich verändernde Bildungsverhalten. Während Gymnasien und Realschulen einen stetigen Zulauf haben, verlieren die Mittelschulen Schüler/-innen. Aufgrund dieses Verhaltens wäre zu empfehlen, bezüglich der Bevölkerungsstrukturentwicklung auch den Landkreis mit einzubeziehen, da 2/3 der Gymnasiasten Landkreiskinder sind.
  5. Ebenfalls zu berücksichtigen wäre der Bedarf an Ganztagsschulangeboten und daraus zu erwartende bauliche Bedarfe.
  6. Ein weiterer Aspekt wäre die Inklusion im Schulbereich. Einige Schüler/-innen, die bisher Förderschulen besuchten, besuchen künftig „Regelschulen“
  7. Auch die privaten und kirchlichen Schulen sollten berücksichtigt werden, denn jeder Schüler, jede Schülerin, der/die eine derartige Schule besucht, steht den öffentlichen Schulen nicht mehr zur Verfügung.

 

 

Der Zeitplan für einen Plan zur Entwicklung der Bildungslandschaft wird in der Regel mit 1 bis 2 Jahren beziffert. Dies hängt davon ab, wie viele Mitarbeiter sich – zusammen mit einer Fremdfirma - um die Erstellung eines solchen Planes bemühen.

 

Derzeit liegen der Verwaltung zwei Angebote vor die Kosten beziffern. Das eine Angebot lautet „für die umfassende und begleitende Schulentwicklungsplanung inklusive Monitoring-System und bauliche Begutachtung“ 50.000 bis 70.000 Euro (zzgl. gesetzl. MwSt). Zeitrahmen: Mindestens 1 bis 1 ½ Jahre.

 

Das andere Angebot beinhaltet die

 

  • Einteilung der Stadt in Planungsräume
  • Bestandsaufnahme der Schüler/-innenzahlen und deren bisheriger Entwicklung, Bestandsaufnahme der Räume der Schulen, Darstellung des Bevölkerungsbestands
  • Reanalyse von Bevölkerungsprognosen für einzelne Stadtgebiete und Schulsprengel sowie für das umliegende Landkreisgebiet
  • Zusammenstellung weiterer Prognosefaktoren wie z.B. Veränderung des Bildungswahlverhaltens und der Substitutionswirkungen von Privatschulen
  • Zusammenstellung der Ergebnisse auf Schularten und einzelne Schulen bezogen; Feststellung von Raumbedarfen. Das Angebot lautet auf 32.400 Euro (zzgl. gesetzl. MwSt).

Zeitrahmen: Mindestens 6 und maximal 12 Monate.

 

Zu diesen externen Kosten kämen bei beiden Angeboten noch die Kosten für einen zusätzlichen Mitarbeiter. Diese würden bei einem Mitarbeiter, eingestuft in A 9 nach KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 71.140 Euro pro Jahr betragen (51.200 Euro Personalkosten zuzüglich 10.240 Euro Gemeinkosten und 9.700 Euro Sachkosten). Es ist also mit Gesamtkosten von 105.000 Euro bis zu 140.000 Euro zu rechnen, welche evtl. auf zwei Haushaltsjahre verteilt werden könnten.

 

Es wird vorgeschlagen die beiden Angebote noch einer genauen Überprüfung zu unterziehen und insbesondere mit den Städten, die als Referenzstädte benannt wurden, Kontakt aufzunehmen und nach Möglichkeit deren Pläne zur Ansicht zu erhalten. Zudem ist beabsichtigt mit der Universität bezüglich eines evtl. Kooperationsprojektes Kontakt aufzunehmen. Hierüber könnte in der Oktobersitzung des Kultursenates wieder berichtet werden. Für die anfallenden Arbeiten sollte jedoch so bald als möglich der oben genannte Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Mit dem vorgeschlagenen Verfahren besteht Einverständnis.
  3. Der Kultursenat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Plans zur Entwicklung der Bildungslandschaft Bamberg, insbesondere sind ein genauer Zeit- und Kostenplan zu erarbeiten und Fördermöglichkeiten zu prüfen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushalt 2015 anzumelden, eine Planstelle im Bereich Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt, Sachgebiet Schulverwaltung und Sport mit Besoldungsgruppe A9 zu beantragen und dem Kultursenat erneut zu berichten.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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