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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1011-R4

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Rahmenbedingungen

 

Die  Potentiale und Chancen eines interkommunalen Sportentwicklungsplanes für die Stadtentwicklung sind vielfältig, insbesondere vor dem Hintergrund des schlagartigen Zugewinnes riesiger Sportflächen und Infrastruktureinrichtungen – wie durch die bevorstehenden Konversionen der US-Warner-Barracks in Bamberg.

 

Immer zahlreichere Herausforderungen prägen die Entwicklung von Städten und begrenzen zunehmend ihre politische Handlungsfähigkeit. Dies sind insbesondere der demografische Wandel, sozialräumliche Polarisierungen, strukturelle kommunale Unterfinanzierung sowie gesundheitspolitische Probleme durch die Zunahme lebensstilbedingter Krankheiten. Um die Lebensqualität in den Kommunen zu sichern, ist daher eine aktive Stadtentwicklungspolitik notwendig. Die klassischen Formen der kommunalen Steuerung werden hierfür künftig nicht mehr ausreichen. Daher steigt die Bedeutung von Organisationen des sogenannten Dritten Sektors. Der gemeinwohlorientierte Sport ist dabei einer der größten Akteure.

Sportvereine sind immer öfter wichtige Partner in kommunalen Kooperationen und arbeiten zum Beispiel mit Gesundheitsämtern, Schulen, Kindergärten, Krankenkassen sowie Jugend- und Sozialämtern zusammen. Dabei sind sie nicht nur Anbieter von Sport, sondern der größte nichtstaatliche Bildungsanbieter. Sportvereine machen die Städte und Gemeinden zu Orten mit hoher Lebensqualität und wirken den      Segregationstendenzen entgegen. Zum einen sind die Sportstätten des Leistungssports häufig urbane Kristallisationspunkte und Identifikationsorte sowie Symbole zeitgemäßer Stadtgestaltung. Zum anderen sind die Sportanlagen des Breiten-, Gesundheits- und Vereinssports nicht nur räumliche Voraussetzungen für Sportaktivitäten, sondern vielmehr auch Plattformen der örtlichen Gemeinschaft und ein Beitrag zur Wertigkeit von Stadtteilen.

 

Mit dem wachsenden Interesse an Outdoor-Sport rückt die Natur als Sportraum zunehmend in den Fokus. Die größte Bedeutung von Grün- und Naturflächen in den Kommunen liegt in der Nutzung dieser Naturräume für Sport und Bewegung und somit zugleich für die Gesundheitsförderung. Die Potenziale der Sportvereine bei der Gestaltung des gesellschaftspolitischen Wandels sollten daher umfassend genutzt werden. Um diese Potenziale auszuschöpfen, die vorhandenen Sportstätten auf dem  Konversionsgelände und die künftigen Bedarfe an Sport- und Freizeitangeboten aufzuzeigen und in einen räumlichen Kontext zu bringen, bietet sich das Instrument des interkommunalen Sportentwicklungsplanes (ISEP) an. Insbesondere die Verknüpfung neuer Anlagen mit den bestehenden Sport- und Bademöglichkeiten am Volkspark sowie die inhaltliche Verknüpfung mit den Themen Naherholung und Tourismus ist ein wichtiger, nachhaltiger Entwicklungsansatz. Des Weiteren sollen Vereinssport, Schulsport und Individualsport ihre Berücksichtigung finden.

 

 

  1. Sportentwicklungsplan

 

Im Rahmen der breiten Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Konversion fand am 10. September des letzten Jahres im Pfarrsaal St. Heinrich das Fachforum „Sport und Naherholung“ als eines von bisher fünf Fachforen des komplexen Expertenprozesses zur Konversion statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Sportvereinen, privaten Sportanbietern, Schulen, der Regierung von Oberfranken, dem Stadtrat und weiteren Interessierten diskutierten sehr intensiv über die Frage, wie sich die Sportlandschaft vor dem Hintergrund der anstehenden Konversion entwickeln könnte. Auch die anwesende interessierte Öffentlichkeit konnte sich mit ihren Wünschen und Anregungen einbringen. Im Rahmen des Fachforums wurde schnell deutlich, dass die auf dem Konversionsgelände bestehenden Sportflächen in das Stadtgefüge eingebunden und vernetzt werden müssen. Dazu ist ein Sportentwicklungsplan für die Gesamtstadt das geeignete Instrument.

 

Der Wunsch nach Aufstellung eines interkommunalen Sportentwicklungsplanes (ISEP) mit dem Ziel, die vorhandenen Sportstätten und die tatsächlichen Bedarfe an Sport- und Freizeitangeboten aufzuzeigen und in den räumlichen Kontext zu stellen, wurde von der Verwaltung aufgegriffen und dem Konversionssenat am 19. November 2013 zur Beratung vorgelegt. Dieser Senat hat den Sitzungsvortrag VO/2013/0606-15 (Anlage) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, mit den Vorarbeiten zur Ausschreibung eines Interkommunalen Sportentwicklungsplanes zu beginnen und vor einer weiteren Behandlung im Konversionssenat die Behandlung und Beratung im Kultursenat durchzuführen.

 

 

  1. Beteiligte

 

Zur inhaltlichen Begleitung des Interkommunalen Sportentwicklungsplanes wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen aus Vertretern der Verwaltung der Stadt und des Landkreises Bamberg, der umliegenden Gemeinden, der Regierung von Oberfranken, des Stadtverbands für Sport, der Schulen, aus Sportvereinen und privaten Anbietern. Nach einer konstituierenden Sitzung im November 2013 wurden in einer zweiten Besprechung am 28. Februar 2014 folgende Ergebnisse festgelegt:

 

  • Festlegung eines „möglichen Geltungsbereichs“ eines Interkommunalen Sportentwicklungsplans mit Einbeziehung folgender Gemeinden (bei entsprechendem Interesse): Stadt Bamberg, Oberhaid, Hallstadt, Gundelsheim, Memmelsdorf, Litzendorf, Strullendorf, Hirschaid, Frensdorf, Pettstadt, Stegaurach und Bischberg.

 

  • Der Sportentwicklungsplan soll in mehreren Stufen realisiert werden. In der ersten Phase sollen in einer Vorstudie die Beteiligten gefunden und vorhandene Daten gesammelt sowie Schlüsselpersonengespräche bei den Vereinen geführt werden. Dazu wird eine Prioritätenliste der Vereine in Stadt und Landkreis erarbeitet.

 

  • Als weitere externe Partner sollen ISO e. V. und Prof. Dr. Voll von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg gewonnen werden.

 

Als externer Partner für die Aufstellung eines Sportentwicklungsplanes wird das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung GbR (ikps) in Person von Herrn Dr. Wetterich und Herrn Prof. Rütten von der Universität Erlangen vorgeschlagen.

Dieses Institut hat bereits das Impulsreferat zum oben erwähnten Fachforum „Sport und Naherholung“ am 10. September 2013 gesetzt. Es hat seinen Schwerpunkt im der sozialwissenschaftlichen Begleitung und Beratung von sportpolitischen Veränderungsprozessen, insbesondere in der kommunalen Sportentwicklungsplanung. Prof. Rütten lehrt am Institut für Sportwissenschaft und Sport der Universität Erlangen. Beide Experten genießen bundesweit einen hervorragenden Ruf und haben eine hohe Kompetenz in Sachen Sportentwicklungsplanung. Durch die enge Einbindung in die sportwissenschaftliche Arbeit (wie z. B. Bundesinstitut für Sportwissenschaft, Deutsche Vereinigung der Sportwissenschaft) und die Zusammenarbeit mit diversen Kommunal- und Sportverbänden wird eine praxisnahe und problemlösungsorientierte Arbeit gewährleistet, die auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse Bezug nimmt.

Das ikps ist im gesamten deutschsprachigen Raum tätig und hat unter anderem die Sportentwicklungspläne für die mit der Stadt Bamberg vergleichbaren Kommunen wie Tübingen, Ludwigsburg, Hanau und Rüsselsheim erarbeitet.

 

Ein wichtiger Aspekt im aktuellen Verfahren ist die Beteiligung der Bamberger Sportvereine. Sie wurden im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung des Stadtverbands für Sport am 27. März 2014 über die aktuelle Situation erstmals informiert. Neben einleitenden Impulsreferaten durch Herrn Lang und Herrn Dr. Goller vom Konversionsmanagement zum Stand des Konversionsverfahrens in Bamberg sowie den Chancen eines Sportentwicklungsplanes vor dem Hintergrund der anstehenden Konversion wurden die Sportvereine im Rahmen eines Fragebogens zur aktiven Mitgestaltung eingeladen.

 

 

 

  1. Zielfindung

 

Die Bürgermeister der unter Punkt 3 genannten Landkreiskommunen wurden über das Thema „Interkommunaler Sportentwicklungsplan“ informiert und eingeladen, sich aktiv daran zu beteiligen. Am 4. April 2014 fand ein erster gemeinsamer Zielfindungsworkshop statt, um herauszuarbeiten, welche Art der Beteiligung möglich wäre, und welche Wünsche, Fragen und Anregungen hinsichtlich eines Sportentwicklungsplanes bestehen. Neben Vertretern der Stadt Bamberg waren Vertreter aus Bischberg, Memmelsdorf, Oberhaid, Hallstadt und Litzendorf anwesend.

Aufgrund der Wechsel an der Spitze mancher beteiligter Gemeinden im Anschluss der Kommunalwahl und aufgrund einiger offener Fragen der einzelnen Gemeindeverwaltungen soll in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe zum Sportentwicklungsplan nochmals eine Einladung an alle interessierten Gemeinden und deren Verwaltungen ergehen, um die Frage der konkreten Beteiligung und Finanzierung zu klären.

 

 

 

  1. Möglicher Kostenrahmen

 

Für eine erste, grobe Orientierung benennt das Institut für die Erstellung eines kompletten Interkommunalen Sportentwicklungsplans für die Stadt Bamberg und fünf Umlandgemeinden mit Schreiben vom 25. Juni 2014 einen Gesamtbetrag von voraussichtlich 119.000  (100.000  zuzüglich Mehrwert-steuer). Darin enthalten sind:

 

  • Bestandsaufnahmen (Sportstätten, Sportanbieter, Bevölkerungs- und Schülerzahlen)
  • Sportverhaltensstudie (repräsentative schriftliche Befragung der Bevölkerung nach Sportverhalten, Einschätzungen zu Sport und Bewegung in Bamberg und den Gemeinden)
  • Vereinsbefragung (Vollerhebung/Befragung aller Sportvereine)
  • Bestand-Bedarfs-Bilanzierung (Berechnung des Bedarfs an Sportstätten nach dem „Leitfaden für die Sportstättenentwicklungsplanung“ des Bundesinstituts für Sportwissenschaft)
  • Kooperative Planung auf Ebene der Region (übergreifende Themen) und auf Ebene der Stadt Bamberg – Entwicklung von Maßnahmen und Handlungsempfehlungen
  • Wissenschaftliche Beratung (Abschlussbericht, Präsentation in den Entscheidungsgremien und Ausschüssen)

 

Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass es sich um eine grobe, erste Einschätzung handelt und der tatsächliche Betrag hiervon abweichen kann. Bei einer kommunalen Sportentwicklungsplanung nur für die Stadt Bamberg würde voraussichtlich ein Betrag von ca. 85.000 € anfallen (Reduzierung der Kosten bei der Bestandsaufnahme, bei der Sportverhaltensstudie und Wegfall der Kooperativen Planung für die Region). 

 

 

 

  1. Förderkulisse

 

Die Maßnahme ist grundsätzlich im Rahmen der Förderung von Konversionsmaßnahmen förderfähig.  Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Abwicklung über den aktuellen Konversionsprozess nach aktuellem Haushaltsrecht des Freistaates Bayern nur dann gegeben sind, wenn der Sportentwicklungsplan interkommunal (mit den Umlandgemeinden) abgestimmt wird, unabhängig davon, ob diese Gemeinden sich letztendlich am Sportentwicklungsplan – auch finanziell – beteiligen oder nicht. Grundsätzlich wird sich die Laufzeit des Verfahrens an der Qualität der Zuarbeit der einzelnen Gemeinden als auch der jeweiligen Sportvereine richten und ist für die genannten Beteiligten mit ca. 18 bis 24 Monaten ab Auftragsvergabe zu kalkulieren.

 

 

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Nach Zustimmung des Senats wird eine Ausschreibung eines Sportentwicklungsplanes vorbereitet und zeitnah den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.              Mit dem vorgeschlagenen Verfahren besteht Einverständnis.

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, einen aktualisierten Zeit- und Kostenplan vorzulegen und entsprechende Haushaltsmittel für den Haushalt 2015 und die Folgejahre zu beantragen. Dabei sind Fördermöglichkeiten zu prüfen und einzubeziehen.

 

4.               Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kultursenat und dem Konversionssenat über das weitere Vorgehen wieder zu berichten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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