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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2014/1013-SW

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

I. Sitzungsvortrag

 

A. Rückblick

 

Allgemeine Entwicklung

 

Der Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau ist als verkehrliche Infrastruktureinrichtung ein wesentlicher Standortfaktor und daher für die Stadt Bamberg und die gesamte Region von besonderer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat sich der Stadtrat der Stadt Bamberg bereits in seiner Sitzung vom 28.09.2011 nachdrücklich und einstimmig für einen dauerhaften Erhalt des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau ausgesprochen, falls dieser einmal aus der militärischen Nutzung entlassen wird.

 

Im April 2012 erklärte das US-Militär schließlich die Aufgabe der militärischen Nutzung des Sonderlandeplatzes zum 01.07.2012. Etwa zur gleichen Zeit - im Mai 2012 – entschied sich die Firma Brose, ihr neues Kompetenz- und Verwaltungszentrum in Bamberg an der Breitenau zu errichten. Die infrastrukturellen Möglichkeiten des angrenzenden Sonderlandeplatzes waren dabei eines der ausschlaggebenden Kriterien für die Standortwahl in Bamberg. So war es nur konsequent, dass der Stadtrat in der Vollsitzung am 23.05.2012 im Hinblick auf die bevorstehende Freigabe des Sonderlandeplatzes von militärischen Zwecken beschloss, verschiedene Investitionsmaßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Flugplatzinfrastruktur durchzuführen.

 

Eine Anpassung der vorhandenen Einrichtungen war notwendig geworden, um einen dauerhaften Privat- und Werksflugverkehr am Standort Bamberg-Breitenau gewährleisten zu können. Dies betrifft insbesondere die Verbreiterung der Start- und Landebahn sowie Tower und Betriebsgebäude.

 

Organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen

 

Am 26.09.2012 hat der Stadtrat der Stadt Bamberg dem neuen Organisations- und Betriebsmodell für den Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau zugestimmt. Der Betrieb und Unterhalt des Sonderlandeplatzes wird demzufolge durch die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH (STVP) in Kooperation mit dem Aero-Club Bamberg (ACB) durchgeführt. Das operative Geschäft des Sonderlandeplatzes erfolgt dabei auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen der STVP und dem ACB durch den ACB. Der Verein wickelt seit Jahrzehnten den Flugbetrieb reibungslos ab und ist Inhaber der aktuellen luftrechtlichen Betriebsgenehmigung.

 

Die im August 2013 durch das Luftamt Nordbayern erteilte luftrechtliche Genehmigung stellt die Grundlage für den Betrieb des Sonderlandeplatzes dar. Wesentlicher Inhalt der Genehmigung ist, dass Motorflugzeuge und Hubschrauber bis 5,7 t Höchstabflugmasse sowie Segelflugzeuge in der Betriebszeit von 6- 22 Uhr unter Anwendung von Sichtflugregelungen starten und landen können. In Einzelfällen ist mit vorheriger Genehmigung ein Betrieb außerhalb der Betriebszeit möglich („Nachtflugverbot mit Ausnahmen“).

 

Im Rahmen des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurden auch die Lärmschutzbelange für die Anwohner intensiv geprüft. Die Grundlage hierfür bildete das Schallimmissionsgutachten des Ingenieurbüros für Akustik und Lärmschutz Dr.-Ing. Peter Riedel aus dem Jahr 2011. In diesen Berechnungen wurde über einen Zeitraum von 10 Jahren bis zum Jahr 2022 unterstellt, dass die Anzahl der Flugbewegungen bis zum Jahr 2022 um 8 Prozent zunehmen werden. Weiterhin wurde für die Berechnungen ein Sicherheitszuschlag von 6 % mit einbezogen, also insgesamt 14 % bei den Berechnungen berücksichtigt. Das Schallschutzgutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass beim Betrieb des Sonderlandeplatzes unter den zu Grunde gelegten Flugzahlen und einer prognostizierten Erhöhung in den folgenden 10 Jahren um 14 % „schädliche Umwelteinwirkungen, erhebliche Nachteile sowie erhebliche Belastungen für die Allgemeinheit und Nachbarschaft nicht zu erwarten“ sind.

 

Richtlinienkonforme Herstellung der Start- und Landebahn

 

Auf Grundlage der luftrechtlichen Genehmigung wurde die Start- und Landebahn durch die STVP im Zeitraum vom 02.09.2013 bis zum 19.11.2013 von 15 m auf 23,5 m verbreitert. Zeitgleich wurden der Rollweg verbreitert, die technischen Anlagen wie die Befeuerung erneuert sowie die Ausgleichsmaßnahmen geschaffen. Die Durchführung der Baumaßnahmen erfolgte dabei entsprechend dem mit der oberen Naturschutzbehörde abgestimmten landschaftspflegerischen Begleitplan und unter ständiger ökologischer Bauaufsicht. Am 20.11.2013 wurde nach Abschluss der Bauarbeiten die verbreiterte Start- und Landebahn wieder eröffnet. Damit ist die richtlinienkonforme Herstellung der Start- und Landebahn als erste Teilbaumaßnahme zur Zukunftssicherung der Flugplatzinfrastruktur abgeschlossen. Hierfür sind Mittel in Höhe von ca. 2,9Mio. €  angefallen.

 

Entwicklung der Startzahlen am Sonderlandeplatz

 

Die bisherige Entwicklung des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau lässt sich gut anhand der Entwicklung der Startzahlen nachvollziehen und beschreiben. Konkret ist die Entwicklung der Startzahlen seit dem Jahr 2006 – aufgegliedert für unterschiedliche Flugzeugkategorien – aus der der Sitzungsunterlage beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Demnach ist tendenziell über die Zeitreihe eher ein negativer Trend bei den Startzahlen zu beobachten, wobei das Jahr 2013 wegen des richtlinienkonformen Ausbaus der Start- und Landebahn und der damit verbundenen Sperre der Start- und Landebahn auszuklammern ist.

 

Die Entwicklung der Flugzahlen zeigt aber auch, dass die Berechnungsansätze und die Ergebnisse des Lärmschutzgutachters eine deutliche Sicherheitsreserve enthalten. . In 2014 werden  die Flugbewegungszahlen zwar erwartungsgemäß nach oben gehen, der Höchstwert von 2006 wird aber insgesamt nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht erreicht werden.

 

B. Aktuelle Entwicklungen

 

1.              Infrastruktur

 

Wie im Rückblick geschildert, ist zur Vervollständigung der Infrastruktur als weitere Teilbaumaßnahme der Neubau von Tower und Betriebsgebäude notwendig. Der vor Jahrzehnten aus Holz errichtete Tower weist massive Baumängel auf. Weiterhin entspricht die vorhandene flugtechnische Einrichtung des Towers nicht mehr dem aktuellen technischen Standard. Eine Sanierung des bestehenden Towers ist aufgrund der vorhandenen Bausubstanz praktisch nicht möglich.

 

Bis zum 1.Quartal 2015 sollen nun Betriebsgebäude und Tower abgerissen und neu errichtet werden. Im Rahmen dieser Neubaumaßnahmen ist auch der Bau  einer neuen Unterstellhalle für Flugzeuge durch den Aero-Club geplant.

 

 

 

Neubau von Tower und Betriebsgebäude

 

Für den Neubau von Tower und Betriebsgebäude werden nach Kostenschätzung sowie Überprüfung seitens der STVP voraussichtlich 2,1 Mio. € benötigt. Insgesamt steht der STVP für die Ertüchtigung des Sonderlandeplatzes ein Budget von 5 Mio.€ zur Verfügung. Davon sind bereits 2,9 Mio. € für die Verbreiterung der Start- und Landebahn verbaut worden.

 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Eigentumsverhältnisse am Sonderlandeplatz kann das neue Betriebsgebäude samt Tower sinnvollerweise nur – wie bisher schon – auf dem Grundstück des ACB angesiedelt sein. Bauherr der Maßnahme wird demzufolge der ACB als Eigentümer des betroffenen Grundstücks sein. Von der STVP wird an den ACB ein Zuschuss in der oben genannten Höhe ausgereicht werden. Der Zuschuss ist mit 2,1 Mio. € gedeckelt. Damit ist eine absolute Kostensicherheit für die STVP gegeben. Der Aufsichtsrat der STVP hat dieser Vorgehensweise in seiner Sitzung am 20.03.2014 zugestimmt.

 

Der Zuschuss wird durch einen Nutzungsvertrag für Tower und Betriebsgebäude zwischen der STVP und dem Aero-Club abgesichert. Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst auf 30 Jahre angelegt.

 

Zur Absicherung des Zuschusses wird weiterhin eine dingliche Sicherung in Form einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen.

 

Neubau einer Flugzeughalle

 

Im Rahmen des Neubaus von Tower und Betriebsgebäude hat sich der Aero-Club entschlossen, die veraltete Segelflughalle sowie die Motorflughalle abzureißen und durch eine neue für beide Nutzungen geeignete Halle auf eigene Kosten zu ersetzen.

 

Zeitplan der Baumaßnahmen

 

Nach dem derzeitigen Stand ist geplant, mit den Baumaßnahmen Ende Juli 2014 zu beginnen. Ziel ist es, die Unterstellhalle spätestens bis Ende des Jahres zu realisieren und die Baumaßnahme „Tower nebst Betriebsgebäude“ im Frühjahr 2015 abzuschließen.

 

Genehmigungen:

 

- Tower und Betriebsgebäude

 

Der Neubau von Tower und Betriebsgebäude stellt eine flugbetriebliche Maßnahme dar und ist deswegen grundsätzlich nach Art. 57 Abs. 3 BayBO verfahrensfrei. Auch luftrechtlich ist ein gesondertes Verfahren nicht notwendig.

 

Allerdings ist in dem Betriebsgebäude eine Gaststätte mit mehr als 40 Sitzplätzen geplant, so dass das Gebäude baurechtlich als Sonderbau  zu qualifizieren ist, für den eine Baugenehmigung gemäß Art. 60 BayBO erforderlich ist. Der entsprechende Bauantrag wurde am 26.06.2014 eingereicht. Es wird damit gerechnet, dass die Baugenehmigung nach Behandlung im Bau- und Werksenat am 15.07.2014 voraussichtlich noch Ende Juli 2014 erteilt  werden kann und die Bauarbeiten anschließend aufgenommen werden können.

 

- Hallen

 

Da Bauvorhaben auf Flugplätzen gem. § 57 Abs.3 BayBO grundsätzlich verfahrensfrei sind, und die neue Halle keinen Sonderbau darstellt, ist diesbezüglich kein Baugenehmigungsverfahren notwendig. Die unabhängig davon erforderlichen Einzelgenehmigungen, (beispielsweise naturschutzrechtliches Verfahren und EWS-Verfahren) wurden selbstverständlich durch den Bauherrn eingeholt.

 

Stand Grunderwerbsverhandlungen Flugplatzgelände

 

Im Hinblick auf den angestrebten Erwerb der Fläche des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau durch die Stadt Bamberg laufen weiterhin intensive Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilien (BIMA) als Eigentümerin des Grundstücks. Ziel ist es, die Grunderwerbsverhandlungen möglichst noch in 2014 abzuschließen. Derzeit bestehen noch unterschiedliche Vorstellungen  über den Grundstücksübergang. Vor diesem Hintergrund wurde der bestehende Nutzungsvertrag zwischen der BIMA, dem Aero-Club und der Stadt Bamberg zunächst bis 30.09.2014 verlängert.

 

2.              Anpassung der Betriebsgenehmigung

 

Die Fa.Brose plant, das derzeit am Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau stationierteWerks-Flugzeug vom Typ Cessna Citation  CJ2 durch ein neues, moderneres Flugzeug des Typs Cessna Citation CJ 4 auszutauschen. Zwar ist die Cessna Citation CJ4 bezüglich ihrer Größe mit dem momentan stationierten Jet der Firma Brose vergleichbar, allerdings ist sie mit 7,76 t Höchstabflugmasse deutlich schwerer als 5,7 t. Allein aus diesem Grund ist eine  Anpassung des Gewichtslimits der Start- und Landebahn auf 10 t (nächsthöhere mögliche Klassifizierung) notwendig. Das neue Flugzeug der Fa. Brose hat eine größere Reichweite und ermöglicht es, alle europäischen Brose-Standorte ohne Zwischenlandung zu erreichen. Damit entsteht ein erheblicher Zeitvorteil, insbesondere im Vergleich zu Linienflügen. Da das neue Flugzeug darüber hinaus eine um 150 m kürzere Start- und Landestrecke benötigt, kommt ein wesentlicher Sicherheitsaspekt hinzu. Für die sich daraus ergebende Erweiterung der bestehenden Betriebsgenehmigung des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau  werden derzeit die Grundlagen für die Antragsstellung  beim Luftamt Nordbayern erarbeitet. Bereits positiv geprüft ist die Tragfähigkeit der bestehenden Start- und Landebahn. Eine bauliche Veränderung der flugbetrieblichen Anlagen wird daher nicht erforderlich und ist auch nicht geplant.

 

Nachtflugverbot

 

Es ist im Rahmen der Erweiterung der Betriebsgenehmigung nicht geplant, das bestehende Nachtflugverbot anzutasten. Das bedeutet, dass auch im Fall der Genehmigung der erhöhten Tonnage auf 10 t ein Starten oder Landen außerhalb der Betriebszeiten von 6-22 Uhr – wie bisher – nur in Einzelfällen mit vorheriger Genehmigung möglich ist.

 

Ablauf des Genehmigungsverfahrens

 

Bevor der Antrag auf Erweiterung der Betriebsgenehmigung an das Luftamt Nordbayern gestellt werden kann, muss zuvor die Zustimmung der BIMA als Grundstückseigentümerin zu diesem Vorhaben eingeholt werden. Im Rahmen der Vorsondierungen hat die BIMA jedoch bereits signalisiert, dass sie mit dem Vorhaben einverstanden ist.

 

Nachdem der Antrag beim Luftamt eingegangen ist, wird innerhalb des Genehmigungsverfahrens eine Beteiligung der betroffenen Gemeinden und deren Anwohner sowie der Naturschutzverbände erfolgen. Die Planunterlagen, einschließlich des aktualisierten Schallimmissionsgutachtens, werden für  einen Monat in den einzelnen Gemeinden ausliegen. Während dieser Frist können Bürger Einwendungen gegen dieses Vorhaben abgeben. Diese werden im Rahmen  des Genehmigungsverfahrens vom Luftamt geprüft werden. Vor allem wird vor der Erteilung der erweiterten Betriebsgenehmigung zu untersuchen sein, ob der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt wurde.

 

C. Ausblick

 

Weitere Entwicklungen

 

Für Flüge mit Helikoptern besteht seitens der Fa. Brose hohes Interesse, für diese Flugzeugkategorie von den bisherigen Flugbedingungen nach Sichtflugregeln abzuweichen und Instrumentenflug (IFR) einzuführen.  

 

Momentan können Hubschrauber nur nach Sichtflugregeln an- und abfliegen. IFR hat den Vorteil, dass auch bei nicht mehr gegebenen Sichtflugbedingungen ein Starten und Landen von Helikoptern sicher gewährleistet werden kann. Damit erhöht sich die Planbarkeit der Flüge in Bezug auf die Terminierung. Dies ist – neben dem Sicherheitsaspekt – für die Fa. Brose von besonderer Bedeutung, da witterungsunabhängig alle 14 deutsche Standorte direkt vom neuen Brose-Standort Bamberg, der zentrale Funktionen innerhalb des Unternehmens wahr nehmen  wird, mit dem Helikopterservice erreicht werden können

 

Diese Erweiterung bezieht sich ausdrücklich nur auf IFR für Helikopter und nicht für Flächenflugzeuge. Auf die anfallenden Hubschrauber-Flugbewegungen hat das Verfahren keinen Einfluss. Es wird nicht damit gerechnet, dass es durch eine Änderung der Flugregeln zu einem Anstieg der Hubschrauberflüge kommt.

 

Ob IFR für Helikopter am Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau möglich ist, muss zunächst im Rahmen einer Voranfrage bei der Deutschen Flugsicherung (DFS)  unter Beteiligung des Luftamts Nordbayern geklärt werden. Erst wenn die Voranfrage positiv beschieden werden sollte, kann ein neuer Antrag auf Erweiterung der Betriebsgenehmigung beim Luftamt Nordbayern unter Einbindung der Deutschen Flugsicherung gestellt werden. Erfahrungsgemäß wird davon ausgegangen, dass die Bearbeitung der Voranfrage bei der DFS ca. 2 Jahre in Anspruch nehmen wird. Nach Vorliegen der beantworteten Voranfrage durch die DFS wird die Verwaltung im Stadtrat erneut dazu berichten.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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