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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1014-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Beschlussfassung zum letzten Tagesordnungspunkt der nicht-öffentlichen Sitzung (VO/2014/0833-R1) bedingt einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 des Entsorgungs- und Baubetriebes. Aufgrund genehmigungspflichtiger Bestandteile ist auch eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

 

Es wird deshalb um folgende Beschlussfassung gebeten:

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Bamberg

für das Haushaltsjahr 2014

 

 

Aufgrund § 13 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung und Art. 68 Abs. 2  i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

 

§1

 

(1)              Der als Anlage beigefügte Nachtrag zum Wirtschaftsplan zum Wirtschaftsjahr 2014 des Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden

 

 

erhöht um

und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes inkl. des Nachtrages

 

 

gegenüber bisher

verändert auf nunmehr

 

 

 

 

im Vermögensplan

 

 

 

die Einnahmen

9.455.000 €

40.841.000 €

50.296.000 €

die Ausgaben

9.455.000 €

40.841.000 €

50.296.000 €

 

Die Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplanes bleiben unverändert.

 

(2)              Die Gesamtbeträge des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Bamberg sowie des Wirtschaftsplanes des Wirtschaftsjahres 2014 des Sondervermögens der Stadt Bamberg „Klinikum Bamberg werden nicht geändert.

 

 

§ 2

 

(1)              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögensplan) des Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg wird von 11.077.000 € um 9.350.000 € erhöht und damit auf 20.427.000 € neu festgesetzt.

 

(2)              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsplan (Vermögenshaushalt) der Stadt Bamberg wird nicht geändert.

 

(3)              Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg „Klinikum Bamberg“ werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

(1)               Die Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Bamberg sowie im Vermögensplan des Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg werden nicht geändert.

 

(2)              Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg „Klinikum Bamberg“ werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Höchstbeträge der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Bamberg sowie dem Wirtschaftsplan des Entsorgungs- und Baubetriebs der Stadt Bamberg  werden nicht geändert.

 

 

§ 5

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

 

 

Stadt Bamberg

Oberbürgermeister

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Festsetzung des Nachtraghaushaltes 2014

 

 

 

 

 

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Anlagen

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