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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2014/1036-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Einnahmen (siehe Anlage 1)

 

1.1              Gewerbesteuer

Für das laufende Haushaltsjahr geht die Verwaltung aktuell von Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 33,0 Mio. € aus. Das sind noch immer etwa 1,4 Mio. weniger als im Haushaltsplan veranschlagt. Dass die erwarteten Mindereinnahmen nicht noch höher ausfallen, ist schwerpunktmäßig dem Mittelstand zu verdanken. Auch der ehemals größte Gewerbesteuerzahler hat für das Veranlagungsjahr 2014 keine Gewerbesteuer in Aussicht gestellt. Andere vormals große Gewerbesteuerzahler verbuchen nicht mehr die Gewinne wie noch vor wenigen Jahren. Andere haben zwar hohe Umsätze zu verzeichnen, machen die Gewinne aber vermehrt im Ausland.

Auch durch die allgemeine Wirtschaftsentwicklung wird in naher Zukunft wohl keine positive Prognose zu erwarten sein. Die Konjunkturerwartungen sind u.a. gemäß dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung eingebrochen und der Konsumklimaindex laut GfK ebenfalls gesunken. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland ist bereits in den ersten Quartalen bis auf +0,3 % gesunken und tendiert laut dem ifo-Institut nun gegen null.

 

1.2              Einkommensteuer

Zum 01.09.2014 beträgt das Anordnungssoll 16.068.225,00 €, welches aus den Abrechnungen des 4. Quartals 2013 sowie der ersten beiden Quartale 2014 resultiert. Hier kann auf Jahressicht mit Mehreinnahmen gerechnet werden.

 

1.3              Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 01.09.2014 auf 2.996.180,00 €. Hier wurden ebenfalls die Abrechnungen für das 4. Quartal 2013 und für die ersten beiden Quartale 2014 gebucht. Der veranschlagte Haushaltsansatz kann voraussichtlich leicht übertroffen werden.

 

1.4              Sonstige Einnahmepositionen

    • Das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich beträgt aktuell 1.345.655,00 € und beruht auf den Abrechnungen für das 4. Quartal 2013 sowie das 1. und 2. Quartal 2014. Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass der Ansatz ebenfalls leicht übertroffen werden kann.

 

    • Die Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen betragen 809.628 €.
    • Bei der Grunderwerbsteuer sind Mehreinnahmen von etwa 0,2 Mio. € zu erwarten.
    • Beim Ersatz von Hartz-IV-Leistungen durch den Freistaat wurde bisher erst die Abschlagszahlung in Höhe von 191.462 € gebucht. Nach Bekanntgabe der vorläufigen Berechnung können wahrscheinlich leichte Mehreinnahmen generiert werden.

 

    • Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

  1. Ausgaben (siehe Anlage 1)

 

2.1              Gewerbesteuerumlage

Bisher wurde die Abrechnung des 4. Quartals 2013 und die Abrechnungen der ersten beiden Quartale 2014 gebucht. Danach ergibt sich ein Anordnungssoll zum 01.09.2014 von 2.860.003,00 €. Aufgrund der zu erwartenden Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer kann bei der Umlage mit Minderausgaben von etwa 0,76 Mio. € gerechnet werden.

 

2.2              Personalkosten

Nach einer aktuellen Hochrechnung des Personalamtes muss auf Jahressicht mit Mehrausgaben in Höhe von etwa 2,2 Mio. € gerechnet werden. Grund ist zum einen der Tarifabschluss im Angestelltenbereich, der eine Erhöhung zum 01.03.2014 von 3 % vorsieht, mindestens aber eine Erhöhung um 90 €. Dies war so nicht vorherzusehen. Zum anderen war eine Nachzahlung an den Versorgungsverband für das Jahr 2013 notwendig.

 

2.3              „Budget“ Jugendhilfe

Eine Prognose im Bereich der Jugendhilfe ist stets sehr schwierig. Daher wurde die Prognose aus dem ersten Zwischenbericht beibehalten.

 

2.4              „Budget“ Sozialhilfe

Aufgrund des Beschlusses vom 30.04.2014 zum grundsicherungsrelevanten Mietspiegel und der damit verbundenen Anhebung der Angemessenheitsgrenzen bei der KdU ist mit Mehrausgaben von etwa 317.000 € zu rechnen. Die Auswirkungen können aufgrund der kurzen Zeitspanne und der rückwirkenden Erhöhung zum 01.01.2014 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genauer abgeschätzt werden.

 

 

  1. Stand der Haushaltskonsolidierung

 

Für das Haushaltsjahr 2014 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Stadtrates am 23.10.2013 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

  • Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten wird auf die Ziffer 2.2 verwiesen.
  • Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist derzeit nicht gefährdet.
  • Freiwillige Leistungen: Gemäß den Auflagen der Regierung zur Genehmigung des Haushalts 2014 ist an der Haushaltskonsolidierung weiter festzuhalten, neue freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.
  • Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.
  • Der Beitrag der Liegenschaftsverwaltung zum Ausgleich des Haushalts kann voraussichtlich erreicht werden.

 

 

4.              Kassenbestand und weitere Kennzahlen (Anlage 2)

 

4.1              Kassenbestand und Rücklage

              Zum 01.09.2014 beträgt der Kassenbestand der Stadt Bamberg 19.883.654,07 €.

Nach erfolgter Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 sowie unter Berücksichtigung der für 2014 geplanten Zuführung und weiterer notwendig gewordener Entnahmen bzw. Zuführungen im laufenden Haushaltsjahr beläuft sich die nicht zweckgebundene Rücklage auf nunmehr 29.639,98 €.

 

4.2              Kreditaufnahmen

Aufgrund der Entwicklung des Kassenbestandes wurden im Haushaltsjahr 2014 bislang noch keine neuen Darlehen aufgenommen. Die Kreditermächtigung in Höhe von 2.553.000 € für 2014 blieb daher noch unangetastet. Aus Kasseneinnahmeresten aus Vorjahren musste ein Betrag von 3.922.600 € aufgenommen werden. Eine Umschuldung von Verbindlichkeiten wurde in Höhe von 750.000 € vorgenommen.

 

 

5.              Fazit

 

Die finanzielle Lage der Stadt bleibt weiter angespannt. Sollten gegen Ende des Jahres weitere Ausfälle bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen sein, könnte der Haushaltsausgleich gefährdet sein. Deshalb sind die Referate und Ämter angehalten, weiter äußerst sparsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen und Anträge auf Mittelnachgenehmigungen möglichst zu vermeiden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Vom Bericht der Verwaltung zum Haushalt 2014 wird Kenntnis genommen.

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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