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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1058-R6

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Ausgangslage

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.11.2013 sollte zu den im Auswahlverfahren verbliebenen Trassen- und Ausbauvarianten

 

-       2 „Oberirdische Durchfahrt mit innovativem Lärmschutz“, 

-       5 „Tunnel zwischen Münchner Ring und Kronacher Straße in bergmännischer Bauweise“ und

-       3 „Ost-Umfahrung in Parallellage zur Autobahn A 73“

 

jeweils aus Sicht der Stadt Bamberg und der DB Netz AG / DB ProjektBau GmbH eine Entscheidungsmatrix vorgelegt werden.

 

Wesentlicher Bestandteil der städtischen Entscheidungsmatrix, vorgestellt in der Vollsitzung am 25.06.2014ist die vergleichende qualitative Bewertung der Auswirkungen der drei möglichen Ausbauplanungen auf die Handlungsfelder Umwelt, Mensch und Welterbestatus / Stadtentwicklung im Verhältnis zum heutigen Ist-Zustand.

 

In der 6. Arbeitssitzung des Koordinierungskreises Bahnausbau Bamberg, die auf Wunsch der DB Netz AG vom 01.04. auf 08.07.2014 verschoben werden musste, wurde die Entscheidungsmatrix der Bahn präsentiert. Die Diskussion im Stadtrat war für die Vollsitzung am 23.07.2014 vorgesehen, musste aber – nachdem die Projektverantwortlichen der DB Netz AG und der DB ProjektBau GmbH aus terminlichen Gründen nicht zur Verfügung standen – auf den 24.09.2014 verschoben werden (vgl. Information vom 17.07.2014).

 

 

2.              6. Sitzung des Koordinierungskreises Bahnausbau Bamberg am 08.07.2014

 

Im Koordinierungskreis wurde seitens der DB Netz AG / DB ProjektBau GmbH und der beauftragten Planungsbüros Emch + Berger GmbH Ingenieure und Planer (Nürnberg) und Möhler + Partner Ingenieure AG (Bamberg) die Ergebnisse der optimierten Planung zur Variante 3 „Ost-Umfahrung“, der Lärmbetroffenheitsanalyse (vergleichende Betrachtung aller drei Varianten) und der Analyse der Zugzahlen vorgelegt. Des Weiteren wurde die Entscheidungsmatrix der DB mit einer verkehrlichen, baubetrieblichen und Kostenbewertung präsentiert.

 

Gleichermaßen war im Koordinierungsskreis Dr. Friederike Reineke, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), eingeladen, um aus erster Hand zum aktuellen Sachstand im Zusammenhang mit der Reform des Bundesverkehrswegeplanes und der für die Lärmbetrachtung relevanten Berechnungsvorschrift „Schall 03 NEU“ zu berichten.

 

Mit nachfolgendem Sachstandsbericht informiert das Baureferat nun zum Ergebnis der Beratungen im Koordinierungskreis am 08.07.2014. Dazu wird auf das Protokoll zur Arbeitssitzung verwiesen (Anlage 1). In der Sitzung am 24.09.2014 werden weiterhin auch Vertreter der DB AG anwesend sein und die o.a. genannten Einzelthemen vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

2.1              Zusammenfassung der Ergebnisse

 

2.1.1              Bericht aus dem BMVI

 

Der Bundesverkehrswegeplan 2015 befindet sich aktuell in der Aufstellung. Dabei werden derzeit die aufzunehmenden Projekte gesammelt und einer Grobbewertung und Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen. Abschluss und Vorlage ist bis Ende 2015 vorgesehen. Das laufende Gesetzgebungsverfahren hat dabei keinerlei Auswirkung auf den Planfeststellungsabschnitt 22 Bamberg. Der bestehende Bedarfsplan ist unverändert rechtswirksam.

 

Die Berechnungsvorschrift für den Schienenverkehrslärm „Schall 03 NEU“ wird nach erfolgter Zustimmung im Bundestag nun am 30.09.2014 im Bundesrat behandelt. Ein Inkrafttreten ist für den 01.01.2015 vorgesehen. Das BMVI geht davon aus, dass die novellierte Berechnungsvorschrift für das Verfahren in Bamberg zur Anwendung kommen wird. Die „Schall 03 NEU“ ist die Voraussetzung für die Anwendung innovativer Schallschutzmaßnahmen und berücksichtigt u.a. die Abschirmwirkung von Gebäuden auf die Schallausbreitung. Daraus resultieren tendenziell niedrigere Lärmschutzwandhöhen.  Alle vorliegenden schalltechnischen Untersuchungen aus den letzten zwei Jahren basieren bereits auf der Schall 03 NEU.

 

2.1.2              Optimierung der Planung Variante 3 „Ost-Umfahrung“

 

Berücksichtigt wurde ein Absenken der Streckenführung ab der Memmelsdorfer Straße in Troglage und Unterführung des Autobahnkreuzes Bamberg (offene Bauweise). Die Mindestannäherung an die Autobahn beträgt nach derzeitiger Planung ca. 25 Meter. Eine weitere Verringerung ist technisch möglich, abhängig von einer Einigung mit der Bundesautobahndirektion sowie teurer. Eine weiter südlich beginnende Tieflage – z.B. ab Pödeldorfer Straße – ist machbar, erfordert aber z.B. höhere Aufwendungen hinsichtlich der geforderten Umläufigkeit des Grundwassers. Entscheidend ist aber auch die Finanzierungsfähigkeit einer derartigen Lösung. Hierzu äußert sich das BMVI ablehnend.

 

Weitere Details s. Anlage 2.

 

Mit Schreiben vom 23.07.2014 bzw. 20.07.2014 beantragen die  GAL-Stadtratsfraktion (s. Anlage 8) und der Bamberger Bürger-Block BBB (s. Anlage 9) die Prüfung der Variante „Gedeckelte Umfahrung mit Westanbindung“. Dieser Vorschlag der AG Bahnsinn wurde – als ehem. Variante 4 – nach Behandlung im Koordinierungskreis am 28.06.2013 in der Vollsitzung am 24.07.2013 aus dem Trassenfindungsprozess ausgeschieden. Diese Variante ist aktuell nicht Gegenstand der Prüfungen und die beiden Stadtratsfraktionen wollen die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses erwirken.

 

DB und BMVI stehen einer derartigen Variante aus eisenbahnbetrieblichen,  finanzierungstechnischen und rechtlichen Gründen strikt ablehnend gegenüber. Die DB Netz AG wurde gebeten, zur Machbarkeit bzw. Realisierungsaussichten einer „Gedeckelten Ostumfahrung mit Westanbindung“  Stellung zu nehmen. Aus Sicht des Baureferates erscheint die Behandlung der Anträge allerdings erst nach Vorlage des beauftragten Rechtsgutachtens über die Zulässigkeit von Betriebsbeschränkungen zielführend.

 


2.1.3              Lärmbetroffenheitsanalyse

 

Das Büro Möhler + Partner hat im Auftrag der Stadt Bamberg eine vergleichende Lärmbetroffenheitsanalyse zu den Varianten 2 „Oberirdische Durchfahrt“, 5 „Tunnel“ und 3 „Umfahrung“ vorgelegt. Betrachtet werden in einem 600-Meter-Korridor ca. 20.000 Anwohner entlang der Bestandsstrecke und 10.000 bislang nicht betroffene Anwohner entlang der Umfahrung.

 

Weitere Details s. Anlage 3.

 

2.1.4              Zugverteilung – Bestand und Prognose 2025

 

Zugzahlen – Erhebung Herbst 2013 und Prognose 2025 – wurden durch die DB Netz AG vorgelegt. Daraus sind deutliche Steigerungen der Verkehrsbelastung, insbesondere des Güterzugverkehrs ersichtlich.

 

Weitere Details s. Anlage 4.

 

 

2.1.5              Entscheidungsmatrix Stadt Bamberg – Umwelt, Mensch, Welterbestatus / Stadtentwicklung

 

Die Variante 3 „Ost-Umfahrung“ wird aus Sicht der Stadt Bamberg als die Alternative mit den erheblicheren Eingriffen erachtet (Lärmschutz, Flächenverbrauch, Naturschutz, Kostenbelastung der Stadt).

 

Weitere Details s. Anlage 5.

 

2.1.6              Entscheidungsmatrix DB – Baudurchführung / Bauablauf, Eisenbahnbetrieb, Kosten

 

Die Variante 5 „Tunnel“ wird aus Sicht der DB Netz AG aus baubetrieblichen und Kostenaspekten als die ungünstigste Variante erachtet. Den höchsten verkehrlichen Nutzen weise die Variante 2 „Oberirdische Durchfahrt“ aus.

 

Weitere Details s. Anlage 6.

 

2.1.7              Entscheidungsmatrix – Zusammenfassende Betrachtung

 

Unabhängig voneinander wurden zur fachlichen Unterstützung des Trassenfindungsprozesses insgesamt sechs Handlungsfelder bearbeitet: Umwelt, Mensch und Welterbestatus / Stadtentwicklung durch die Stadt Bamberg sowie Baudurchführung / Bauablauf, Eisenbahnbetrieb und Kosten durch die DB Netz AG. In der Gesamtschau sind die qualitativen Bewertungen – Veränderungen gegenüber dem Ist-Zustand – sichtbar.

 

Weitere Details s. Anlage 7.

 

 

3.              Hinweise zu den laufenden Maßnahmen

 

Der Koordinierungskreis Bahnausbau Bamberg hat die vorliegenden Bewertungen der Stadt Bamberg und der DB Netz AG / DB ProjektBau GmbH zur Kenntnis genommen und empfohlen, die Erkenntnisse im Stadtrat zu beraten. Die Vertreter der Bahn und der Stadt Bamberg sind übereinstimmend der Auffassung, dass weitergehende Untersuchungen im aktuellen Planungsstand nicht erforderlich sind. Demnach sollten die vorliegenden Informationen eine Beurteilung darüber, welche Variante weiter bearbeitet werden soll, grundsätzlich möglich machen. Dabei ist auch festzustellen, dass viele Detailfragen erst im noch anstehenden Planfeststellungsverfahren und im Zuge der Entwurfsplanung zu klären sein werden. Dazu sollen folgende Arbeitsaufträge bis zum Herbst abgewickelt werden:

 


3.1              Plausibilitätsprüfung der vorliegenden Unterlagen

 

Das Baureferat stellt zur vorgelegten Bewertung der DB Netz AG zum verkehrlichen Nutzen, Baubetrieb und Kosten der verschiedenen Trassen- und Ausbauvarianten fest, dass für einzelne Themen noch Klärungsbedarf besteht. Dazu sollen die fachlichen Aussagen und Argumente der Bahn inhaltlich im Detail betrachtet werden. Nach einer ersten Sichtung geht es in dieser „Plausibilitätsprüfung“ vorrangig um folgende Fragestellungen:

 

-       Welches Mindestmaß bei Variante 3 „Ost-Umfahrung“ als Abstandsfläche zwischen Bahn und Autobahn unter Berücksichtigung aller baulichen Erfordernisse (Abkommenschutzwall, Lärmschutz gegenüber Straße bzw. Schiene, Wirtschaftswege etc) ist erforderlich?

-       Welche Verbesserungen der Bestandsinfrastruktur im Zusammenhang mit Var. 2 „Oberirdische Durchfahrt“ sind im Detail und mit welchen Zielen vorgesehen, die bei den anderen Varianten nicht erfolgen?

-       Hinsichtlich der Kosten der einzelnen Varianten wurden entgegen der ursprünglichen Vereinbarungen keinerlei Zahlen genannt. Als Alternative sollten zumindest Kostengruppen benannt und Kostenschätzungen – ggf. auf Basis von Erfahrungswerten – vorgestellt werden. Dabei sollte die Vergleichbarkeit der Varianten im Vordergrund stehen und jeweils die kostenverursachenden Maßnahmen für den jeweils gleichen Betrachtungsraum (zwischen Strullendorf und Breitengüßbach) aufgezeigt werden.

-       Transparente Darstellung der Zugzahlen und der Verteilung auf die Alternativtrassen (Bestand und Prognose).

-       Verkehrliche Auswirkungen der Trassenvarianten auf die Fahrzeiten und damit auf die Sicherstellung des ICE-System-Haltes Bamberg.

-       Welche Kompensationsmaßnahmen sind im Zuge der Ausbauplanung aus Sicht der Bahn zu erwarten?

-       Weiterführende Aussagen zum Lärmschutzkonzept und den vorgesehenen Lärmschutzwänden (Höhe, Breite, Materialalternativen, etc.).

-       Im 6. Koordinierungskreis wurde zur Var. 5 „Tunnel“ vorgetragen, dass die Güterzugausfahrt durch den Tunnel in Richtung Schweinfurt für betrieblich nicht umsetzbar gehalten wird. Dies widerspricht den bisherigen Ausführungen der DB ProjektBau.

 

Die DB Netz AG wurde über den vorgenannten Untersuchungsumfang informiert und um möglichst transparente Offenlegung im Zuge der Präsentation im Stadtrat gebeten. Zudem ist beabsichtigt, einen externen Berater hinsichtlich der offenen Themen – u.a. zu den Realisierungschancen einer getunnelten Güterzugumfahrung auf Basis der AG Bahnsinn vom 10.06.2014 – zu beauftragen. Hierzu wurde Kontakt mit q4pm projektmanagement GmbH, Frankfurt am Main aufgenommen. q4pm ist ein Unternehmen, das im Projektmanagement für moderne Eisenbahn-Infrastrukturen tätig ist.

 

3.2              Rechtsgutachten über die „Zulässigkeit von Betriebsbeschränkungen“

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 25.06.2014 unter Ziff. 4 beschlossen, ein Rechtsgutachten über die „Zulässigkeit von Betriebsbeschränkungen“ in Auftrag zu geben. Hierzu wurden angefragt:

 

-       Prof. Dr. Urs Kramer, Uni Passau

-       Prof. Dr. Jürgen Kühling, Uni Regensburg

-       Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, ehem. Uni Tübingen (emeritiert)

 

3.3              Bürger-Informationsveranstaltung – Erfahrungsaustausch Rheintalbahn

 

Gemäß Ziff. 5 des Stadtratsbeschlusses vom 25.06.2014 ist eine öffentliche Informationsveranstaltung zu organisieren. Unter dem Arbeitstitel „DB-Antragsplanung und Alternativen – Erfahrungsaustausch Rheintalbahn“ sind am 07.10.2014 verschiedene Referenten eingeladen (Spiegelsaal der Harmonie, 19 Uhr).

 

Hintergrund: Beim Ausbau der Rheintalbahn wurden seitens der örtlichen Bürgerinitiativen sechs Kernforderungen für eine menschenverträgliche, umweltgerechte und zukunfstaugliche Ausführung der Baumaßnahme formuliert und in Machbarkeitsstudien konkretisiert. Dazu gehört ein Güterzugtunnel mit einer zweigleisigen Röhre für Offenburg, eine zweigleisige Güterzugtrasse entlang der Autobahn A5, Mittel- und Teiltieflagen sowie eine teilgedeckelte Tieflage der Güterzugtrasse. Dies sind Fragestellungen, die auch im Zusammenhang mit der Ausbauplanung in Bamberg interessant sind.

 

Vorgesehene Referenten:

-       Dr. Roland Diehl, Sprecher IG BOHR (Bahnprotest am Ober- und Hoch-Rhein), Vorsitzender der Bürgerinitiative Mensch und Umwelt schonende DB-Trasse Nördliches Markgräflerland (BI MUT) und Mitwirkender im Projektbeirat Rheintalbahn

Inhalt: Strategie und Aktivitäten aus Sicht der Bürgerinitiative (Motto "Konstruktiver Bürgerprotest")

-       Andreas Demny, Stadt Offenburg, Fachbereichsleiter Tiefbau und Verkehr

Inhalt: Aktueller Sachstand und zur Finanzierung des Vorhabens „Güterzugtunnel Offenburg“ aus Sicht der Kommune

-       Prof. Dr. Dirk Rompf, DB Netz AG, Netzplanung und Infrastruktur, Frankfurt/Main (angefragt)

Inhalt: Vorstellung der Position der Bahn als Vorhabenträger

 

3.4              Abschließende Beteiligung von Vereinen, Verbänden und Träger öffentlicher Belange zum Ergebnis des Trassenfindungsprozesses

 

Nachdem in der Vergangenheit wiederholt im Rahmen einer intensiven Bürgerbeteiligung die Meinung von Interessensvertretungen eingeholt wurde, soll auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse zum Abschluss des Trassenfindungsprozesses nochmals ein Aufruf an Vereine, Verbände und Träger öffentlicher Belange erfolgen, sich zum Verfahren zu äußern.

 

3.5              Lärmschutztag der Deutschen Bahn in Bayern

 

Im Rahmen eines Aktionstages stellt die Deutsche Bahn AG am 15.09.2014 in München ihre Aktivitäten zur Lärmminderung vor. Ziel ist die Halbierung des Schienenverkehrslärms bis 2020 gegenüber 2000 durch Maßnahmen am Streckennetz und an der Fahrzeugflotte.

 

3.6              Laufende Unterstützungsaktionen

 

In den vergangenen Monaten wurden dem Baureferat die Unterstützungsaktionen verschiedener Initiativen bekannt gemacht:

 

-       SPD-Stadtratsfraktion (Schreiben v. 14.07.2014):

Übergabe von ca. 600 Unterschriften „Für ein lebenswertes Bamberg – gegen die Ostumfahrung“ (Hintergrund: Zerstörung des Naherholungsgebietes „Hauptsmoorwald“, massiver Eingriff in Natur und Umwelt, Landschaftszerstörung von immensem Ausmaß, erhebliche Lärmbelästigungen in den Stadtteilen Bamberg-Ost, Gartenstadt und Kramesfeld sowie keine Lärmschutzmaßnahmen in der Bamberger Innenstadt und in der Gereuth)

-       Ulrike Hanna/Tobias Scheinost (Schreiben v. 14.07.2014):

Übergabe von ca. 800 Unterschriften „Für ein lebenswertes Bamberg – gegen die Ostumfahrung“

-       AG Bahnsinn (übergeben in der Vollsitzung am 25.06.2014):

Übergabe von 545 Unterschriften „Wir fordern bestmöglichen Schutz vor Bahnlärm“ (gesammelt zur Stadtratswahl 2014) an den Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, und den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt

 

3.7              Anträge aus den Stadtratsfraktionen

 

Nachfolgend sind alle eingegangenen Anträge der Stadtratsfraktionen gelistet. Das Baureferat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle genannten Forderungen und Anregungen zum „Bahnausbau in Bamberg“ im laufenden Trassenfindungsprozess berücksichtigt werden. Hierzu ist der aktuelle Sachstand kurz skizziert.

 

Ergänzend wird angemerkt, dass die geschäftsordnungsgemäße Behandlung der Anträge zum Thema „Bahnparallele Innenstadttangente“ sinnvollerweise im Zuge der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes erfolgt. Ungeachtet dessen wurde hierzu im Rahmen zweier nichtöffentlicher Stadtratsinformationsveranstaltungen – zuletzt am 27.05.2014 – berichtet und die Erwartungshaltung des Stadtrates diskutiert.


GAL v. 23.07.2014:

Anlage 8

Prüfung der Bahnausbau-Variante „Ost-Umfahrung light“ – Antrag zur Änderung bzw. Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 24.07.2013 zum Ausschluss der Variante 4 der AG Bahnsinn „Getunnelte Güterzugumfahrung mit Westanbindung“ (Konzeptvorschlag vom 10.07.2014)

Sachstand: Städtische Plausibilitätsprüfung läuft, Stellungnahme der Bahn wurde eingefordert – Bericht in der Sitzung

BBB v. 20.07.2014:

Anlage 9

Antrag zur Änderung bzw. Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 24.07.2013 zum Ausschluss der Variante 4 der AG Bahnsinn „Getunnelte Güterzugumfahrung mit Westanbindung“ (Konzeptvorschlag vom 10.07.2014)

Sachstand: Städtische Plausibilitätsprüfung läuft, Stellungnahme der Bahn wurde eingefordert – Bericht in der Sitzung

SPD v. 13.01.2014:

Sicherung der Bahngleise und Lärmschutzmaßnahmen in Bamberg Süd

Sachstand: Schalltechnische Untersuchungen liegen vor

GAL v. 27.11.2013:

Weitere Gutachten und Kostenermittlung

-       Var. 2 / 5 Durchfahrt bzw. Tunnel: Erschütterungen , Reduzierung Güterzugverkehr, Darstellung der Lärmschutzwände, 3D-Animation, Darstellung der Bahnüber- und -unterführungen, Einhaltung der Lärmschutzwerte , Faktencheck

-       Var. 3 Ost-Umfahrung: Einhaltung der Lärmschutzwerte , Lärmschutz in Kombination A 73, Minimierung des Landschaftsverbrauches , Kompensationsmaßnahmen Flächenverbrauch, Darstellung AB-Kreuz Bamberg , Eingriffe Flugplatz , Golfplatz , Housing Area

Sachstand: Städtische Plausibilitätsprüfung läuft, Stellungnahme der Bahn wurde eingefordert – Bericht in der Sitzung, Lärmschutzkonzept ist im Rahmen der Entwurfsplanung und im Planfeststellungsverfahren zu optimieren

SPD v. 25.11.2013:

Gutachten zur ICE-Ausbaustrecke

-       Auswirkungen auf Grund- und Trinkwasser

-       Landschaftsverbrauch

-       sonstige Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt

Sachstand: Städtische Plausibilitätsprüfung läuft / Stellungnahme der Bahn wurde eingefordert – Bericht in der Sitzung

FW-BR v. 24.04.2013:

Viergleisiger Ausbau der Bahnstrecke durch Bamberg – Ausschluss von Trassenvarianten bzw. Festlegung einer gemeinsamen städtischen Vorzugsvariante unter Berücksichtigung insb. der zu erwartenden Kosten

Sachstand: Drei von ursprünglich neun Trassen- und Ausbauvarianten werden noch geprüft, Entscheidungsmatrix seitens der Stadt und der DB Netz AG liegt als Bewertungsgrundlage vor

CSU v. 22.04.2013:

ICE-Varianten – Var. 2 und 9 sollen priorisiert weiterverfolgt werden, Var. 3 ist abzulehnen

Sachstand: Entscheidungsmatrix seitens der Stadt und der DB Netz AG liegt als Bewertungsgrundlage vor

FW-BR v. 07.03.2013:

Viergleisiger Ausbau der Bahnstrecke durch Bamberg
hier: Bahnparallele Innenstadttangente

Sachstand: Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes beabsichtigt 

CSU v. 16.07.2012:

Voraussetzungen für die Verlängerung der Bahnsteige im Bamberger Bahnhof für einen ICE-Takthalt

-       Neue ICE-Generation ab 2017 erfordert bauliche Ertüchtigung der Zollnerunterführung

Sachstand: DB Netz AG wird Provisorium schaffen

FDP v. 15.07.2012:

2. Computersimulation

-       Wichtige Sichtachsen und städtebaulich sensible Stellen mit gläsernen Lärmschutzwänden

-       Möglichkeiten für Begrünung bzw. künstlerische Gestaltung der Wände

-       Berücksichtigung der niedrigeren Höhe

-       Auswirkungen aus Kombination verschiedener Lärmschutzmaßnahmen

Sachstand: Aktualisierung 3D-Modell ist erst nach Trassenfestlegung sinnvoll


GAL v. 13.07.2012:

Beteiligung der Stadt bei der Planung des viergleisigen Bahnausbaus
(= Dringlichkeitsantrag für die Vollsitzung am 27.06.2012)

1. Bauleitplanerische Stellungnahmen zu folgenden Maßnahmen sind bis September 2012 vorzulegen:

-       Bahnparallele Innenstadttangente (BIT)

-       Freihaltung der Sichtachsen bei vorhandenen Bahnunterführungen

-       Vorstellung Sichtachsenkonzept

-       Gestaltung Kreuzungsknotenpunkte

-       Vorgabe der baulichen Maßnahmen (Haltepunkt Bamberg-Süd)

-       Vorgabe der Planungen zu alternativen Trassenführungen

2. Kostenschätzungen für die von der Stadt initiierten Planungen

Sachstand: Entscheidungsmatrix seitens der Stadt und der DB Netz AG liegt als Bewertungsgrundlage vor

GAL v. 03.07.2012
Erinnerung v. 05.11.2013 bzw. 28.07.2014:

Alternativplanungen zur „Bahnparallelen Innenstadttangente“

Sachstand: Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes beabsichtigt

CSU v. 18.06.2012:

Forderungen im Zuge des Ausbaus der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld:

-       ICE-Takthalt

-       Unterirdische Streckenführung im Stadtgebiet

-       Innovative aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen möglichst verträglich für Stadtbild und Anwohner

-       Experten-Symposium zum Thema Schallschutz

-       Technische Ausstattung von Güterzügen

Sachstand: Entscheidungsmatrix seitens der Stadt und der DB Netz AG liegt als Bewertungsgrundlage vor

StRin D. Reinfelder v. 13.06.2012:

Machbarkeitsstudie für eine Tunnellösung

-       Kosten, Bauzeit , Belastungen für die Bürger

-       Prognosen und Planzahlen zum Zugaufkommen

Sachstand: Entscheidungsmatrix seitens der Stadt und der DB Netz AG liegt als Bewertungsgrundlage vor

GAL v. 01.02.2012:

Forderungen der Stadt im Rahmen des Lärmaktionsplanes für die Bahnstrecke durch Bamberg

-       Behandlung des Entwurfs und eigene Vorschläge / Anregungen / Ergänzungen

-       Unterstützung der Bürger, besonders der Anwohner entlang der Trasse

Sachstand: Entscheidungsmatrix seitens der Stadt und der DB Netz AG liegt als Bewertungsgrundlage vor

 

 

 

4.              Weiteres Vorgehen

 

Für die Erledigung der vorgenannten Handlungsebenen und Maßnahmen – Plausibilitätsprüfung, Rechtsgutachten, Bürger-Informationsveranstaltung und abschließende Beteiligung der Öffentlichkeit – sind nach Einschätzung der Projektsteuerung Bahnausbau im Baureferat ca. vier Monate erforderlich. Nach Auswertung sämtlicher Äußerungen und der Plausibilitätsprüfung ist beabsichtigt, eine endgültige Klärung über einen Ausschluss von Varianten im Stadtrat zu erwirken. 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der DB Netz AG zur Kenntnis.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung über die Ergebnisse zu den Maßnahmen

a)   Plausibilitätsprüfung (Ziff. 3.1),

b)   Rechtsgutachten „Zulässigkeit von Betriebsbeschränkungen“ (Ziff. 3.2) und

c)   Bürger-Informationsveranstaltung am 07.10.2014 (Ziff. 3.3)

zu berichten.

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

 

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