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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2009/0451-20

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Beratungsfolge

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I.          Sitzungsvortrag:

 

 

Das vom Stadtrat am 25.10.2000 beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept für die Jahre 2001 bis 2003 wurde mit Beschlüssen des Stadtrates vom 24.10.2001 und 23.10.2002 fortgeschrieben. Grundlage des Haushaltskonsolidierungskonzeptes war folgende Auflage der Regierung von Oberfranken bei der Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2000 vom 07.08.2000:

 

Die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen wird unter der Auflage erteilt, dass der Stadtrat bis 1. November 2000 ein schlüssiges Haushaltssicherungskonzept beschließt, das die haushaltsentlastenden Maßnahmen im einzelnen und in ihrer Gesamtwirkung darstellt und innerhalb des Finanzplanungszeitraumes bis 2003 gewährleistet, dass der Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt durch laufende Einnahmen wieder hergestellt werden kann und auch angemessene Nettozuführungen (positive Differenz zwischen Pflichtzuführung und Istzuführung) zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden können.

 

Aufgrund des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes konnte zwar eine wesentliche Verbesserung der städtischen Finanzen in den Haushaltsjahren 2001 bis 2003 mit 4,050 Mio. €, 5,423 Mio. € bzw. 7,058 Mio. € erzielt werden. Das Gesamtziel, eine freie Finanzspanne im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften, konnte aber bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes (= 31.12.2003) nicht erreicht werden. Nach dem Rechnungsergebnis 2003 musste im Haushaltsjahr 2003 vielmehr sogar eine Rückführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 2,749 Mio. € gebucht werden, um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können.

 

Nachdem sich diese Entwicklung bereits im Laufe des Jahres 2003 abzeichnete, beschloss der Stadtrat am 22.10.2003 die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2004.

 

In den Haushaltsjahren 2004 und 2005 konnten zwar aufgrund der Gewerbesteuerentwicklung in den Rechnungsergebnissen die Pflichtzuführungen und freie Spannen erwirtschaftet werden.

Allerdings mussten die Überschüsse zum weit überwiegenden Teil für die vom Stadtrat beschlossene Sonderrücklage „Haushaltsausgleich“ verwendet werden. Diese Sonderrücklage war dringend erforderlich, um die aus den Gewerbesteuermehreinnahmen resultierenden Verschlechterungen der Verwaltungshaushalte 2006 und 2007 (Einnahmeminderungen bei den Schlüsselzuweisungen, Ausgabemehrungen bei der Bezirksumlage und der Krankenhausumlage) ausgleichen zu können.

 

Bei den Rechnungsergebnissen der Jahre 2006, 2007 und zuletzt 2008 konnten zwar jeweils „freie Spannen“ in unterschiedlicher Höhe erwirtschaftet werden.

Im Haushaltsvollzug 2009 sowie insbes. im laufenden Aufstellungsverfahren des Haushaltsplanes 2010 werden hier aber erhebliche Verschlechterungen deutlich.

 

Es ist bereits jetzt absehbar, dass für das Haushaltsjahr 2010 die Pflichtzuführung voraussichtlich nur mit größter Mühe und keinerlei „freie Spanne“ veranschlagt werden kann. Wie im Jahre 2009 (vgl. Beschluss des Stadtrates vom 29.10.2008) ist es deshalb zunächst dringend erforderlich, das bisherige Haushaltskonsolidierungskonzept auch für das Haushaltsjahr 2010 weiter fortzuschreiben. Hierzu wird auf die Anlage verwiesen.

 

Es ergeben sich nachstehende Beträge:

 

 

 

 

 

 


 

 

Ein teilweiser Verzicht auf bisher durchgeführte Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen würde für den Haushaltsplan 2010 nicht schließbare Deckungslücken verursachen. So ergäbe sich bei einer Rückführung der Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern auf das Niveau des Jahres 2000 eine Deckungslücke in Höhe von 2,142 Mio. €. Zum Vergleich die Hebesätze 2000 und 2010:

 

Steuerart

2000

2010

 Grundsteuer A

250 v. H.

280 v. H.

Grundsteuer B

365 v. H.

425 v. H.

Gewerbesteuer

380 v. H.

390 v. H.

 

Bei den beeinflussbaren Personalausgaben (also ohne Beihilfen und Versorgungsumlage) waren Einsparungsvorgabe in den Jahren 2001 bis 2003 1,66, 3,32 und 5,0 % im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2000. Für das Jahre 2004 wurde hierzu keine weitere Steigerung der Konsolidierung vorgegeben. Für das Jahr 2005 wurde eine Einsparung von 1 % der angeforderten Beträge beschlossen und 2006 bis 2009 fortgeführt.

 

Für 2010 sollen die Personalkosten – ausgehend vom Rechnungsergebnis 2008 – nur in Höhe der tariflichen und gesetzlichen Änderungen gesteigert werden (Gesamtansatz für Hauptgruppe 4 = 57,995 Mio. €). Damit bleibt das Konsolidierungsergebnis aus 2005 in jedem Fall weiterhin erhalten.

 

Das zu erreichende Konsolidierungsvolumen für 2010 liegt mit insgesamt 3,936 Mio. € (vorläufig) unter den Vorgaben der Jahre 2005 bis 2009. Nicht unschuldig daran sind die Verschlechterungen der Konsolidierung durch Beschlüsse über zusätzliche Ausgaben im Lauf der Jahre, die doch immerhin schon mehr als 1,6 Mio. € (jährlich) erreicht haben. Wenn auch Zwänge und manche Notwendigkeit dieser Ausgaben nicht verkannt werden, könnte dennoch eine zurückhaltende Handhabung die Konsolidierungsergebnisse verbessern.

 

 

Über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes hinaus sind im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan 2010 dringend zusätzliche Konsolidierungsvorgaben notwendig, um überhaupt einen ausgeglichenen Entwurf des Haushaltsplanes 2010 erstellen zu können.

 

Aufgrund der drastischen Einnahmeeinbrüche insbesondere bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer besteht trotz Ausschöpfens aller üblichen einschränkenden Maßnahmen (Ausgabenkürzungen, Einnahmeanpassungen usw.) derzeit noch ein Fehlbetrag

§                    in Höhe von 12.337.820 € im Verwaltungshaushalt und

§                    in Höhe von 3.805.000 € im Vermögenshaushalt.

 

Die einzige Möglichkeit, den Verwaltungshaushalt auszugleichen, besteht nach unserer Auffassung darin, alle beeinflussbaren Ausgaben pauschal zu kürzen.

Der hierbei zugrunde zu legende Prozentsatz kann erst im Laufe des weiteren Verfahrens festgelegt werden (je nach Höhe der nicht beeinflussbaren Ausgaben).

Nach Einschätzung der Verwaltung wird die Kürzung voraussichtlich aber mindestens 15 % betragen.

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II. Beschlussvorschlag

1.                  Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.                  Der Vollsitzung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

a)                  Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird gem. Anlage 1 fortgeschrieben.

 

b)                 In Ausweitung des Eckdatenbeschlusses des Finanzsenates vom 28.07.2009, Nr. VO/2009/0271-20, wird die Verwaltung ermächtigt, den derzeitigen Fehlbetrag des Haushaltsentwurfes 2010 (Verwaltungshaushalt) in Höhe von 12.337.820 € durch pauschale Kürzung der beeinflussbaren Ausgaben auszugleichen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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