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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1069-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die CSU-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 21. August 2014 den Antrag gestellt, dass die Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet, wie die Ausweichcontainer in der Adolf-Kolping-Straße, die derzeit vom Kindergarten Maria Hilf genutzt werden, auch von der Diakonie in der Zeit der angestrebten Sanierung des Kindergartens „Friedrich Oberlin“ verwendet werden können, ohne dass hierfür ein möglicherweise kostenintensiver Auf- und Abbau erforderlich ist. Im Einzelnen darf auf die Anlage 1 Bezug genommen werden.

 

Derzeit werden die Container dazu genutzt, die Kinder der Kindertagesstätte Maria Hilf unterzubringen, bei der derzeit ein Ersatzneubau entsteht.

 

Der Verwaltung ist durchaus bewusst, dass in der Weiternutzung der Container nach Fertigstellung der Maßnahme der Kirchenstiftung Maria Hilf für eine Generalsanierung des Kindergartens „Friedrich Oberlin“ als Ausweichunterkunft ein Synergieeffekt vorhanden wäre.

 

Die Notwendigkeit der Maßnahme der Generalsanierung des Kindergartens „Friedrich Oberlin“ ist bekannt – sie wurde daher auch in den zurückliegenden Haushaltsberatungen jeweils mit zur Realisierung vorgeschlagen. Allerdings hat die Vielzahl anderer, ebenfalls dringender Projekte es bisher leider nicht möglich gemacht, die für die Sanierung erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen. Demzufolge stellt sich die haushaltsrechtliche Situation momentan wie folgt dar:

 

Im rechtskräftigen Haushaltsplan 2014 ist die Generalsanierung des Kindergartens „Friedrich Oberlin“ nicht enthalten. Die Idee, die möglichen Synergieeffekte bei den Containern zu nutzen (Einsparung eines erneuten Auf- und Abbaus) durch unmittelbare Anschlussverwendung nach Fertigstellung der Kindertagesstätte „Maria Hilf“ erscheint, wie bereits ausgeführt, grundsätzlich sinnvoll. Eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Generalsanierung des Kindergartens „Friedrich Oberlin“ im Haushaltsplan 2014 kommt jedoch aufgrund der Auflagen der Regierung von Oberfranken zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2014 nicht in Betracht.

Die Entscheidung, ob im Haushalt 2015 Mittel für diese Maßnahme bereit gestellt werden können, obliegt dem Stadtrat im Rahmen seiner Prioritätensetzung bei den Haushaltsberatungen.

 

Das Stadtjugendamt hat die Maßnahme für den Haushalt 2015 bereits wieder mit angemeldet.

 

Nach eingehender Beratung der Situation mit dem Finanzreferat hält die Verwaltung folgende Vorgehensweise für möglich:

 

Ausnahmsweise und unter Berücksichtigung der speziellen Situation mit der Weiternutzung der Container vom Kindergarten „Maria Hilf“ könnte im Haushaltsplan 2015 ein Haushaltsansatz in Höhe der zu erwartenden Fördermittel des Freistaates Bayern und darüber hinaus eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe des Unterschiedsbetrages zum Gesamtbetrag der städtischen Förderung veranschlagt werden. Eine Finanzierungszusage an die Diakonie für den Kindergarten „Friedrich Oberlin“ könnte dann erfolgen, sobald die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn sowie die Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 durch die Regierung von Oberfranken vorliegen.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass bei einer Verbesserung des Haushaltsvollzuges evtl. im Zuge der Haushaltsberatungen eine noch kurzfristigere Lösung denkbar wäre.

 

Eine Zusage an die Diakonie würde neben der bereits dem Grunde nach zugesagten Förderung für die Kath. Kirchenstiftung Maria Hilf eine weitere finanzielle Bindung für die Stadt Bamberg im Bereich der Kindergartenfinanzierung bedeuten. Mögliche Investitionszuschüsse ab dem Haushaltsjahr 2015 wären deshalb an die beiden Kindergartenträger jeweils hälftig aufzuteilen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den oben dargestellten Lösungsvorschlag weiter zu verfolgen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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