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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2014/1095-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

In der Sitzung des Senates für Bauwesen und Stadtentwicklung am 18.04.2007 wurde das Gesamtprogramm zur Aufwertung von Plätzen in der Bamberger Innenstadt im Sinne einer mittelfristigen Projektplanung erstmals verabschiedet. Das Programm „Plätze in Bamberg“ zielt hinsichtlich seiner Vorgeschichte und gemäß Beschlusslage auf die Behandlung von Plätzen innerhalb des Stadtdenkmals. Der Senat hat seinerzeit auch beschlossen, dass dem Senat einmal jährlich über das Plätze-Konzept zu berichten sei. Der letzte Bericht wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenat am 09.10.2013 behandelt.

Sachstandsbericht 2014

Ebenso wie im Jahr 2012 wurden auch im Jahr 2013 aufgrund der bekannten Prioritätensetzung im städtischen Vermögenshaushalt nur wenige Baumaßnahmen vom Format früherer Jahre umgesetzt.

Verschiedene Planungen wurden dennoch seit der letzten Berichterstattung im Oktober 2013 vertieft.

Die Anlage 1 stellt die jährlich aktualisierte Gesamtfortschreibung des Programms zur Aufwertung von Plätzen in der Bamberger Innenstadt dar. Die Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der baulichen Verknüpfung mit technischen Infrastrukturinvestitionen. Die Kostenangaben spiegeln den aktuellen Detaillierungsgrad der jeweiligen Planung wider.

Die nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die Neuerungen seit der letzten Berichterstattung:

Kunigundenruhstraße / Nürnberger Straße:

Über die Baumaßnahme wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 02.04.2014 berichtet. Der Kreuzungsbereich Nürnberger Straße / Kunigundenruhstraße und dessen Umfeld sind Teil des Sanierungsgebietes „Aktive Kettenbrücke – Königstraße – Bahnhof“. Die Neugestaltungsplanung sieht die Behebung zahlreicher städtebaulicher Missstände vor. Die Maßnahmen wurden in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Der erste Bauabschnitt betrifft den Bereich Kunigundenruhstraße. Die Bauarbeiten wurden zwischen dem 25.08. und dem 17.10.2014 durchgeführt.

Innerhalb dieses ersten Bauabschnitts wurden Gehwege erweitert, die Verkehrsführung aus Richtung Josephstraße wurde optimiert, die Sicherheit der Fußgängerüberwege deutlich verbessert und Fahrradgel ergänzt. Die Lichtsignalanlage wurde entsprechend den Erfordernissen der Barrierefreiheit für sehbehinderte und blinde Menschen umgebaut.

Im Zuge des zweiten Bauabschnitts soll der Bereich vor den Anwesen Nürnberger Straße 1-15 verkehrsberuhigt und von störendem Durchgangsverkehr befreit werden. Ziel ist - gemäß den Vorbereitenden Untersuchungen - die Verbesserung der Aufenthaltsqualität innerhalb der platzartigen Aufweitung. Dies gelingt durch die Schaffung einer höhengleichen Oberfläche (Herausnahme der Bordsteine), eine attraktive Oberflächenneugestaltung sowie der Pflanzung eines Baumes.

Die Einzelheiten zum zweiten Bauabschnitt werden in einem gesonderten Tagesordnungspunkt nach der Anlieger-Beteiligung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung (StABS) erneut im Bausenat vorgestellt.

Grüner Markt:

Die Planungen für die Sanierung der Fußgängerzone wurden in einem gesonderten Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 02.04.2014 behandelt. Eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe hatte ermittelt, dass die komplette Erneuerung des Pflasterbelags noch einige Zeit zurückgestellt werden kann, bis die ohnehin anstehenden umfangreichen Tiefbaumaßnahmen zur Erneuerung verschiedener Leitungen der Stadtwerke durchgeführt werden müssen (ca. 2023). Die Auswechslung der desolaten „Winkler-Leuchten“ in der Fußgängerzone sowie die Auswechslung der Stromentnahmestelle für Veranstaltungen und das Marktwesen können dagegen nicht länger aufgeschoben werden.

Das Stadtplanungsamt hat gemäß Beschluss des Bau- und Werksenats vom April die notwendigen Finanzmittel für 2015 beantragt. Wenn die Mittel bereitgestellt werden, soll die Umsetzung in der ersten Jahreshälfte 2015 erfolgen.

Nächster Bauabschnitt im Sand / Dominikanerstraße:

Seit der Fertigstellung des dritten Bauabschnitts (Herrenstraße) im Jahr 2011 wurden keine weiteren Baumaßnahmen im Sand durchgeführt. Ab März 2015 soll nun – sofern die Haushaltsmittel bereitgestellt werden - die Aufwertung des Sandgebietes mit der Neugestaltung der Dominikanerstraße zwischen Herrenstraße und Untere Brücke fortgeführt werden. Ursprünglich sollten bereits 2014 Leitungsarbeiten der Stadtwerke durchgeführt werden, die Oberflächenneugestaltung durch den EBB hätte im Folgejahr durchgeführt werden können. Auf Intervention der Geschäftsleute wurde die Maßnahme der Stadtwerke jedoch zurückgestellt und erfolgt nun im selben Jahr wie die Oberflächenneugestaltung. Die Geschäftsleute teilten mit, dass sie eine längerfristige Baustelle in einem Baujahr bevorzugen gegenüber zwei kürzeren Baumaßnahmen auf zwei Jahre aufgeteilt.

Der Bauzeitenplan sieht nunmehr die Auswechslung der Leitungen der Stadtwerke ab März/April 2015 und im Anschluss daran von ca. Mai bis August 2015 die Oberflächenneugestaltung durch den EBB vor.

Maxplatz

Hierzu liegt ein Antrag der CSU-Stadtratsfraktion (vom 18.09.2014) zum Sachstand Maximiliansplatz sowie noch aus 2004 ein Antrag von Frau Stadträtin Dr. Dietz zum Sachstand barrierefreier Rathaus-Eingang vor (Anlagen 2 und 3).

a)      Rückblick

Im Juli 2003 beschloss der Senat für Bauwesen und Stadtentwicklung die grundlegenden Ziele für eine Neugestaltung des Maxplatzes. Seitdem wurden im Anschluss an die notwendig gewordene Tiefgaragen-Decken-Sanierung die aus einem Beteiligungsverfahren resultierenden, grundsätzlichen und realisierbaren Gestaltungsziele nach und nach umgesetzt:

  • Die Hochbeete wurden ersatzlos entfernt und der Platz wurde in voller Länge einheitlich durchgestaltet.
  • Die öffentliche Toilettenanlage unter dem Platz wurde vollständig saniert.
  • Die technische Infrastruktur für Marktstände und Festlichkeiten wurde optimiert, so dass die temporären Schaltkästen minimiert werden konnten.
  • Die Möblierung mit Bänken, Abfalleimern und Fahrradständern wurde vollständig erneuert und vereinheitlicht.
  • Die Beschilderung auf dem Platz wurde erheblich ausgedünnt.
  • Entsprechend dem Lichtmasterplan wurde die Beleuchtung für den Platz vollkommen neu gestaltet und gestalterisch wesentlich verbessert. Außerdem werden nunmehr nachts auch Gebäudefassaden und der Brunnen angestrahlt.
  • Der Platz wurde auch an der Nordwestseite entlang der Fleischstraße barrierefrei ausgebildet und in einem großzügigen Gesamtplatz gestaltet.
  • Durch eine ansprechende Begrünung wurde die Aufenthaltsqualität nochmals gesteigert.
  • Im Jahr 2012 wurde die Anzahl der beliebten Sitzbänke nochmals erhöht.

Grundsätzlich soll der Maximiliansplatz als Multifunktionsfläche erhalten und verfügbar bleiben soll. Daher sind weitere Ein- und Umbauten oder Möblierungen nicht möglich. Die baulich-gestalterische Aufwertung des Maximiliansplatzes ist abgeschlossen.

b)      Aktueller Sachstand

Ein Gesamtkonzept zur Aufwertung des Maximiliansplatzes mit kurz-, mittel- und langfristigen Zielen wurde zuletzt im Stadtentwicklungssenat am 10.03.2010 vorgestellt. Die Ziele beinhalten die Themen „Begrünung“, „Ersatz der Sparkasse durch gastronomische Nutzung“, „Umgestaltung Eingangsbereich Rathaus“ und „Café-Pavillon“.

Die Begrünung wurde umgesetzt.

Die Umnutzung der Sparkasse wurde nicht weiterverfolgt, weil sich die damaligen Überlegungen der Sparkasse, den Filialstandort aufzulösen, zerschlagen haben.

Überlegungen für eine Unterbringung von anderen, nicht städtischen Nutzungen im Erdgeschoss und/oder Keller des Rathauses Maxplatz hängen daher davon ab, inwieweit überhaupt Raum verfügbar ist. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob durch eine mögliche Nutzung des ehem. Kreiswehersatzamtes (Promenadestr. 2) bisherige Nutzungen aus dem Rathaus Maxplatz verlagert werden können. Diese Prüfungen laufen derzeit. Im Konversionssenat wird regelmäßig berichtet.

Das frühere Hochbauamt - und in der Folge das jetzige Immobilienmanagement - haben in Abstimmung mit dem Landesamt  für Denkmalpflege umfangreiche Überlegungen für einen neuen behindertengerechten Zugang zum Rathaus vom Maxplatz aus angestellt. Erhebliche Bedenken aus Denkmalschutzsicht und vor allem die entstehenden massiven  Kosten  haben bisher noch zu keiner belastbaren Lösung für einen barrierefreien Zugang  vom Maxplatz aus geführt. Auf Vorschlag der städtischen Behindertenbeauftragten wird derzeit geprüft, einen neuen barrierefreien Zugang zum Rathaus Maxplatz im Zusammenhang mit der Eingangssituation im Bereich des jetzigen Trauungssaales am Vorderen Graben schaffen zu können. Hier könnten mehrere Vorteile gegenüber einer Lösung am Maxplatz genutzt werden (z.B. direkte Lage neben öffentlicher Straße (Ausweisung Behindertenparkplatz), Nähe zum Aufzug im Rathaus, Eingang bereits vorhanden, Gebäudeeingriffe gering, etc.).

Dessen ungeachtet  wird vorgeschlagen, diese Planungen vorerst zurückzustellen, da die Verwaltung derzeit intensiv die bestehenden Möglichkeiten prüft, das ehemalige Kreiswehrersatzamt unter anderem als künftiges „Bürgerrathaus“  zu nutzen und dort insbesondere alle wichtigen, publikumsintensiven  Anlaufstellen für unsere Bürger zusammenzuführen. Ein behindertengerechter Zugang ist für die laufenden Planungsüberlegungen und Kostenberechnungen dabei eine wesentliche Vorgabe.

Weitere Maßnahme zur Belebung des Maximiliansplatzes könnte die Errichtung eines Café-Pavillons im Bereich vor der Tiefgaragenabfahrtsrampe sein. Hierzu hat der Stadtentwicklungssenat den grundsätzlichen Planungsauftrag bereits erteilt, mit der Maßgabe, die entsprechende Architektursprache über einen Wettbewerb zu finden. Die Durchführung eines Architektenwettbewerbs ist jedoch nur sinnvoll, wenn eine nachfolgende Verwirklichung des Wettbewerbsergebnisses realistisch erscheint. Hierzu muss die Bauherrenfrage geklärt sein. Daher wurde untersucht, ob die Stadtbau GmbH Bamberg als Bauherr auftreten kann. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Hochbauinvestition aufgrund der vorhandenen Tiefgarage außergewöhnlich teuer ist. Zugleich ist die verpachtbare Nettogastraumfläche vergleichsweise klein. Die Einnahmen sind daher nicht in der Lage, die Investition zu finanzieren. Es verbleibt ein erhebliches Defizit für jeden Bauherrn. Neben einer Finanzierung des Wettbewerbs müsste folglich auch die Errichtung eines Cafés durch die Stadt bezuschusst werden. Hinzu treten die rechtlichen Schwierigkeiten im Verhältnis zum vorhandenen, erbbauberechtigten Tiefgarageneigentümer, da rechtlich kein weiteres Erbbaurecht für oberirdische Nutzungen Dritter bestellt werden kann. Vor dem Hintergrund dieser dauerhaft nicht finanzierbaren doppelten Ausgabe wurde das Projekt einige Jahre zurückgestellt. Zudem zeigt die jüngere Entwicklung der Events und Veranstaltungen, dass diese jeden Quadratmeter des Platzes benötigen und keine Teilfläche für einen Cafébau mehr ermöglichen. Die beiden Nutzungen stehen in Konkurrenz zueinander. Aus all diesen Gründen wird die Idee eines Cafégebäudes aktuell nicht weiter verfolgt.

c)      Ausblick

Weitergehende Vorhaben für die Platzgestaltung sind aktuell nicht vorgesehen.

Zur Frage der CSU-Fraktion über den Stand der Verhandlungen zum Ankauf des Kreiswehrersatzamtes wird regelmäßig im Konversionssenat berichtet werden.

Domplatz

Hierzu liegt ein Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.10.2014 (Anlage 4) auf Sachstandsbericht vor. Insbesondere geht es dabei um die Frage, wie die Ideen und Planungen bezüglich

-          Barrierefreie Pflasterstreifen

-          Bewegliches Sitzmobiliar

-          Fahnen als Teil des Leitsystems Domberg

unter den verschiedenen Beteiligten aufeinander abgestimmt werden und wie die Eingriffe von den zuständigen Fachbehörden beurteilt werden.

a)      Barrierefreie Pflasterstreifen

Die seit Beginn der Vorbereitungen zum Bistumsjubiläum 2007 eingerichtete Arbeitsgruppe „Barrierefreier Domplatz“ mit Vertretern von kirchlichen, staatlichen und städtischen Ämtern und Stellen und Betroffenenverbänden verfolgt das Oberziel einer stetigen Verbesserung der barrierefreien Erreichbarkeit der öffentlichen Einrichtungen am Domplatz.

Einzelne Maßnahmen konnten in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich umgesetzt werden:

Das Staatliche Bauamt hat barrierefrei Pflasterstreifen innerhalb der in staatlicher Baulast liegenden Flächen vor der Neuen Residenz, sowie innerhalb des Areals eingebaut. Unter „barrierefreien Pflasterstreifen“ versteht man mind. 1,50m breite Pflasterstreifen, in welchen das vorhandene Pflaster ersetzt wird durch Steine mit einer gesägten/gestockten Oberfläche und engerer Verfugung. Diese Streifen weisen eine deutlich bessere Begehbarkeit auf.

Auf den städtischen Flächen konnten Verbesserungen an der Westseite des Domes erzielt werden: Die Dombauhütte hat ihren Arbeitsverschlag an dieser Stelle zurückgebaut, so dass hier ein Behindertenstellplatz errichtet werden konnte. Die barrierefreie Verbindung von diesem Stellplatz zum barrierefreien Dom-Zugang wurde hergestellt. Die hier vorhandene WC-Anlage wurde Seitens der Dompfarrei saniert und der Zugang zur WC-Anlage barrierefrei ausgebildet. Zusätzlich zu den baulichen Maßnahmen im Bereich des Bodenbelages wurde außerdem die Wegweisung vom Haupteingang des Domes zum barrierefreien Eingang des Domes erneuert. Die frühere Wegweisung war zwar hochwertig in Bronze ausgeführt, wegen des zu geringen optischen Kontrastes jedoch praktisch nicht erkennbar.

In einem 2010 durch die Arbeitsgruppe erarbeiteten Zielplan werden alle weiteren Wegstrecken aufgezeigt, welche barrierefrei umgebaut werden sollten (s. Anlage 5).

Anfang 2013 wurde das Domplatz-Infopult weiter nach unten zum Gehweg versetzt, so dass es nicht mehr nötig ist, eine relativ weite Strecke über das Kopfsteinpflaster zu bewältigen. Zudem konnte in diesem Bereich der Rückbau eines Werbebanners, sowie eines nicht genehmigten Haltestellenschildes eines privaten Busunternehmens veranlasst werden, so dass der Blick vom Fuß des Domplatzes auf die Bauwerke nicht länger verstellt ist.

Aufgrund der Haushaltslage konnten im Jahr 2014 leider keine weiteren baulichen Verbesserungen - mit Ausnahme von kleineren Reparaturarbeiten - umgesetzt werden. Das Jahr wurde dennoch genutzt, um Möglichkeiten zur Verringerung der Verkehrsbeschilderung in Abstimmung aller relevanten Stellen zu erörtern. Ziel soll es sein, die notwendige Verkehrsbeschilderung – im Rahmen des rechtlich zulässigen - möglichst auf die Zufahrtsbereiche zum Domplatz zu beschränken.

Für das Jahr 2015 wurden von Seiten der Behindertenbeauftragten Finanzmittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit beantragt. Sollten diese in entsprechender Höhe genehmigt werden, könnte zumindest eine weitere Teilmaßnahme am Domplatz umgesetzt werden.

Zudem ist entlang der nord-westlichen Dom-Längsseite eine Kanalbaumaßnahme erforderlich. Eine Vorplanung ist beauftragt. Eine enge Verknüpfung mit der Verwirklichung des barrierefreien Pflasterstreifens in diesem Bereich wird angestrebt.

b)      Bewegliches Sitzmobiliar vor der Neuen Residenz

Im Baureferat liegen hierzu keine Informationen vor.

c)      Fahnen am Domplatz als Teil des Leitsystems Domberg

Die Errichtung von Fahnen und Informationsstelen am Domplatz ist Bestandteil eines Leitsystems für den Domplatz, welches von der Arbeitsgruppe „Domberg“ initiiert wurde. Die 2012 gegründete Arbeitsgruppe „Domberg“ stellt den Zusammenschluss der städtischen, staatlichen und kirchlichen Museen und Institutionen am Domberg unter der Dachmarke „DOMBERG – Museen um den Bamberg Dom“ dar. Die Federführung liegt bei der Dombergkoordinatorin Birgit Kastner.

Das Leitbild "Domberg- Museen um den Bamberger Dom" soll als Farbleitsystem aus Flaggen und Stelen die bedeutenden Museen und Schauräume am Domberg nach außen hin wahrnehmbar machen.

Die Museen um den Bamberger Dom beherbergen das kulturelle Erbe der Stadt, bleiben jedoch in der Wahrnehmung weit hinter den Besucherzahlen  der Welterbestadt zurück; schöpfen also ihr Potenzial nicht aus. Ziel des Leitsystems ist es, auf die Schätze hinter den Fassaden aufmerksam zu machen und die Besucher der Stadt ebenso wie Einheimische in die Museen hineinzuleiten:

Das Farbleitsystem hat drei Komponenten:

-          Orientierung durch den Infotisch

-          Fernwirkung durch die Flaggen

-          Nahwirkung/Information durch die Stelen

Neben dem bereits seit einigen Jahren etablierten Infotisch mit dem Lageplan, der von den Besuchern sichtlich gerne angenommen wird, sollen nunmehr die Zugänge zu den öffentlichen Einrichtungen (Diözesanmuseum, Dom, Historisches Museum, Neue Residenz mit Staatsgalerie und Staatsbibliothek)  jeweils durch eine zweisprachige Informationsstele, sowie durch Flaggen sichtbar gemacht werden.

Die Errichtung der zweisprachigen Informationsstelen wurde von allen Beteiligten als sinnvolle Bereicherung am Domplatz angesehen. Die zusätzliche Errichtung von Flaggen wurde jedoch von Seiten der Unteren Denkmalpflege und der Stadtgestaltung des Baureferates abgelehnt, da die ursprünglich geplante Errichtung von jeweils drei Flaggen in derselben Höhe wie die bereits vorhandenen Flaggen vor der Neuen Residenz die Sicht auf die Schöne Pforte sowie die Sichtachse zum Kapitelhaus massiv eingeschränkt hätten.

Nachdem diese ursprüngliche Idee reduziert wurde und nunmehr nur eine zusätzliche Flagge vor dem Zugang Alten Hofhaltung und vor dem Diözesanmuseum mit reduzierten Maßen vorgesehen ist, hat letzten Endes der Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Mathias Pfeil nun auch grünes Licht für die Aufstellung zum Leitsystem gegeben.

 

Weitere Plätze außerhalb des Stadtdenkmals:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung und des 50-jährigen Jubiläums des Troppauplatzes wird hier über den aktuellen Sachstand zum Troppauplatz berichtet:

Troppauplatz:

Beim Troppauplatz handelt es sich um die herausragende Platzgestaltung der 1960er Jahre. Mit hohem Aufwand werden seit vielen Jahren die üppigen Pflanzbeete und Grünanlagen durch das Gartenamt gepflegt, das Stadtmobiliar wurde in den letzten 2 Jahren erneuert, die Holzsitzauflagen repariert, die Straßenbeleuchtung modernisiert und neue  Fahrradbügel errichtet. Der Gesamteindruck ist gut, so dass die Neugestaltung des Troppauplatzes weit hinter dem Erneuerungsbedarf der übrigen in der Anlage aufgeführten Plätze in Bamberg liegt.

Eine Umfrage der ansässigen Einzelhändlern, Gastronomen und Dienstleistern im Jahr 2012 hatte bestätigt, dass die angefragten Kriterien von den anliegenden Geschäften und Dienstleistern eher positiv als negativ bewertet wurden.

Aus Anlass des diesjährigen Jubiläums zum 50-jährigen Bestehen des Troppauplatzes hat der Bürgerverein Bamberg-Ost e.V. erneut zu einem runden Tisch eingeladen. Ziel des Gespräches war die Vorstellung von Neugestaltungsmaßnahmen sowie insbesondere die Klärung von Fördermöglichkeiten zur Errichtung einer Brunnenanlage. Teilnehmer waren neben einem Vertreter des Bürgervereins zwei ansässige Geschäftsleute, sowie der Baureferent, der Sozial- und Umweltreferent, Vertreter des  Gartenamtes, des Entsorgungs- und Baubetriebes und des Baureferates. In der Anlage 6 ist das Ergebnisprotokoll beigefügt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag der Baureferates zur Kenntnis.
  2. Die Anträge der CSU-Fraktion vom 18.09.2014 und vom 03.10.2014, sowie der Antrag von Frau Dr. Dietz vom 15.09.2004 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Der Beschlussantrag verursacht keine unmittelbaren Kosten, weil über jede Platzgestaltung und ihre Finanzierung jeweils einzeln Beschluss gefasst werden muss.

Allerdings weist das Finanzreferat ausdrücklich darauf hin, dass selbst bei optimaler Förderungskulisse der städtische Eigenanteil für alle dargestellten Projekte im Millionenbereich liegt und die derzeitige Haushaltssituation keinen Spielraum für den Einstieg in irgendeine der dargestellten Investitionsmaßnahmen erkennen lässt.

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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