Beschlussvorlage - VO/2014/1108-452
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausfallbürgschaft für die Durchführung des 7. Weltkulturerbelaufs am 03.05.2015 durch den Weltkulturerbelauf Bamberg e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 491 Sachgebiet Schulverwaltung
- Beteiligt:
- 2 Finanzreferat; 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus; 20 Kämmereiamt; 45 Kulturamt
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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16.10.2014
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I. Sitzungsvortrag:
Der Weltkulturerbelauf Bamberg e. V. führt am 3. Mai 2015 zum siebten Mal den Weltkulturerbelauf durch.
Der 1. Vorsitzende des Vereins, Dr. Helmut Müller, beantragte am 26.05.2014 bei der Stadt Bamberg zur Absicherung der Veranstaltung eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 7.500,- Euro.
Bei den bisherigen Läufen wurde die Ausfallbürgschaft jeweils über die Weltkulturerbestiftung der Stadt Bamberg bewilligt. Dies ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Sie musste vom Verein jedoch noch nie in Anspruch genommen werden.
Nach Ziffer 7 der städtischen Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Bamberg für die Durchführung von Bayerischen Meisterschaften, etc. Ausfallbürgschaften. Die Höhe der Ausfallbürgschaften wird durch den Kultursenat im Einzelnen festgelegt.
Die Verwaltung schlägt für den Fall einer defizitären Veranstaltung eine finanzielle Beteiligung der Stadt Bamberg bis höchstens 7.500,00 Euro vor.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Dem Weltkulturerbelauf Bamberg e. V. wird für die Durchführung des siebten Weltkulturerbelaufs eine Ausfallbürgschaft in Höhe des entstehenden Defizits, höchstens jedoch in Höhe von 7.500,00 Euro,
bewilligt. Deckung erfolgt zu Lasten der Haushaltsstelle 55100.70000 (Globalansatz für freiwillige Leistungen). Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2015.
3. Die Auszahlung erfolgt umgehend nach Vorlage und Prüfung aller Einnahme- und Ausgabebelege bis zur Höhe der genehmigten Ausfallbürgschaft.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan bei Haushaltsstelle gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
X | 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Sachkosten: maximal 7.500,00 Euro bei Haushaltsstelle 55100.70000 |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Soweit die Auszahlung über den Globalansatz für freiwillige Leistungen der Sportförderung im
bisherigen Umfang erfolgt, besteht Einverständnis.
Bamberg, 01.10.2014
Stadt Bamberg
Finanzreferat