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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1124-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die anstehenden Konversionsmaßnahmen stellen eine große inhaltliche, organisatorische und finanzielle Herausforderung dar.

 

Nach bisher insgesamt bereitgestellten Haushaltsmitteln von 885.000 € zeichnet sich für die kommenden Jahre aufgrund eines hohen konzeptionellen Aufwandes (z. B. Bürgerbeteiligung) und ersten anstehenden Teilgrunderwerben (z. B. Sonderlandeplatz, Kreiswehrersatzamt) ein deutlich höherer Finanzbedarf von jährlich mehreren Millionen Euro ab. Deren Finanzierung ist im laufenden Haushaltsplan der Stadt Bamberg ohne besondere Regularien nicht abbildbar.

 

In Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde, der Regierung von Oberfranken, erscheint deshalb folgendes Verfahren zielführend:

 

Anstehende Aufwendungen werden im Haushaltsplan der Stadt Bamberg in einem eigenen Unterabschnitt (61520) als Sonderprojekt veranschlagt. Die Vorfinanzierung der entstehenden Aufwendungen kann dabei nur durch Darlehensaufnahmen erfolgen, die in künftigen Jahren durch Verkaufserlöse wieder getilgt werden können.

 

Damit könnte die Durchsetzung der städtebaulichen Ziele der Stadt Bamberg im Zuge der Konversion gesichert werden. Der jährliche Bedarf an Kreditaufnahmen zur Vorfinanzierung wird im Rahmen der Vorlage der jeweiligen Haushaltssatzung jeweils gesondert ausgewiesen und bei der Regierung von Oberfranken zur Genehmigung beantragt. Die Belastung für den städtischen Haushalt beträgt nach diesem Verfahren je 1 Mio. € Kreditaufnahme bei z. B. einer Tilgung von jährlich 5 % und derzeitigen Zinssätzen zwischen 2 und 2,5 % jährlich zwischen 70.000 € und 75.000 €.

 

Mit diesem Verfahren für Aufwendungen im Rahmen der Konversion hat sich die Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 10.10.2014 einverstanden erklärt. Im Übrigen hat die Regierung von Oberfranken ausgeführt, dass ein federführender Erwerb der zur Verfügung stehenden Grundstücke aus dem Konversionsgelände durch die Stadt Bamberg zielführend und sinnvoll ist und die Abwicklung im städtischen Haushalt begrüßt. Im Einzelnen darf hierzu auf die Anlage verwiesen werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahrensweise besteht Einverständnis.

 

  1. Die Verwaltung wird mit dem Vollzug im Rahmen der Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der kommenden Jahre beauftragt.

 

             

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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