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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1177-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1. Sachstandsbericht 2014:

 

In Familiensenat vom 03.07.2014 wurde der von der Verwaltung vorgeschlagenen Deckelung der freiwilligen Förderung der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2014 zugestimmt.

 

Zur freiwilligen Förderung für 2014 stehen folgenden Mittel zur Verfügung:

 

  • Haushaltsansatz freiwillige Förderung-                             50.000,00 €
  • Zusätzliche Stiftungsmittel Referat 2 (Anlage 1)              4.264,96 €
  • Rest Stiftungsmittel Amt 50 (geschätzt)                            15.000,00

69.264,96 €

 

Die endgültige Verteilung ist abhängig davon, in welcher Höhe nicht verbrauchten Stiftungsmittel Ende November 2014 zur Verfügung stehen, diese werden dann in voller Höhe zur freiwilligen Förderung der freien Wohlfahrtsträger verwendet. Einegliche Verteilung siehe Anlage 1.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung der Pflichtleistungen kann 2014 in voller Höhe erfolgen, da hier der Haushaltsansatz ausreichend ist.

 

 

2. Vorschläge für eine Förderung ab 2015:

 

Der Familiensenat vom 03.07.2014 hat die Verwaltung beauftragt weiteren Möglichkeiten an rdergeldern bzw. Stiftungen abzufragen.

 

Mit Herrn Dr. Jungbauer von der Oertel-Stiftung wurde Rücksprache genommen. Dieser kann sich vorstellen, dass zusätzliche Projekte der Senioren-Begegnungsstätte der Diakonie durch die Oertel-Stiftung gefördert werden können. Eine generelle Ausfallförderung an die Senioren-Begegnungsstätte an Stelle der Stadt Bamberg lehnt er ab.

 

Mit Vermerk vom 19.09.2014 teilt das Referat 2 mit, dass es keine weitere Möglichkeit gibt, die freiwillige Förderung der Wohlfahrtspflege aus Stiftungsmitteln vorzunehmen siehe Anlage 2.

 

Der Familiensenat vom 03.07.2014 hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine projektabhängige freiwillige Förderung der Wohlfahrtspflege ab 2015 möglich ist und Kriterien für eine mögliche Priorisierung vorzulegen.

 

Eine freiwillige Förderung der Wohlfahrtsträger nach Projekten ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich, da die Mehrzahl der Wohlfahrtsträger die freiwillige Förderung durch die Stadt Bamberg zur Deckung des jährlichen Aufwandes (Grund- oder Verwaltungskosten) verwendet und nicht um gezielte Projekt zu finanzieren.

 

Eine echte Projektförderung ist auch aus Sicht der Verwaltung schwierig, da die Wohlfahrtsträger dann auch keine Planungssicherheit haben, um ihre jährlichen Kosten zu decken. Bei vielen Wohlfahrtträgern geht es darum, die in Not und um Hilfe nachfragenden Personen zu helfen, damit diese wieder aus dieser Notsituation heraus kommen und nicht in erster Linie darum zusätzlichen Projekte für die in Not geratenen Menschen durchzuführen.

Es handelt sich größtenteils um reine Beratungsstellen.

 

r die freiwillige Förderung der Wohlfahrtsträger ab 2015 hat die Verwaltung folgenden Vorschlag:

 

Die Förderung erfolgt grundsätzlich in 2 Schritten.

 

1.Schritt:

Die für den Antrag jeweilige zuständige Amt/Fachbereich überprüft den für die Stadt Bamberg bestehenden Bedarf.

Hier müssen einfließen:

-          Welche Aufgaben übernimmt der jeweilige Träger für die Stadt Bamberg?

-          Gibt es ein entsprechendes Aufgabenspektrum, welches mit den Zielen der Fachabteilung/Amt übereinstimmt?

-          Gibt es dafür einen Bedarf (Anzahl der städtischen Nutzer und Nutzerinnen)?

-          nnte durch gemeinsame Nutzung von Bürgern und Bürgerinnen von Stadt und Landkreis Bamberg der Kostenanteil aufgeteilt werden?

 

Nach dieser „Vorabprüfung“ werden die Gelder nach einem Punktesystem aufgeteilt.

 

2. Schritt:

Die zur Verfügung stehende Fördersumme plus die ggf. zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel werden anschließend mittels einer Priorisierungstabelle an die Institution bzw. Wohlfahrtsträger verteilt.

 

Priorisierung der Wohlfahrtsträger mittels eines Punktesystems

  • tigkeitsbereich
  • Vergleichbare Institutionen im Stadtgebiet
  • Finanzierung
  • rgerliches Engagement

 

Die in der Anlage 3 vorgeschlagenen Kriterien dienen nur als Vorschlag, diese können bei Bedarf in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Facmtern bzw. Fachstellen noch detaillierter ausgearbeitet werden.

 

Die Priorisierung der Wohlfahrtsträger mittels des vorgeschlagenen Punktesystem erscheint aus Sicht der Verwaltung als die gerechtere und sinnvolle Lösung für die Verteilung der freiwilligen Förderung, weil in diesem Verfahren mehrere Kriterien/Bereiche der Wohlfahrtträger berücksichtigt werden, als nur die Priorisierung an Hand des „Einnahmen-Zuschuss-Verhältnisses“ des Wohlfahrtsträgers.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung über die freiwillige Förderung der freien Wohlfahrtsträger für 2014 wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens im Juni dem Familiensenat eine endgültige Bedarfsbewertung und Priorisierung durch ein Punktesystem vorzulegen.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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