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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1178-5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

    1. Abberufung und Neuberufung von Mitgliedern:

 

Der Familienbeirat der Stadt Bamberg setzt sich laut § 5 der Satzung des Familienbeirates aus Vertreterinnen und Vertretern von elf Bamberger Familien- und Wohlfahrtsverbänden, zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der örtlichen Wirtschaft sowie zehn ehrenamtlich tätigen Bamberger Bürgerinnen und Bürger zusammen. Des Weiteren gehören dem Gremium kraft Amtes die Familienbeauftragte sowie eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Sozial- und Umweltreferates sowie des Seniorenbeirates als beratende Mitglieder an. Die Amtszeit des Beirates beträgt drei Jahre und läuft aktuell noch bis zum Schuljahresbeginn 2016/2017. Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.09.2013 (VO/2013/0419-R5) und vom 30.04.2014 (VO/2014/0753-5) wurden die amtierenden Mitglieder des Familienbeirates in das Ehrenamt berufen. Folgende personelle Änderungen sind zwischenzeitlich eingetreten:

 

  • Bei den Institutionen und Verbänden:

 

Anfang Juli 2014 teilte die Geschäftsführung des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. mit, dass Frau Weßelmann-Weingärtner (Fachdienst für Migration & Integration des Sozialdienst katholischer Frauen e.V., mehr als 9 Jahre im Familienbeirat und im Vorstand tätig), nur noch bis Ende August 2014 für die Beiratsarbeit zur Verfügung steht. Grund sind interne Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb des SkF e.V. Als Nachfolger wird Herr Frank Reichel zur Entsendung in den Familienbeirat vorgeschlagen. Herr Reichel ist Sozialpädagoge und seit 1998 beim SkF e.V. beschäftigt. Er ist Leiter des SkF-Familienstützpunktes und der Ambulanten Jugendhilfe.

In der Plenumssitzung des Beirates am 07.10.2014 gab Frau Patricia Schneider, erste Vorsitzende des Mütterzentrums Känguruh e.V., ihren Rücktritt bis Ende Oktober 2014 aus dem Vorstand und der Geschäftsführung des Mütterzentrums bekannt, ebenso dass auch damit ihre Mitarbeit im Familienbeirat in der Doppelfunktion für das Mütterzentrum und für den AK Allein Erziehen Bamberg bis Ende Oktober 2014 enden wird.

 

  •    Bei den Bürgervertretern/-innen:

 

Anfang Juni 2014 teilte Frau Irmi Wördehoff, ebenfalls Mitglied im Vorstand des Familienbeirates mit, dass sie aus gesundheitlichen Gründen das Ehrenamt nicht mehr ausüben kann. Die vom Stadtrat mit Beschluss vom 25.09.2014 als Ersatzkandidatin berufene Frau Margarete Schöll teilte ebenfalls zwischenzeitlich mit, dass sie aus gesundheitlichen Gründen die Funktion der Ersatzkandidatur und Nachrückerin für eine/-n ausscheidende/-n Bürgervertreter/-in nicht mehr nachkommen kann. Somit sind von den zehn Bürgervertreter/-innen für die verbleibende Amtszeit nur noch neun Bürgervertreter/-innen zur Mitarbeit in den Beirat berufen. Weitere Nachrücker oder Nachrückerinnen für die Gruppe der Bürgervertretung gibt es auf der Ersatzliste nicht. Bei allen o.g. berufenen Mitgliedern liegen wichtige Gründe für die Niederlegung der ehrenamtlichen Tätigkeit vor. Der Familienbeirat schlägt daher die Abberufung dieser und zugleich die Neuberufung von Herrn Reichel als Vertreter für den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. durch den Stadtrat vor.

 

 

    1. Änderung der Satzung des Familienbeirates: Möglichkeit der Durchführung einer Zwischenwahl zur Neubesetzung von vakanten Sitzen bei der Gruppe der Bürgervertreter/-innen und der Wirtschaftsvertreter/-innen sowie zur Erstellung einer neuen Ersatzkandidatenliste

 

Gemäß § 5 Absatz 4 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 der Familienbeiratssatzung rückt bei Ausscheiden eines/einer Bürgervertreters/-in im Laufe der dreijährigen Amtszeit der/die nächste Ersatzkandidat/-in auf der vom Familienbeirat erstellten Ersatzliste nach.

Da aber die bislang einzige Kandidatin auf der Ersatzliste, Frau Margarete Schöll, nicht mehr zur Verfügung steht (s. oben), kann keine Ersatzkandidat/-in zur Berufung für die ausscheidende Bürgervertreterin Irmi Wördehoff vorgeschlagen werden. Damit der Familienbeirat jedoch für die verbleibende Amtszeit arbeitsfähig bleibt - insbesondere wenn noch weitere Bürgervertreter/-innen ausscheiden sollten - wird vorgeschlagen, dem Familienbeirat die Durchführung einer Zwischenwahl zur Generierung von weiteren Bürgervertreter/-innen und auch Wirtschaftsvertreter/-innen und Kandidaten für die Ersatzliste zu ermöglichen. Da dies die aktuelle Satzung des Familienbeirates vom 17. Mai 2013 (s. Anlage) nicht regelt, wird eine Ergänzung vorgeschlagen. Damit soll die Nachbesetzung frei gewordener Sitze bei der Gruppe der Bürgervertreter/-innen und Wirtschaftsvertreter/-innen sowie auch die Erstellung einer Ersatzliste während der Amtszeit ermöglicht werden. Der Familienbeirat kann dann schon während der laufenden Amtszeit rechtzeitig auf Vakanzen reagieren und einen Pool an neuen engagierten Mitgliedern für die verbleibende Amtszeit und künftige Amtszeiten. Die Kontinuität des ehrenamtlich tätigen Gremiums wird damit besser gewährleistet. Im Freiwilligenengagement stellt die Vereinbarkeit des Engagements mit den familiären und beruflichen Anforderungen sehr oft eine große Herausforderung dar. Oft geht mit Veränderungen in der beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Situation auch der Wechsel oder die Aufgabe der übernommenen ehrenamtlichen Tätigkeit einher. Es ist daher sinnvoll, die Satzung des Familienbeirates um das Instrumentarium der Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens während der Amtszeit zu ergänzen. Es wird als ergänzende Regelung folgende Formulierung als neuer § 5 Absatz 5 vorgeschlagen:

 

„Steht/Stehen bei vorzeitigem Ausscheiden eines oder mehrerer Bürgervertreter/-innen und/ oder beider Wirtschaftsvertreter/-innen kein oder nicht genügend Ersatzkandidaten/-innen zur Verfügung, so kann der amtierende Familienbeirat dem Stadtrat nach dem in § 5 Absatz 3 Satz 2 bis 5 vorgesehenen Verfahren Bürgervertreter/-innen und / oder Wirtschaftsvertreter/-innen zur Nachbesetzung sowie zusätzliche Ersatzkandidaten/-innen vorschlagen. „Das Nachbesetzungsverfahren ist durchzuführen, wenn mehr als ein Drittel der Bürgervertreterplätze unbesetzt bliebe und die noch verbleibende Amtszeit des Familienbeirats mehr als acht Monate beträgt. Ausscheidende Beiratsmitglieder sind von der Abstimmung über die Nachbesetzungsmöglichkeit sowie über die Vorschläge ausgeschlossen.“

 

Der bisherige Absatz 5 in § 5 wird zu Absatz 6 des § 5 der Satzung und der bisherige Absatz 6 wird zum neuen Absatz 7 des § 5 der Satzung.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Familiensenat nimmt vom Sitzungsvortrag unter I.1 Kenntnis.

 

  1. Der Familiensenat empfiehlt dem Stadtrat folgende stimmberechtigte Mitglieder des Familienbeirates von ihren ehrenamtlichen Aufgaben zu entbinden und diese abzuberufen:

 

  • Frau Weßelmann-Weingärtner (Verbandsvertreterin für den Sozialdienst katholischer Frauen e.V.)
  • Frau Patricia Schneider (Verbandsvertreterin für das Mütterzentrum Känguruh e.V. und für den Arbeitskreis Allein Erziehen Bamberg)
  • Frau Irmi Wördehoff (Bürgervertreterin)
  • Frau Margarete Schöll (Ersatzkandidatin für die Gruppe der Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter).

 

  1. Der Familiensenat empfiehlt dem Stadtrat für die noch verbleibende Amtszeit Herrn Frank Reichelt für den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. als stimmberechtigtes Mitglied in den Familienbeirat zu entsenden.

 

  1. Der Familiensenat nimmt vom Sitzungsvortrag unter I.2. Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung folgender Änderungssatzung der Satzung des Familienbeirates:

 

Satzung zur Änderung der Satzung über den Familienbeirat der Stadt Bamberg (Familienbeiratssatzung)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S.366) folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über den Familienbeirat der Stadt Bamberg vom 17. Mai 2013 (Rathausjournal Nr.11/2013– Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 17.Mai 2013) wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 5 wird der bisherige Absatz 5 wie folgt neu gefasst:

 

 

„(5) „Steht/Stehen bei vorzeitigem Ausscheiden eines oder mehrerer Bürgervertreter/-innen und/ oder beider Wirtschaftsvertreter/-innen kein oder nicht genügend Ersatzkandidaten/-innen zur Verfügung, so kann der amtierende Familienbeirat dem Stadtrat nach dem in § 5 Absatz 3 Satz 2 bis 5 vorgesehenen Verfahren Bürgervertreter/-innen und / oder Wirtschaftsvertreter/-innen zur Nachbesetzung sowie zusätzliche Ersatzkandidaten/- innen vorschlagen. „Das Nachbesetzungsverfahren ist durchzuführen, wenn mehr als ein Drittel der Bürgervertreterplätze unbesetzt bliebe und die noch verbleibende Amtszeit des Familienbeirats mehr als acht Monate beträgt. Ausscheidende Beiratsmitglieder sind von der Abstimmung über die Nachbesetzungsmöglichkeit sowie über die Vorschläge ausgeschlossen.“

 

  1. Bisheriger Absatz 5 in § 5 wird neuer Absatz 6 und bisheriger Absatz 6 in § 5 wird neuer Absatz 7.

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 05.12.2014 in Kraft.

 

 

Bamberg,

STADT BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

OBERBÜRGERMEISTER

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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