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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2014/1189-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Gebühren in der Straßenreinigung, der Abfallentsorgung sowie in der Entwässerung wurden letztmalig im Jahr 2009 für den Zeitraum 2010 bis 2014 kalkuliert, sodass nun die Gebühren für den Zeitraum 2015 bis 2018 neu zu bestimmen sind. Um zum einen eine ausreichende Planungssicherheit für die Bürger, Unternehmen und den Entsorgungs- und Baubetrieb für die kommenden Jahre zu gewährleisten und zum anderen Gebührenschwankungen zu nivellieren, wurde wie in der Vorperiode wieder ein vierjähriger Kalkulationszeitraum gewählt. Die erforderlichen Gebührenanpassungen sowie deren Höhe sind in den anliegenden Gebührenbedarfsberechnungen dargestellt und wurden im Vorgespräch mit den Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Fraktionen im Bau- und Werksenat am 22.09.2014 ausführlich erläutert.

 

Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Die Straßenreinigungsgebühren sind aktuell nicht kostendeckend, da sie im letzten Kalkulationszeitraum gesenkt wurden, um eine Überdeckung abzubauen. Aufgrund gestiegener Kosten sowie der dringend notwendigen Erneuerung des völlig veralteten Fuhrparks ist daher eine moderate Gebührenerhöhung notwendig. Die Gebühren liegen jedoch immer noch deutlich unter dem Gebührensatz der Jahre 2003-2010.

 

 

Auch die Abfallwirtschaft wird in den nächsten Jahren durch ein umfangreiches Modernisierungsprogramm des veralteten Fuhrparks geprägt sein. Dennoch können die Gebühren konstant gehalten werden, nachdem sie zu Beginn des Jahres 2011 auf das aktuelle Niveau gesenkt wurden.

 

In der Entwässerung muss ein neues Kalkulationsschema verwendet werden, durch das es zu einer Verschiebung von der Niederschlagswassergebühr zur Brauchwassergebühr kommt. Bei der Brauchwassergebühr wirkt sich zusätzlich einmalig der Abzug der US-Armee belastend aus, da sich hierdurch die Brauchwassermenge bei nahezu konstanten Kosten merklich verringert. In Summe der beiden Gebühren können aber auch in der Entwässerung die Gebührenzahler entlastet werden. Die Gebühr für die Abfuhr von Fäkalschlamm, die letztmalig vor 20 Jahren neu kalkuliert wurde, muss ebenfalls angepasst werden. Um die Einleitung von unverschmutztem Grundwasser, wie dies v. a. bei Baumaßnahmen erfolgt, verursachungsgerecht abrechnen zu können, wird außerdem die Einführung eines neuen Gebührensatzes für solche Einleitungen vorgeschlagen. Dadurch können Bauherren (Unternehmen, junge Familien) entlastet werden.

 

In Summe über alle Gebühren bleibt die Gebührenhöhe für die Bürger nahezu konstant. Abhängig von der individuellen Wohnsituation ändern sich die gesamten Aufwendungen für die Straßenreinigung, die Müllabfuhr und die Entwässerung im Schnitt in den nächsten vier Jahre um 0,2 % bis +0,5 % pro Jahr. Für ein Reihenhaus mit zwei Personen sinken in den nächsten vier Jahren damit die Ausgaben von bisher 383 € auf rund 381 €. Ein 4Personen-Haushalt in einem standardisierten Einfamilienhaus zahlt statt 656 € zukünftig 669 € pro Jahr. Im Mietwohnbereich steigt für einen Musterbewohner die Gebührenhöhe um 2 € auf 177 € pro Jahr.

 

Zum Vergleich sei darauf hingewiesen, dass im Zeitraum seit der letzten Gebührenanpassung Anfang 2011 der Verbraucherpreisindex und damit die allgemeinen Lebenshaltungskosten mit 6,3 Prozent deutlich gestiegen sind (Stand Januar 2011 = 100,7; Stand August 2014 = 107,0; vgl. Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes). Die allgemeinen Lebenshaltungskosten werden darüber hinaus bis 2018 weiter steigen, während die Gebühren bis mindestens 2018 garantiert konstant bleiben.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Der als Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation der Straßenreinigungsgebühren wird zugestimmt.
  3. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Bamberg wird erlassen.

 

 

  1. Der als Anlage 3 beigefügten Gebührenkalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren wird zugestimmt.
  2. Die als Anlage 4 beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung der Stadt Bamberg wird erlassen.
  3. Der als Anlage 5 beigefügten Gebührenkalkulation der Entwässerungs- und Fäkalabfallgebühren wird zugestimmt.
  4. Die als Anlage 6 beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bamberg wird erlassen.
  5. Die als Anlage 7 beigefügt Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Fäkalabfallbeseitigung der Stadt Bamberg wird erlassen.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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