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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1199-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Bau- und Werksenates am 04.06.2014 wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Senat stimmt dem Vorhaben in den städtebaulichen Grundzügen zu.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann aber nicht erklärt werden, weil die Gestaltung der Fassade an der Stangsstraße den gestalterischen Anforderungen im Umgang mit dem       UNESCO-Welterbe nicht gerecht wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn Gespräche hinsichtlich einer Neugestaltung dieser Fassade aufzunehmen und dem Stadtrat erneut darüber zu berichten.“

 

Daraufhin wurde der Bauherr gebeten, die Fassade an der Stangsstraße zu überarbeiten. Die neue    Fassade wurde dem Stadtgestaltungsbeirat in der Sitzung am 17.07.2014 vorgestellt. Die Fassade hat sich gegenüber dem Juni-Planungsstand nicht grundlegend geändert, doch sind in der Zwischenzeit detaillierte Aussagen zur räumlichen Tiefe der Fassade vorgelegt worden. Insbesondere auf die Anlagen 4 bis 5 darf hingewiesen werden. Zudem existiert inzwischen ein großmaßstäbliches Modell, welches die Gestaltung Fassade darstellt. Dieses Modell wird auch in der Sitzung des Bau- und Werksenates bereit stehen.

 

Auf dieser Basis hat der Stadtgestaltungsbeirat folgendes ins Ergebnisprotokoll geschrieben:

 

„Zur Abstimmung innerhalb der Stadt liegt den Teilnehmern eine überarbeitete Fassung der Fassade Stangsstraße der Universitätsbibliothek vor. Der Stadtgestaltungsbeirat stellt fest, dass seine Anregungen aus der Sitzung vom 13.03.2014 in die jüngste Planung vom 07. Juli 2014 eingegangen sind. Ein Freiflächengestaltungsplan sollte zwischen dem Bauherrn, seinen Planern und der Stadt direkt abgestimmt werden. Eine neue Stellungnahme ist nicht erforderlich.“

 

Nichtsdestoweniger erscheint auch jetzt noch etwas mehr räumliche Tiefe in der Fassade wünschenswert. Auf Ziffer 1 der Anlage 9 wird hingewiesen.

 

Wie aus den Anlagen ersichtlich und mit Hinweis auf die Sitzung des Stadtgestaltungsbeirates vom 17.07.2014 liegen derzeit zwei Farbgebungen der Fassade an der Stangsstraße vor.

Auf Nachfrage teilte das Staatliche Bauamt mit E-Mail vom 23.10.2014 folgendes mit:

„Die Entscheidung, welche der beiden Farbfassungen zur Ausführung kommt, wird üblicherweise erst im Zuge der kommenden Ausführungsplanung mit Hilfe einer Farbbemusterung (auch vor Ort), und wenn gewünscht im Beisein von Vertretern des Baureferates, gefällt.

Sollte es von Seiten der Stadt Bamberg bereits Vorgaben diesbezüglich geben, bittet das Staatliche Bauamt um Aufnahme einer diesbezüglichen Auflage in den Bescheid zum städtischen Einver-nehmen.“

 

Das Baureferat schließt sich dem Vorschlag der 1:1 Bemusterung vor Ort an. Des weiteren liegen 12 Varianten für die Fassade des Treppenhauses vor. Der Bauherr präferiert einen Schriftzug im Sinne einer Funktionsbeschriftung, etwa „Teilbibliothek 4“ (siehe Anlage 10).  Das Baureferat empfiehlt eine eher bildhaft-symbolische Darstellung oder die Auslobung eines Wettbewerbs zu „Kunst am Bau“.

 

Der inzwischen vorgelegte Freiflächengestaltungsplan (Anlage 9) ist noch sehr unbefriedigend. Insbesondere trägt er nicht der neuen Funktion genau dieses Bibliothekflügels mit einer 24-Stunden-Nutzung Rechnung, weshalb die Freifläche zur Stangsstraße eingangsnahe Fahrradstellplätze auf dem Universitätsgrundstück bereithalten muss. Der allgemeine Hinweis auf irgendwo im Burgershof vorhandene Fahrradstellplätze reicht für die Nachtsituation nicht aus.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
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  1. Der Bau- und Werksenat ermächtigt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Maßgaben auszusprechen:

 

a)      Die Farbe der Glaselemente ist vor Ausführung 1:1 vor Ort zu bemustern und mit der Stadt Bamberg abzustimmen. Der Bau- und Werksenat empfiehlt bei der Bemusterung auch Elemente mit stärkerer Tiefe vorzustellen.

b)      Die Gestaltung der Treppenhausfassade ist vor Ausführung mit der Stadt Bamberg abzustimmen. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Bauherrn eine künstlerische Gestaltung.

c)      Der Bauherr muss im Zuge der Freiflächengestaltung auf eigenem Grundstück Fahrradstellplätze errichten, welche räumlich nahe dem 24-Stunden-Zugang zugeordnet sind.

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